Neuer Bußgeldkatalog 2024: Die wichtigsten Bußgeldtabellen
Bußgeldkataloge für Lkw- und Fahrradfahrer
Kraftfahrer, welche die Regeln auf deutschen Straßen nicht befolgen und erwischt werden, kommen unweigerlich mit dem sogenannten Bußgeldkatalog (Bkat) in Berührung. In diesem sind die Sanktionen festgehalten, die unter anderem auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) folgen. Bei den Ahndungen kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln. Schlimmstenfalls ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Worauf sich Verkehrssünder im Detail einstellen müssen, verrät ihnen der mit dem Verstoß zusammenhängende Bußgeldbescheid.
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Verstöße, die mit einer Gefährdung des Verkehrs einhergehen, werden laut Bußgeldkatalog in Deutschland strenger geahndet. Schließlich liegt das Hauptaugenmerk stets auf der Verkehrssicherheit. Daher müssen Sie sich in der Regel etwa bei dem Überfahren einer roten Ampel oder einem gefährlichen Abstandsverstoß auf ein höheres Bußgeld im Verkehr einstellen.
Der Punktekatalog in Flensburg käme in diesen Fällen ebenfalls zum Einsatz. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung müssten Sie zudem mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen. Hingegen drohen beispielsweise keine Punkte aus dem Katalog, wenn Sie ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahren.
Dies ist darin begründet, dass Sie bei dieser Regelmissachtung normalerweise keine Gefährdung herbeiführen. Wenn Sie diese Regelungen verwirren und Sie noch vor dem Eintreffen des entsprechenden Bußgeldbescheids erfahren möchten, welche Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen, schafft unser Bußgeldrechner Abhilfe. Verschiedene Wahloptionen ermöglichen das Berechnen der zu erwartenden Verkehrsstrafen gemäß Bußgeldkatalog. Dafür müssen Sie im Bußgeldrechner einfach die entsprechende Zuwiderhandlung mit dem Lkw oder dem Auto auswählen und Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot werden Ihnen ausgerechnet.
Beliebte Ratgeber auf Bussgeldkatalog.de:
Für genauere Informationen zu den einzelnen Themen sowie zu den möglichen Verkehrsstrafen aus dem Katalog klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü oder auf den Link zur entsprechenden Bußgeldtabelle, die Sie weiter oben auf dieser Seite aufgelistet finden.
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Der Strafenkatalog für im Verkehr begangene Regelmissachtungen erläutert, welche Verstöße Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen und wie hoch die entsprechenden Bußgelder ausfallen.
Der Bußgeldkatalog richtet sich außerdem nicht nur an Autofahrer, sondern ebenso an Fußgänger, Fahrrad- sowie Lkw-Fahrer.
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Video: Dieser Bußgeldkatalog gilt aktuell
Wie ist der Bußgeldkatalog aufgebaut?
Bei dem deutschen Bußgeldkatalog handelt es sich quasi um ein Zusammenspiel aus Verstößen gegen das Verkehrsrecht und den jeweiligen Sanktionen, die bei Begehung dieser fällig werden. Dabei ist zunächst einmal jede Zuwiderhandlung mit einer sogenannten Tatbestandsnummer (TBNR) und einem Tatbestandstext versehen. Letzterer besteht aus einer Beschreibung des Verstoßes sowie einer Zusammenfassung der verletzten Paragraphen.
Hinzu kommt die Eingruppierung der Regelmissachtung in die Kategorie der A- bzw. der B-Verstöße. Diese ist jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sich der auffällig gewordene Kraftfahrer noch in der Probezeit befindet und dementsprechend eine Fahrerlaubnis auf Probe (FaP) besitzt. Weiterhin sind die Anzahl der Punkte in Flensburg, die Höhe des Bußgeldes sowie die Dauer des Fahrverbots (FV) in Monaten im Bußgeldkatalog vermerkt.
Damit Sie sich davon ein Bild machen können, haben wir Ihnen im Folgenden einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog herausgesucht. Dieser zeigt, wie der Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer mit einem anschließenden Unfall festgehalten ist:
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
---|---|---|---|---|
123626 | Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *). Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 246.3 BKat; § 19 OWiG | A - 2 | 200 | 1 |
So funktioniert das Punktesystem in Deutschland
Das Flensburger Punktesystem wurde am 1. Mai 2014 einer Reform unterzogen. Seitdem umfasst es nicht mehr 18, sondern insgesamt nur noch bis zu 8 Punkte. Weiterhin wurde das altbekannte Verkehrszentralregister (VZR), in dem die Punkte gespeichert werden, in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.
Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden laut Bußgeldkatalog je nach Schwere der Zuwiderhandlung geahndet. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto erreicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Der Bußgeldkatalog sieht seit der Reform eine Ahndung nach einem 3-Punkte-Schema vor. Das heißt, dass bei einem Verstoß höchstens 3 Punkte in Flensburg auf einmal verbucht werden. Für einen genaueren Überblick folgt eine kleine Liste:
- 1 Punkt gibt es seit der Reform vom Jahre 2014 bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Hierzu zählen beispielsweise Vorfahrtsverstöße, eine fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung oder ein unerlaubtes Parken, das zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen führt.
- Eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder eine Straftat wird laut Flensburger Punktekatalog mit 2 Punkten geahndet. Hierzu gehören u.a. die Nichtbeachtung des Überholverbots mit Gefährdung sowie ab bestimmten Geschwindigkeiten ein unzureichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- Bei Straftaten mit Führerscheinentzug werden laut Bußgeldkatalog 3 Punkte eingetragen. Dies gilt u. a. für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr wie z. B. bei Alkoholfahrten mit mehr als 1,09 Promille.
Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Nun kann es passieren, dass der Fahrer binnen weniger Monate mehrere Verstöße begeht, die laut Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Doch wann werden erteilte Punkte eigentlich wieder vom Konto gelöscht?
Die Länge der Tilgungsfrist richtet sich, wie schon die Höhe der Bußgelder im Straßenverkehr und die Anzahl der Punkte, nach der Schwere des Verstoßes. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Tilgungsfristen gelten:
- 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.
- Verstöße gegen die StVO, die mit 2 Punkten geahndet werden, verjähren nach 5 Jahren.
- Straftaten, die laut Bußgeldkatalog mit 3 Punkten geahndet wurden, sind nach 10 Jahren getilgt.
Welcher Punktestand bringt welche Konsequenzen mit sich?
Es stellt sich die Frage, mit welchen Maßnahmen und Konsequenzen Sie bei welchem Punktestand zu rechnen haben. Da der Führerschein seit der Reform im Jahr 2014 bereits bei 8 Punkten entzogen wird, gilt es, insgesamt wachsam zu sein und sich über mögliche Konsequenzen und Gegenmaßnahmen rechtzeitig zu informieren.
Denn nicht nur wiegt jeder Punkt bei lediglich 8 Punkten umso schwerer, auch haben Sie beispielsweise ab einem Punktestand von 6 Punkten nicht mehr die Möglichkeit, im Rahmen eines Fahreignungsseminars Punkte in Flensburg abzubauen!
Welche Maßnahmen bei welchem Punktestand fällig werden, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Punkte | Maßnahmen |
---|---|
1 bis 3 | Vormerkung im Fahreignungsregister (FAER) |
4 bis 5 | - Ermahnung - Hinweis, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden kann |
6 bis 7 | - Verwarnung - Empfehlung der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Punkteabbau ist jedoch nicht mehr möglich) |
8 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Zusammenfassung: Die Vorteile des Flensburger Punktesystems
- Die deutliche Reduzierung der Punkte laut Bußgeldkatalog zielt im Verkehr einerseits auf mehr Transparenz und andererseits auf weniger Komplexität ab. Hierzu dient auch die Einstufung der Verstöße in drei Kategorien. Das Augenmerk richtet sich zuweilen auf die Verkehrssicherheit. Im Gegenzug werden an entsprechenden Stellen höhere Bußgelder fällig.
- Das System soll mehr Gerechtigkeit bieten, z. B. durch das Entfallen der Tilgungshemmung.
- Die Reduzierung auf eine Maximalzahl von 8 soll bedrohlicher wirken und so dazu führen, dass anständiger gefahren wird.
Bußgeldkatalog 2024 im Überblick: Verstöße, auf die Punkte folgen
Nicht nur der Verkehrssicherheit zuliebe empfiehlt es sich, beim Fahren im Verkehr wachsam zu bleiben und vorsichtig zu fahren. Ihren Geldbeutel können Sie ebenfalls schonen, wenn Sie sich an geltendes Verkehrsrecht halten und so Bußgelder vermeiden. Des Weiteren drohen bei einigen Verstößen neben einer Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog auch Punkte in Flensburg.
Wie bereits erwähnt, wird bei einer Maximalanzahl von 8 Punkten der Führerschein entzogen. Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren „Lappen“ angewiesen sind, sollten Sie daher die Verkehrsregeln ernst nehmen. Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und zusätzlich einer Eintragung im Fahreignungsregister geahndet werden:
- Handy am Steuer: 100 Euro
- Kinder nicht (ausreichend) gesichert: 60 Euro
- Verstoß gegen Ladungssicherungspflicht mit Gefährdung: 60 Euro
- Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an Wetterverhältnisse angepasst (z. B. Fahren ohne Winterreifen): 60 Euro
- Fahren ohne Zulassung: 70 Euro
- Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung: 70 Euro
- Fußgängergefährdung im verkehrsberuhigtem Bereich: 75 Euro
- Haltegebot oder Zeichen der Polizei nicht befolgt: 70 Euro
- Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch unerlaubtes Parken: 65 Euro
- Hauptuntersuchung mehr als 8 Monate überschritten: 60 Euro
- Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger: 70 Euro
Andere Verstöße sind zwar mit einem höheren Bußgeld belegt, allerdings sieht der Bußgeldkatalog bzw. der Punktekatalog hier keine Eintragungen im Fahreignungsregister vor. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einige wichtige Beispiele hierzu:
Verstoß aus dem Bußgeldkatalog | Bußgeld |
---|---|
Verstoß gegen Sonn- & Feiertagsfahrtverbot | 120 € |
Fahren in Umweltzone ohne Plakette | 80 € |
Fehlende Kennzeichen | 60 € |
Abgedecktes Kennzeichen | 65 € |
Verletzung der Fahrtenbuchauflage | 100 € |
In der Probezeit drohen nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog
Wie bereits zu anfangs erwähnt, enthält der deutsche Bußgeldkatalog unter anderem Angaben dazu, in welche Kategorie eine Zuwiderhandlung in der Probezeit einzuordnen ist. Insgesamt existieren zwei Arten von Verstößen:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen wie z. B. das Überfahren einer roten Ampel)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen)
Bereits seit 1986 müssen Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Während dieser Zeit erwarten junge Autofahrer neben den generellen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog in Deutschland noch weitere Konsequenzen, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Bei den probezeitrelevanten Maßnahmen spielt es zum einen eine Rolle, ob es sich laut Bußgeldkatalog um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt. Weiterhin kommt es darauf an, wie viele Zuwiderhandlungen sich der betroffene Fahranfänger in der Probezeit bereits geleistet hat. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die Konsequenzen, auf die sich junge Fahrer neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog in der Probezeit einstellen müssen:
- Ein Verstoß der Gruppe A oder zwei der Gruppe B führen dazu, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Außerdem muss der betroffene Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ein B- Verstoß allein zieht jedoch lediglich die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich. Weitere Folgen drohen hier noch nicht.
- Begeht der junge Fahrer nach der Probezeitverlängerung abermals einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, erhält er eine schriftliche Verwarnung. Diese wird von der Empfehlung begleitet, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.
- Wer sein Verhalten als junger Autofahrer in der Probezeit auch danach noch nicht geändert hat und sich zum insgesamt dritten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, wird schließlich mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis sanktioniert.
Verschiedene Verstöße aus dem Bußgeldkatalog im Detail
Obwohl der Bußgeldkatalog in Deutschland nicht ohne Grund eine ganze Bandbreite an Regelmissachtungen und den damit verbundenen Ahndungen beinhaltet, gibt es doch einige Verstöße, die im deutschen Straßenverkehr besonders oft begangen werden.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Auswahl genau dieser Zuwiderhandlungen und erklären, mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Verkehrssünder jeweils vorlieb nehmen müssen.
Was besagt der Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die häufigsten Verstöße gegen deutsches Verkehrsrecht siedeln sich wohl im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung an. Gerade Deutschland ist unter Schnellfahrern sehr beliebt. Schließlich gibt es auf einigen Autobahnabschnitten keine allgemeine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.
Allgemein gilt: Wird ein Kraftfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, macht es nicht nur einen Unterschied, um wie viele km/h die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde, sondern ebenfalls, ob sich der Tempoverstoß in einer geschlossenen Ortschaft oder außerorts abspielte. Aufgrund der größeren Gefährdung des Straßenverkehrs gibt es innerorts bei einer Überschreitung von 21 km/h nicht nur eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro, sondern auch 1 Punkt in Flensburg. Außerorts ist diese Zuwiderhandlung mit 70 Euro und 1 Punkt belegt.
Abstand nicht eingehalten? Die möglichen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog
Viel zu oft wird die Bedeutung des Sicherheitsabstands zum Vordermann im Straßenverkehr unterschätzt. Dabei reicht bereits ein unerwartetes und starkes Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs aus, um einen Auffahrunfall zu begünstigen, wenn der nachfolgende Kraftfahrer nicht genügend Abstand hielt. In der StVO ist der einzuhaltende Abstand in § 4 definiert. In Absatz 1 des genannten Paragraphen heißt es:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Demzufolge können sowohl dem vorausfahrenden als auch dem nachfolgenden Fahrer Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen: Dem einen wegen zu geringem Abstand und dem anderen wegen grundlosem Abbremsen aus heiterem Himmel. Die jeweiligen Ahndungen in ersterem Fall richten sich in der Regel nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Schließlich steigt das Gefahrenpotenzial, je schneller Sie unterwegs sind.
Dementsprechend fallen auch die Sanktionen strenger aus, je höher das jeweilige Tempo war. Zum Vergleich: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowerts drohen laut Bußgeldkatalog 160 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Lag das Tempo allerdings bei über 100 km/h und der Sicherheitsabstand war genauso gering, müssen Sie sich auf ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat einstellen.
Da es vor allem bei den hohen gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Autobahn wichtig ist, genügend Abstand zu halten, sieht der Bußgeldkatalog hier sogar noch höhere Sanktionen vor. Waren Sie beispielsweise mit mehr als 130 km/h unterwegs und der Sicherheitsabstand lag bei weniger als 2/10 des halben Tachowerts, bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld von 320 Euro, 2 Punkten und einem zweimonatigen Fahrverbot.
Die StVO legt zwar keine genauen Angaben dazu fest, wie viel Abstand einzuhalten ist, allerdings haben sich mit der Zeit gewisse Faustformeln herauskristallisiert. Außerhalb geschlossener Ortschaften lautet die Formel „Abstand gleich halber Tacho“, wobei innerorts 3 Pkw-Längen als Richtwert gelten, um nicht mit dem Bußgeldkatalog in Berührung zu kommen.
Alkohol am Steuer: Der Bußgeldkatalog sieht strenge Konsequenzen vor
Autofahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Daher ist es nicht gerade verwunderlich, dass der Bußgeldkatalog bei Alkoholfahrten entsprechend harte Ahndungen vorsieht. Diese steigen übrigens an, je öfter Sie als Fahrer alkoholisiert im Verkehr erwischt wurden und die Promillegrenze von 0,5 überschritten:
- Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Beim dritten Mal: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Befinden Sie sich in der Probezeit oder haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und verstoßen gegen die für Sie geltende Null-Promille-Grenze (bleiben allerdings unter 0,5 Promille), kommen laut Bußgeldkatalog 250 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Sie zu. Etwas anders sieht es hingegen aus, wenn Sie als Fahranfänger oder als erfahrener Kraftfahrer die Alkoholgrenze von 1,09 überschreiten. Schließlich liegt in diesem Fall eine Straftat vor.
Wie wird das Überfahren einer roten Ampel laut Bußgeldkatalog geahndet?
Sei es aus Unachtsamkeit, Zeitnot oder einem anderen Grund: Wohl jeder Autofahrer fährt in seinem Leben mal über eine rote Ampel. Lichtzeichenanlagen sind vor allem an dicht befahrenen Kreuzungen unerlässlich für einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr.
Da die Verkehrssicherheit durch das Überfahren bei Rot stark beeinträchtigt werden kann, sind die harten Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog in diesem Fall nur allzu verständlich.
Wie diese im Detail aussehen, ist abhängig davon, um welche Art von Rotlichtverstoß es sich handelte. Es wird unterschieden zwischen zwei möglichen Zuwiderhandlungen:
- Einfacher Rotlichtverstoß (Die Ampel war zum Zeitpunkt des Überfahrens kürzer als eine Sekunde lang rot)
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (Die Ampel zeigte bereits seit mehreren Sekunden Rot, als sie überfahren wurde)
Sprang die Ampel gerade erst von Gelb auf Rot, als Sie sie überfahren haben, liegt ein sogenannter einfacher Rotlichtverstoß vor. Dem Bußgeldkatalog zufolge erwarten Sie hier 90 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Wurde jemand dadurch gefährdet, steigt das Bußgeld auf 200 Euro an. Hinzu gesellen sich 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat. Sollte es durch das Überfahren der roten Ampel sogar zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, werden laut Bußgeldkatalog 240 Euro, 2 Punkte und ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Da das Risiko eines Unfalls um ein Vielfaches höher ist, sollte die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits seit mehreren Sekunden auf Rot gestanden haben, fallen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog in diesem Fall strenger aus. 200 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat sind hier die Konsequenz. Bei einer zusätzlichen Gefährdung sind es sogar 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat.
Begingen Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß und führten so einen Unfall im Straßenverkehr herbei, erwarten Sie gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 360 Euro, 2 Punkte und abermals ein einmonatiges Fahrverbot. Je nachdem, wie schwer die Tat war, kann ein qualifizierter Rotlichtverstoß auch als Straftat ausgelegt werden. Sollte dem so sein, können § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Auch der Führerscheinentzug ist dann möglich.
Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei der Nutzung vom Handy am Steuer
Wohl kaum jemand verlässt in der heutigen Zeit das Haus ohne Mobiltelefon. Die einen nutzen es, um sich über das Geschehen in der Welt oder das Wetter zu informieren, andere wiederum um jederzeit mit Freunden und der Familie kommunizieren zu können.
Wer jedoch selbst während der Autofahrt nicht auf sein Smartphone verzichten kann, macht früher oder später Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog.
Schließlich stellt das Handy eine enorme Ablenkung im Straßenverkehr dar. Selbst wenn Sie als Fahrer nur wenige Sekunden mit Ihren Augen auf dem Display des Telefons verharren, legen Sie bereits einige Meter mit Ihrem Fahrzeug zurück – und das quasi blind. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist daher besonders hoch, was auch die strengen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog für dieses Fehlverhalten erklärt.
Erst im Jahr 2017 kam es zu einer Gesetzesänderung, die höhere Sanktionen für die Nutzung vom Handy am Steuer beinhaltete. Zuvor (bis zum 18.10.2017) sah der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor. Seit dem 19.10.2017 müssen sich Kraftfahrer, die während der Fahrt mit einem Kfz mit dem Smartphone erwischt werden, auf 100 Euro und 1 Punkt aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Sollte es außerdem zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein, steigt das zu zahlende Bußgeld auf 150 Euro an. Hinzu kommen 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Wenn es sogar zum Unfall kam, weil Sie sich beim Autofahren nicht von Ihrem Smartphone trennen konnten, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog insgesamt 200 Euro, 2 Punkte und ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.
Es gibt jedoch durchaus Situationen, in denen Sie das Mobiltelefon im Fahrzeug nutzen dürfen, ohne Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog befürchten zu müssen. Wie diese aussehen, legt § 23 Absatz 1a StVO fest. Seit dem 19.10.2017 lautet der entsprechende Gesetzestext wie folgt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone […]“
Der Bußgeldkatalog richtet sich ebenfalls an Lkw- und Radfahrer
Im Bußgeldkatalog für Deutschland sind nicht nur Verstöße von Autofahrern inklusive der entsprechenden Ahndungen festgehalten. Da sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften der StVO halten müssen, schließt dies Lkw- und Fahrradfahrer logischerweise mit ein. Halten sie sich nicht an die Verkehrsregeln, drohen ihnen dementsprechend genauso Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Zuwiderhandlungen von Lkw-Fahrern und Radlern im Verkehr sowie die entsprechenden Konsequenzen zusammengefasst, die der Bußgeldkatalog dafür vorsieht.
Verstöße von Lastkraftwagenfahrern werden oft strenger geahndet
Da Lkw größer, länger und schwerer sind als beispielsweise Pkw, geht von ihnen automatisch ein höheres Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr aus. Daher setzt der Bußgeldkatalog auch höhere Sanktionen bei Regelmissachtungen mit dem Lkw fest. Die Unterschiede werden vor allem bei den folgenden Beispielen deutlich:
- Laut Bußgeldkatalog kommen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h Punkte in Flensburg auf Autofahrer zu. Lkw-Fahrer hingegen erhalten bereits Punkte, wenn sie 16 km/h zu schnell unterwegs sind.
- Bei einem Tempoverstoß von beispielsweise 42 km/h außerorts erwarten Pkw-Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 160 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Brummifahrer müssen allerdings für die gleiche Regelmissachtung gleich mit 240 Euro rechnen. Punkte und Fahrverbot bleiben so bestehen.
- Wird bei einem Auto eine Überladung von über 30 Prozent festgestellt, sieht der Bußgeldkatalog 235 Euro und 1 Punkt vor. Die gleiche Überladung zieht bei einem Lkw allerdings direkt ein Bußgeld in Höhe von 380 Euro nach sich. Den Punkt erhalten Brummifahrer ebenfalls.
Mit welchen Ahndungen Radfahrer gemäß Bußgeldkatalog rechnen müssen
Da Fahrradfahrer neben Fußgängern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehören, ist es besonders wichtig, dass sie sich an die Regeln im Straßenverkehr halten. Schließlich ziehen sie bei einem Verkehrsunfall häufig den Kürzeren und tragen normalerweise weitaus schlimmere Verletzungen davon als beispielsweise Autofahrer.
Von diesem höheren Verletzungsrisiko einmal abgesehen, kommen außerdem auch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, wenn Sie als Radfahrer die geltenden Verkehrsregeln ignorieren. Hier einige Beispiele:
- Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 Promille. Überschreiten Sie diese, müssen Sie sich sowohl auf eine hohe Geldstrafe, als auch auf 3 Punkte in Flensburg einstellen. Auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist möglich.
- Überfahren Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 60 Euro und 1 Punkt. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß handelte. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß als Radler bestehen die Ahndungen laut Bußgeldkatalog aus einem Bußgeld von 100 Euro. 1 Punkt in Flensburg kommt obendrauf.
- Hantieren Sie während der Fahrt auf dem Drahtesel mit dem Smartphone herum, müssen Sie seit dem 19.10.2017 mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Zuvor lag der zu zahlende Betrag für diesen Verstoß laut Bußgeldkatalog bei 25 Euro. Da allerdings auch Radfahrer die Verkehrssicherheit gefährden, wenn die Augen nicht auf der Straße, sondern auf dem Mobiltelefon ruhen, wurden auch diese Ahndungen verschärft.
Kurz & Knapp: Bußgeldkatalog 2024
Begehen Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, kann diese gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße, Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet werden.
Der Bußgeldkatalog sieht für schwere Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt vor. Häufig gibt es 1 Punkt, wenn das Bußgeld mindestens 60 € beträgt.
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann laut aktuellem Bußgeldkatalog 5 bis 1.500 € kosten.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen sehen die Regelsätze des Bußgeldkataloges maximal 2 Punkte vor.