Fahrten mit 0,3 Promille: Welche Strafe ist möglich?
Bußgeldrechner: Was droht bei 0,3 Promille?
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: 0,3 Promille
Normalerweise kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie sich mit 0,3 Promille noch hinter das Steuer eines Kfz setzen. Erst wenn Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall bauen, hat das Ganze Konsequenzen. Diese können aus einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB), Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.
Bei einem Verkehrsunfall mit 0,3 Promille können Ihnen ebenfalls die gerade beschriebenen Folgen drohen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Hier erfahren Sie, was Ihnen blüht, wenn Sie mit 0,3 Promille in der Probezeit oder unter 21 Jahren am Steuer erwischt wurden.
Weshalb Sie auch mit 0,3 Promille kein Auto mehr fahren sollten
Inhaltsverzeichnis
Je mehr Alkohol jemand konsumiert, desto gravierender sind die Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Deutschland daher die Promillegrenze auf 0,5 festgesetzt. Ab diesem Grenzwert müssen Sie als Autofahrer demzufolge in der Regel mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Doch auch bei geringeren Werten kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein, wenn Sie sich noch hinter das Steuer eines Kfz setzen. Bereits ab 0,3 Promille verringert sich die Sehleistung, das Reaktionsvermögen lässt nach und die Risikobereitschaft steigt an. Aber bedeutet dies, dass auch schon bei einem Wert von 0,3 Promille Konsequenzen drohen können? Hier lesen Sie mehr.
Mehr zur Promillegrenze im Video
Unterwegs mit 0,3 Promille: Welche Folgen kann das haben?
Wie sich der Alkoholkonsum auf eine Person auswirkt, ist abhängig von mehreren Faktoren, wie z. B. dem Alter, dem Gewicht oder dem Geschlecht. 0,3 Promille können bereits erreicht sein, nachdem Sie ein Bier (0,33 l) getrunken haben. Dieses Stadium gilt als „relative Fahruntüchtigkeit“. Sind Sie also ohne Ausfallerscheinungen mit diesem Promillewert im Straßenverkehr unterwegs, müssen Sie normalerweise auch keine Ahndungen befürchten.
Dies ändert sich jedoch, sobald sich alkoholbedingte Auffälligkeiten in Ihrer Fahrweise zeigen. Fahren Sie beispielsweise in Schlangenlinien oder starten leichtsinnige Überholmanöver, kann der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) auch bei 0,3 Promille schon erfüllt sein. Es handelt sich also nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Die möglichen Konsequenzen gestalten sich dann wie folgt:
- Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 316 StGB),
- zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von maximal sechs Monaten oder
- drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wichtig: Unabhängig davon, mit welcher Art von Fahrzeug Sie unterwegs waren, können die genannten Folgen auf Sie zukommen, sobald sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Es macht demzufolge keinen Unterschied, ob Sie mit 0,3 Promille auf dem Fahrrad oder im Auto erwischt wurden.
Sobald Sie durch Ihre alkoholbedingte Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden, steht der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a) und Abs. 2 StGB im Raum. Bei dieser Straftat drohen sogar zwei bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Sie haben mit 0,3 Promille einen Unfall gebaut?
Das Unfallrisiko ist bei 0,3 Promille bereits etwas erhöht. Verschulden Sie also bei diesem Promillewert einen Verkehrsunfall, können Ihnen ebenfalls die oben genannten Konsequenzen drohen. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an. Ein unverschuldeter Unfall mit 0,3 Promille muss demzufolge nicht immer in einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung enden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Verursachen Sie mit 0,3 Promille einen Unfall, kann Ihre Versicherung dies als sogenannte Obliegenheitsverletzung auffassen. In diesem Fall übernimmt sie zwar die Reparaturkosten des Unfallgegners, kann Sie dafür allerdings in Regress nehmen und sich so bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen.
Bei einem Wert von 0,3 Promille auf Schuldunfähigkeit zu plädieren, ist übrigens keine gute Idee, da dafür in der Regel weitaus höhere Promillewerte notwendig sind. Außerdem kann auch das vorsätzliche Betrinken als sogenannter Vollrausch (§ 323a StGB) strafbar sein, wenn der Täter im alkoholsierten Zustand eine Straftat begeht, wegen der er aufgrund seiner rauschbedingten Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden kann.
Was passiert bei 0,3 Promille in der Probezeit?
Während der zweijährigen Probezeit sowie unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Fahranfänger müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wer mit 0,3 Promille unter 21 Jahren oder in der Probezeit erwischt wird, muss sich normalerweise auf ein Bußgeld von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.Zudem handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, der sowohl eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre als auch die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich zieht. Zeigen junge Autofahrer Ausfallerscheinungen oder bauen mit 0,3 Promille einen Unfall, fällt die Strafe weitaus höher aus.
Video: Alkohol am Steuer
Bildnachweise: istockphoto.com/dehooks, fotolia.com/S. Engels
Kommentar hinterlassen