Unterwegs mit 0,5 Promille: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Sanktionen bei 0,5 Promille
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: 0,5 Promille
Darauf gibt es keine pauschale Antwort, da unter anderem das Alter, das Geschlecht, das Gewicht sowie das alkoholische Getränk an sich berücksichtigt werden müssen. Eine Orientierungshilfe bietet Ihnen unser Promillerechner.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Rahmen sich bei Fahrten mit exakt oder über 0,5 Promille die Strafe bewegt.
Normalerweise handelt es sich erst bei 1,1 Promille um eine Straftat. Sobald allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorhanden sind oder Sie sogar einen Unfall bauen, reichen bereits geringere Promillewerte aus, damit der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr oder sogar der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt ist.
Alkohol am Steuer: 0,5 Promille stellen die Grenze dar
Inhaltsverzeichnis
Dass sich Autofahren und Alkohol nicht besonders gut vertragen, sollte jedem Kraftfahrer klar sein. Mit jedem Schluck steigt die Risikobereitschaft an, das Sehvermögen nimmt ab und die Reaktionszeit verlängert sich. Unter solchen Umständen noch ein Kfz sicher durch den Verkehr zu manövrieren, ist so gut wie unmöglich und endet nicht selten in einem Unfall.
Damit es dazu erst gar nicht kommt, müssen sich Fahrer in Deutschland an eine bestimmte Alkoholgrenze halten. Seit 2001 liegt sie bei 0,5 Promille. Laut Gesetz können ab diesem Promillewert Sanktionen auf Betroffene zukommen. Es ist eine weit verbreitete Fehlannahme, dass dies erst bei Werten über 0,5 Promille der Fall sei. Welche Konsequenzen im Detail drohen können, erklären wir in diesem Ratgeber.
Was passiert bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Regelung?
Wenn Sie mit 0,5 Promille noch Auto fahren und erwischt werden, richtet sich die Höhe der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog danach, wie oft Sie bereits alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen wurden:
- Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
Es findet also eine Staffelung statt. Je häufiger Sie mit exakt oder mehr als 0,5 Promille erwischt werden, desto schwerwiegender sind die anschließenden Konsequenzen. Verursachen Sie mit 0,5 Promille einen Unfall, kann nicht der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sein. In diesem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.
Das Gleiche ist unter 0,5 Promille möglich, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschulden oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Hier ist bereits ein Wert von 0,3 Promille ausreichend.
Schlimmstenfalls kann Ihnen eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB vorgeworfen werden, wenn Sie mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wurden und einen Unfall verschuldet haben. Die Strafe läge dann bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
0,5 Promille: Ab wann gilt diese Grenze für Fahranfänger?
Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten. Sie dürfen daher gar keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend ein Kfz steuern möchten. Verstoßen sie gegen diese Vorschrift und werden alkoholisiert im Straßenverkehr aufgegriffen, werden ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Zuwiderhandlung um einen A-Verstoß, der eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht. Doch ab wann findet die 0,5-Promille-Grenze beim Autofahren Anwendung? Die Antwort darauf ist einfach: Sobald Sie die Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben und mindestens 21 Jahre alt sind.
Video: Alkohol am Steuer
Bildnachweise: istockphoto.com/Cogent-Marketing, istockphoto.com/ronstik
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