Kurz & knapp: 1 Jahr Fahrverbot
Nein. Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, müssen Sie mit höchstens 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Im Falle einer Straftat kann auch ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten drohen, aber eine Dauer von 1 Jahr ist gesetzlich nicht möglich.
In der Regel sind solche Behauptungen auf ein Missverständnis zurückzuführen, weil die Betroffenen ein Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichsetzen. Tatsächlich aber handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Maßnahmen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wiederum kann durchaus 1 Jahr oder länger dauern, wenn eine entsprechende Sperrfrist verhängt wurde.
Die Sperrfrist kann laut § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, in Einzelfällen sogar lebenslänglich, betragen. Über die konkrete Dauer entscheidet stets ein Gericht, wobei die jeweiligen Umstände der Tat, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat, berücksichtigt werden. Es kann somit keine pauschale Aussage getroffen werden, wann mit einer einjährigen Sperrfrist zu rechnen ist.
1 Jahr Fahrverbot: Möglich oder nicht?
Inhaltsverzeichnis
So mancher Autofahrer nimmt es mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau und lässt sich auch von drohenden Bußgeldern und Punkten in Flensburg nicht zur Vernunft bringen. Doch der Bußgeldbehörde steht noch ein weiteres Mittel zur Verfügung, um Verkehrssünder zu erziehen: das Fahrverbot. Hierbei muss der Betroffene seinen Führerschein für einen bestimmten Zeitraum in amtliche Verwahrung geben und darf währenddessen kein Kraftfahrzeug in der Öffentlichkeit führen. Ist das Fahrverbot vorüber, erhält er seinen Führerschein automatisch zurück. Aber für wie lange kann die Fahrerlaubnis auf diese Weise ausgesetzt werden? Ist es möglich, 1 Jahr Fahrverbot zu erhalten?
Die Bußgeldbehörde kann eine solche Maßnahme nicht nach Lust und Laune verhängen, sondern muss sich an die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Tatbestandskatalogs halten. Dieser legt nicht nur fest, ob für einen bestimmten Verkehrsverstoß ein Fahrverbot verhängt wird, sondern auch wie lange dieses Fahrverbot in dem entsprechenden Fall dauern muss.
Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind 3 Monate die absolute Höchstdauer für ein Fahrverbot, das wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt wird.
Im Falle einer Straftat kann ebenfalls ein Fahrverbot angeordnet werden, über dessen Dauer das Gericht je nach Einzelfall entscheidet. Aber auch hier gibt es eine gesetzliche Obergrenze: Laut § 44 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) kann das Fahrverbot hier maximal 6 Monate dauern.
Es ist also nicht möglich, dass die Bußgeldbehörde oder das Gericht 1 Jahr Fahrverbot anordnet. Trotzdem kann es Ihnen passieren, dass Ihnen für 12 Monate verboten wird, ein Kraftfahrzeug zu führen.
1 Jahr lang Fahrerlaubnisentzug
Was viele Laien nicht wissen: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Während Betroffene bei ersterem ihren Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurückerhalten, wird dieser bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis dauerhaft einkassiert.
Es gibt in letzterem Fall keine Möglichkeit, diesen Führerschein zurückzuerhalten, aber der Betroffene kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Er erhält dann einen neuen Führerschein und darf damit auch wieder Auto fahren. Um einen neuen Führerschein zu erhalten, muss der Betroffene einerseits die ihm angeordneten Auflagen erfüllen (z. B. das erfolgreiche Absolvieren einer MPU) und andererseits das Verstreichen der Sperrfrist abwarten.
Erst wenn diese Frist vorüber ist, kann der neue Führerschein ausgestellt werden. Allerdings ist laut § 20 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schon 6 Monate vorher eine Beantragung der Neuerteilung möglich. Die Dauer der Sperrfrist wird wiederum von einem Gericht festgelegt und kann gemäß § 69a StGB 6 Monate bis 5 Jahre betragen.
„1 Jahr Fahrverbot” meint somit in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 1 Jahr.
Paul P meint
7. Januar 2022 at 20:46
Hallo,
Ich hab vor 9 Jahren ein Unfall gebaut ,mit Alskohol am Steuer und ohne Führerschein.
Meine Strafe belief sich auf ein Jahr fahrverbot.
Demzufolge hab ich 2019 einen Führerschein machen wollen, da wurde mir eine MPU auferlegt. Mittlerweile hab ich schon die 2te MPU hinter mir obwohl ich alles sauber die Abstinenz nachgewiesen habe, bekam ich dennoch kein positives Gutachten.
Meine Frage ist einfach: Verjährt die MPU nach der Sperrfrist ( 1 Jahr) nach 10 Jahren?
Mfg