Bußgeldkatalog für Verstöße gegen § 11 StVO
Verstoß | Bußgeld | Pkt. |
---|---|---|
Trotz stockendem Verkehr in eine Kreuzung / Einmündung eingefahren und dadurch Andere behindert | 20 € | |
Trotz stockendem Verkehr in eine Kreuzung / Einmündung eingefahren und dadurch Unfall verursacht | 35 € |
Kurz & knapp: Paragraph 11 StVO
§ 11 Abs. 1 StVO besagt, dass Vorfahrtsberechtigte nicht in eine Kreuzung oder Einmündung einfahren dürfen, wenn der Verkehr stockt. Absatz 2 schreibt die Bildung einer Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn oder auf Außerortsstraßen vor.
Laut § 11 Abs. 2 StVO ist die Rettungsgasse jeweils „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ zu bilden. Wie das genau zu erfolgen hat, verdeutlicht unsere Infografik.
Wer dabei erwischt wird, dass er die Rettungsgasse nicht (richtig) bildet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Dieser Tabelle können Sie sämtliche Sanktionen entnehmen.
Verhaltensregeln bei stockendem Verkehr und bei Stau
Inhaltsverzeichnis
§ 11 StVO legt fest, wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten müssen, wenn der Verkehrsfluss gestört ist und zum Erliegen kommt, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, eines hohen Verkehrsaufkommens oder an einer Baustelle.
- Bei stockendem Verkehr liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit für mindestens fünf Minuten auf einer Strecke von über einem Kilometer zwischen 20 und 40 km/h.
- Beträgt die Geschwindigkeit innerhalb dieses Zeitraums auf derselben Strecke weniger als 20 km/h, so handelt es sich um einen Stau.
Stockt der Verkehr an einer Kreuzung oder Einmündung, darf der Vorfahrtsberechtigte dort nicht einfahren, wenn er in diesem Bereich warten müsste – auch dann nicht, wenn die Ampel für ihn Grün zeigt. Kreuzungen und Einmündungen sind demnach freizuhalten.
§ 11 Abs. 2 StVO: Bildung einer Rettungsgasse
Bei einem Stau besteht immer ein gewisses Unfallrisiko – vor allem auf Autobahnen und außerorts. Deshalb schreibt die StVO in § 11 Abs. 2 die Bildung einer Rettungsgasse vor:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Wie die Rettungsgasse konkret zu bilden ist, veranschaulicht die folgende Infografik:
Darüber hinaus sollten Kraftfahrer bei einem Stau auf der Autobahn folgende Verhaltensregeln beachten:
- Verkehr genau beobachten und Verkehrsfunk verfolgen
- Warnblinkanlage einschalten zur Warnung nachfolgender Kfz
- Gleitend und nicht abrupt bremsen, um Auffahrunfälle mit den nachfolgenden Fahrzeugen zu vermeiden
- Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz einhalten
- Motor abstellen, wenn sich längere Wartezeiten abzeichnen (im Tunnel unverzüglich)
Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO: Welches Bußgeld droht bei Nichtbildung einer Rettungsgasse?
Wer die Rettungsgasse nicht bildet oder diese vorschriftswidrig benutzt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen: Neben einem dreistelligen Bußgeld drohen dafür zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet, obwohl der Verkehr stockte. | 200 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Alternativ können Sie unseren Bußgeldrechner benutzen, um die zu erwartenden Sanktionen zu ermitteln:
Verzicht auf die Vorfahrt
Nach Absatz 3 des § 11 StVO müssen Verkehrsteilnehmer auf ihre Vorfahrt verzichten, „wenn die Verkehrslage es erfordert“. Allerdings darf niemand darauf vertrauen, dass Andere auf ihre Vorfahrt verzichten. Deshalb müssen sich die Verkehrsteilnehmer vorher verständigen – etwa durch Lichthupe oder Handzeichen.
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