Kurz & knapp: 125ccm-Motorrad
Sie benötigen den Führerschein der Klasse A1, um mit einem 125ccm-Motorrad fahren zu können.
Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren, wenn Sie über einen Führerschein der Klasse A1 verfügen.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter 18-Jährige gibt es seit 2013 für 125ccm-Motorräder nicht mehr. Sie können jetzt bis zu 110 km/h fahren.
Ja, ein 125ccm-Motorrad muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür benötigt es außerdem einen Versicherungsschutz.
Hubraum von 125ccm: Welche Krafträder betrifft das?
Inhaltsverzeichnis
Bei dem 125ccm-Motorrad handelt es sich um ein Kraftrad mit einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm). Der Hubraum gibt das Volumen an, das durch die Kolben in einem Zylinder bei jedem Hub zwischen oberem und unterem Umkehrpunkt verdrängt wird. Je größer der Hubraum, desto mehr Leistung hat ein Motor.
Eine 125er-Maschine ist in die Fahrzeugklasse der Leichtkrafträder einzuordnen. Aufgrund des auf 125ccm begrenzten Hubraums, ist die Motorleistung geringer als bei anderen Motorrädern. Aus diesem Grund ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ebenfalls geringer.
Ein 125ccm-Kraftrad gibt es in verschiedenen Variationen. Zu den Leichtkrafträdern zählen alle zweirädrigen Kfz mit einem mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, aber höchstens 125 ccm.
Motorrad bis 125ccm Hubraum: Welche Höchstgeschwindigkeit ist möglich?
Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren. Dies ist bei den meisten Modellen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Motorrad mit 125 ccm: Welcher Führerschein wird benötigt?
Mit welchem Führerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden darf, ist in Deutschland klar geregelt. Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen grundsätzlich alle Krafträder gefahren werden, die
- einen Hubraum von bis zu 125 ccm aufweisen
- eine Motorleistung von bis zu 11 kW besitzen
- ein Leistungs-Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht überschreiten
125ccm-Motorrad: Was der Führerschein kosten kann
Wollen Sie einen Führerschein für 125ccm-Motorräder erwerben, können Sie dies bei einer Fahrschule Ihrer Wahl tun. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie für den 125er-Führerschein das richtige Alter haben.
Was ein 125er-Führerschein kosten kann, lässt sich pauschal nicht beziffern. Es lohnt sich, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Fahrschulen variieren zum Teil stark, in der Regel sind aber Kosten von 1.200 bis 1.300 Euro realistisch.
Motorrad mit 125ccm: Führerschein in welchem Alter?
Wer möglichst früh mobil sein will, kann dafür auf ein einspuriges Kraftfahrzeug zurückgreifen. Doch nicht alle Krafträder dürfen bereits in in jungen Jahren geführt werden. Ein 125ccm-Motorrad darf ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden. Dafür für lediglich ein passender Führerschein benötigt.
125ccm-Motorrad mit Autoführerschein fahren: Geht das?
Reicht für ein 125-ccm-Motorrad auch ein Führerschein der Klasse B? In einigen Ländern ist das tatsächlich möglich. In Deutschland hingegen geht dies nur, wenn der Pkw-Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben wurde. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen 2, 3 oder 4. Mit einem alten Pkw-Führerschein dürfen Sie ein Leichtmotorrad bis 125ccm nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland führen.
Mit einem Führerschein der Klasse B, der nach dem 1.4.1980 erworben wurde, dürfen Sie kein 125ccm-Motorrad fahren. Sie müssen dafür einen Führerschein der Klasse A1 erwerben.
Gut zu wissen: In der Zukunft soll wohl eine einfachere und günstigere Erweiterung von Führscheinklasse B auf A1 möglich gemacht werden. Die Voraussetzungen hierfür wären ein Mindestalter von 25 Jahren und dass die Führerschein-Prüfung schon mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Motorrad bis 125ccm: Zulassung
Einige Zweiräder bis zu einer bestimmten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und bis zu einem bestimmten Hubraum müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, sondern benötigen nur ein Versicherungskennzeichen. Dieses muss lediglich am Fahrzeug angebracht werden und schon kann gefahren werden.
Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)
- Nachweis über Hauptuntersuchung (TÜV)
- Nachweis über Versiucherungsschutz (eVB-Nummer))
- gegebenenfalls vorhandenes Kfz-Kennzeichen
Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad: Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum. Das bedeutet für den Besitzer einer 125ccm-Straßenmaschine eine Kfz-Steuer von etwa 9 Euro.
125er-Motorrad: Welche Versicherung brauche ich?
Wie muss ein 125ccm-Motorrad versichert werden? Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ohne Versicherungsschutz kann ein Kfz ohnehin nicht zugelassen werden.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen. Ein besseres Leistungsangebot kann einen höheren Preis rechtfertigen.
Was kann bei einem 125ccm-Motorrad die Versicherung kosten? Ein Leichtkraftrad verursacht aber grundsätzlich geringere Versicherungskosten als ein Motorrad mit höherer Leistung. Auch Faktoren wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Alter des Versicherten spielen dabei eine Rolle. Die Versicherung für ein 125ccm-Motorrad kostet durchschnittlich etwa 50 bis 100 Euro pro Jahr.
Ist auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bei einem 125ccm-Motorrad möglich? Selbstverständlich können Sie für Ihr Leichtkraftrad auch eine umfangreichere Versicherung abschließen. Diese sichert Sie nicht nur ab bei Personenschäden, die durch Ihr Motorrad verursacht wurden, sondern schützt auch Ihr eigenes Kfz im Schadensfall.
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