Bußgeldtabelle: 2 km/h zu schnell innerorts
Innerorts 2 km/h zu schnell mit | Bußgeld |
---|---|
Pkw, Motorrad | 30 Euro |
Lkw, Anhänger | 40 Euro |
Bußgeldtabelle: 2 km/h zu schnell außerorts
Außerorts 2 km/h zu schnell mit | Bußgeld |
---|---|
Pkw, Motorrad | 20 Euro |
Lkw, Anhänger | 30 Euro |
Kurz & knapp: 2 km/h zu schnell
Ja. Grundsätzlich können Sie bei jedem Tempo, welches sich über dem vorgegebenen Limit befindet, geblitzt werden. Sind Sie allerdings tatsächlich „nur“ 2 km/h zu schnell, drohen häufig keine Sanktionen. Dafür sorgt der Toleranzabzug. Dieser beträgt bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h 3 km/h und würde in diesem Fall dazu führen, dass Sie eben keinen Tempoverstoß begangen hätten.
Wird festgestellt, dass Sie nach Abzug der Toleranz 2 km/h zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 20 (außerorts) bzw. 30 Euro (innerorts) für die Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht verhängt.
Innerorts mit 2 km/h zu schnell erwischt
Inhaltsverzeichnis
Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten meist Tempolimits von 30 bzw. 50 km/h. Durch mobile und feste Blitzer wird überprüft, ob sich alle Verkehrsteilnehmer an diese Vorgaben halten. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie „lediglich“ 2 km/h zu schnell fahren? Lösen die Radarfallen dann überhaupt aus?
Grundsätzlich ja. Der Bußgeldkatalog sieht für jegliche Form der Geschwindigkeitsüberschreitung Sanktionen vor. Dabei ist es egal, ob Sie mit einem, zwei oder drei km/h zu schnell geblitzt werden. Innerorts müssen Sie dafür eine Geldbuße in Höhe von 30 Euro bezahlen.
Schon bei einem Tempo, welches nur knapp über der Begrenzung liegt, kann sich der Bremsweg verlängern. Da innerorts jederzeit unvermittelt Menschen die Fahrbahn betreten können, steigt hier also schon bei vermeintlich kleinen Verstößen das Unfallrisiko.
Gut zu wissen: In aller Regel ist die Tachoanzeige bei Kfz nicht zu 100 Prozent genau. Zeigt diese also an, dass Sie zum Beispiel mit 52 km/h unterwegs sind, kann es durchaus sein, dass der Blitzer eine andere (niedrigere) Geschwindigkeit misst. Allerdings handelt es sich hierbei nur um Schwankungen von 1-3 km/h.
2 km/h zu schnell auf Autobahn und Landstraße
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften können Sie geblitzt werden, wenn Sie mit 2 km/h zu schnell unterwegs sind. Allerdings erfolgt bei jeder Blitzermessung ein sogenannter Toleranzabzug. Dieser beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 Prozent bei einem Tempo über 100 km/h.
Werden Sie also beispielsweise mit 72 km/h bei erlaubten 70 km/h abgelichtet, so müsste der Toleranzabzug dazu führen, dass Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Sind Sie aber nach Abzug der Toleranz 2 km/h zu schnell gewesen, müssen Sie sich auf eine Geldbuße in Höhe von 20 Euro einstellen. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen von mindestens 28,50 Euro.
2 km/h zu schnell in der Probezeit: Hat das besondere Konsequenzen?
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwirbt, durchläuft in den ersten zwei Jahren ab Erhalt die Probezeit. In diesem Zeitraum können Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Dabei wird in zwei Kategorien unterschieden: A- und B-Verstöße. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße können dazu führen, dass sich die Probezeit verlängert und der Fahranfänger an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen muss. Werden Sie allerdings mit 2 km/h zu schnell geblitzt, greifen diese Probezeitmaßnahmen nicht.
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