Sanktionen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß | Sanktion |
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Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Fahrlässig ohne Fahrerlaubnis gefahren | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
Kurz & knapp: 25 km/h Auto
Ein Auto bis bzw. mit 25 km/h ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis zu fahren, ist nicht zulässig. Es zählt es nicht zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Gilt das Fahrzeug als Krankenfahrstuhl, kann unter Umständen eine entsprechende Prüfbescheinigung ausreichen. Ist das nicht der Fall, muss ein Führerschein vorliegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhaber der Führerscheinklassen B dürfen Fahrzeuge bis 25 km/h fahren, die nicht unter die Regelungen zur Mofa-Prüfbescheinigung oder den Übergangsregelungen zu Krankenfahrstühlen fallen. Ein Krankenfahrstuhl bis 25 km/h darf als Auto mit einer entsprechenden Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung gefahren werden, wenn er erstmalig vor dem 30. Juni 1999 in den Verkehr kam und die Bescheinigung vor 01. September 2002 ausgestellt wurde.
Fahren Sie Fahrzeuge bis 25 km/h ohne die entsprechende Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
25 km/h: Ist das Fahrzeug führerscheinfrei?
Inhaltsverzeichnis
In vielen Fällen hat die Leistung eines Fahrzeugs oder dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Einfluss darauf, welche Fahrerlaubnis zum Führen benötigt wird. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist bestimmt, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu erfüllen sind. In Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind zunächst die Regelungen zum Führen eines Mofas bzw. ähnlicher zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge zu beachten.
In § 4 FeV ist definiert, dass in diesem Fall für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ein solches Fahrzeug bis 25 km/h ist also führerscheinfrei:
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
Darüber hinaus ist im benannten Paragraphen auch bestimmt, dass für Fahrzeuge, die als Mobilitätshilfen oder Krankenfahrstühle (sofern diese der neuen Definition entsprechen, elektrisch betrieben maximal 15 km/h fahren, höchstens 110 cm breit und ein Leergewicht von 300 kg haben) zugelassen sind, ebenfalls keine Fahrerlaubnis benötigt wird.
Bis zum 01. September 2002 war es noch möglich, ein 25-km/h-Auto ohne Führerschein zu fahren. Bei einem Krankenfahrstuhl war allerdings die benannten Prüfbescheinigung notwendig, wenn das Fahrzeug mehr als 10 km/h fahren konnte. In diesem Zusammenhang ist auch § 76 FeV von Bedeutung. Gemäß den definierten Übergangsregelungen dürfen Inhaber einer Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung auch Modelle über 10 km/h führen.
Seitdem gelten Fahrzeuge nur noch unter folgenden Voraussetzungen als führerscheinfrei:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h, nicht breiter als 110 cm, Leergewicht von höchstens 300 kg, elektrischer Antrieb, als Krankenfahrstuhl zugelassen
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, nicht breiter als 70 cm, zweispuriges Fahrzeug, das als Mobilitätshilfe gilt
Darüber hinaus müssen diese Fahrzeuge einsitzig und für den Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen gedacht sein.
Autos mit 25 km/h: Reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus?
Der Glaube, dass Verkehrsteilnehmer für das Fahren von einem auf 25 km/h begrenztem Auto keinen Führerschein benötigen, hält sich hartnäckig. Das kann unter anderem daran liegen, dass viele ältere Mitbürger immer noch in den Genuss der Übergangsregelungen aus § 76 FeV kommen. Denn unter den alten Bestimmungen können Sie Autos mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, mit der alten Führscheinklasse 5 fahren.
Gänzlich ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie in diesen Fällen jedoch auch nicht unterwegs sein. Denn auch ein auf 25 km/h beschränktes Auto darf nur mit vorhandener Prüfbescheinigung gefahren werden. Wollen Sie ein sogenanntes Mopedauto, dass maximal 25 km/h erreicht, fahren, bedarf dies ebenfalls eines Fahrerlaubnis.
Dieses Auto nutzt Benzin als Kraftstoff und wird unter den neuen Bestimmungen der FeV nun nicht mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen. Wie zuvor erwähnt, darf ein Krankenfahrstuhl nun nur noch über einen elektrischen Antrieb verfügen.
Sofern das Fahrzeug also als Krankenfahrstuhl vor dem 01. September 1999 erstmals mit Betriebserlaubnis in den Verkehr kam, die Prüfbescheinigung vor dem 01. September 2002 ausgestellt wurde, reicht die Bescheinigung zum Fahren aus. Wichtig ist, dass das Fahrzeug für die Nutzung von körperlich beeinträchtigen Personen konzipiert war und ist.
Besitzt ein auf 25 km/h gedrosseltes Auto keine solche Betriebserlaubnis, reicht die Prüfbescheinigung für das Führen nicht aus. Auch die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt nicht zum Führen. Denn in § 5 FeV ist in Absatz 4 bezüglich der Fahrzeuge Folgendes bestimmt:
[…] Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge bis 25 km/h […]
Von 25-km/h-Autos ist hier nicht die Rede. Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie nach den gültigen Bestimmungen der FeV kein Auto oder Elektrofahrzeug bis 25 km/h im öffentlichen Straßenverkehr führen. Ausgenommen sind zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge, die der EU-Verordnung 168/2013 entsprechen. Für diese ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ausreichend.
Es ist also auf jeden Fall ein Führerschein notwendig. Die Frage ist, welcher muss mindestens vorliegen?
Auto bis 25 km/h: Welche Fahrerlaubnis ist notwendig?
Wollen Sie ein E-Auto bis 25 km/h oder ähnlich beschränkte Fahrzeuge führen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So erlaubt der Führerschein der Klasse AM das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Leistung des Motors muss allerdings auf einen Hubraum von maximal 50 ccm und auf 4 kW (6 kW bei vierrädrigen Fahrzeugen) beschränkt sein.
Liegt der Hubraum oder die Leistung darüber, ist ein Führerschein der Klasse B notwendig. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mehr als zwei Sitzplätze hat. Der PKW-Führerschein schließt alle Fahrzeuge bis 25 km/h ein. Ein Auto, das gedrosselt ist bzw. bauartbedingt nicht schneller fahren kann, bedarf beim Vorliegen dieses Führerscheins aber keiner gesonderten Fahrerlaubnis oder Schlüsselnummer.
Wollen Sie sich ein Micro- bzw. Mini-Auto, das auf 25 km/h beschränkt ist, zulegen, prüfen Sie, ob Sie die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Es ist nicht selten, dass diese Kleinstwagen online als führerscheinfrei angeboten werden, dies aber im Endeffekt nicht sind. Sie können natürlich ein Auto bis 25 km/h auch ohne Führerschein kaufen, nur auf öffentlichen Straßen führen, dürfen Sie es dann nicht.
Sanktionen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren Sie ein 25 km/h schnelles Auto und besitzen Sie keinen notwendigen Führerschein, machen Sie sich strafbar. Das gilt sowohl, wenn Sie überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzen oder das Fahrzeug nur mit einer Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung führen.
Bei einer Kontrolle wird das in der Regel dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Aleks meint
23. September 2023 at 18:57
Genau das ist wieder eine so genannte gesetzeslücke,die ich auch ausnutze und noch keine probleme hatte! habe mir beim AliExpress ein 1500W emicro car mit sogar 3 Sitzplätzen doch ich fahre alleine fährt 25kmh ist nicht breiter als 110cm und Leergewicht darf 300kg höchstens sein !LG Aleks
Nab meint
12. Dezember 2022 at 13:26
An Alle die solche und ähnliche Fragen wg. Fahren mit oder ohne Führerschein, 25 kmh oder weniger, 3 rädrig oder 4 rädrig, Krankenfahrstuhl 25 kmh oder weniger, mit oder ohne vor 65 geboren – wendet euch an die für in eurem Kreis zuständige Führerscheinstelle und fragt dort gezielt nach – da werdet ihr geholfen. Und habt dann bei entsprechenden Kontrollen auch keine Probleme weil der eine dies und der andere das sagt.
JIMMY H meint
15. Februar 2023 at 17:41
darf ich mit mofaführerschein ein 45 Auto fahren
Alexandra J meint
19. August 2023 at 20:32
darf ich mit einem Mofa Roller ein Auto mit 25 km fahren
Ahmad meint
25. Juni 2022 at 15:29
Bin 1961 geboren darf ich einen 4 Rad Kabinenroller bis 25 Kmh ohne Führe schein fahren ?
Peter P meint
15. Januar 2022 at 22:51
Icch möchte mir ein 25kmh Auto kaufen meine frau ist 100% Schwerbehindert mit Buchstaben G+B im Ausweis,und ich bin vor 1964Geboren und auch 70%Schwerbehindert.
R.Ermlich meint
17. September 2021 at 11:13
„25er“-Autos, die bis 30.06.1999 erstmals zugelassen wurden, dürfen meines Wissens als Krankenfahrstuhl genutzt werden, sofern der Fahrer behindert oder gebrechlich ist.
Wo sind diese beiden Attribute genau definiert? Ist ein Schwerbehinderten-Ausweis ausreichend?
Ab welchen G.d.B.?
Ehab meint
13. September 2021 at 20:09
Was ist der Führerschein, um ein ersticktes Auto zu fahren, das 25 km fährt?
Simon meint
7. September 2021 at 9:13
Das stimmt nicht 25 kmh krankenfahrstuhl darf ab 15 Jahren mit 10 km und kenn sie auch Gamma in Rüten fragen da nach bitte
Norbert L meint
2. September 2021 at 8:55
wenn ich meinen Führerschein weg habe, darf ich dann ein auto fahren mit 25km/h z. B. einen Kabinenroller? Oder einen Pkw der nur 15km/h fährt.
Oder ein E-Trike mit 25 km/h? Bin vor 1965 geboren.
Freese b meint
8. September 2022 at 9:59
Guten Tag ich suche ein 25 km auto hätten sie so ein auto und nich zu teuer bitte um antwort
Rotaru meint
14. September 2022 at 21:31
Ich habe keine fürerschein noch.Brauche eine 25km/h Auto fahren ohne fürerschein zum gehen in der Arbeit.
Norbert L meint
24. August 2021 at 12:07
Darf ich einen sog. Kabinenroller ohne Führerschein 25 km/h fahren?
Bin 1962 geboren, habe Gicht, Arthrose, Neuropathie.
Darf man dann einen sog. Kabinenroller ohne FS fahren?
Danke!
Simon meint
14. August 2021 at 9:41
Das ist Führerscheinfrei ab 15 Jahren Führerscheinfrei gefahren werden mit 10 kmh und 25 kmh 25 kmh und das und das hat nichts mit dem Alter zu tun liebe Grüße
Elia B meint
5. August 2021 at 18:56
Ich bin schwerbehindert 100 % und habe das Pflegegrad 1 und habe kein Führerschein
Ich wohne in Heroldstatt wo weder Bahn noch ordentlicher öffentliche Verkehrsverbindung gibt
Ich benötige ein Jahreswagen oder Gebrauchtauto ohne Führerschein
Welche Möglichkeiten können Sie mir anbieten
MfG
Elia b
Suljadzic D meint
7. Mai 2023 at 18:00
Hallo darf mann ein E Auto wo 20 Kmh fährt 1000 Watt motor ohne Fahrprüfung Fahren
Jürgen meint
24. Mai 2021 at 19:02
Darf ich mit der Führerschein Klasse L eine Auto bis 25 kmh fahren
Gernot R meint
24. März 2023 at 17:19
Wenn man ein 25km Auto besitz, und über 50jahre ist, darf er das Auto fahren JA oder NEIN. Denn auf die Papiere steht 25km,2gang und Rückwärtsgang.. Wo bekommt man so ein Schein her.. Habe vor ca 35. Jahren mein Autoscheein abgegeben,, wegen GESUNDHEITLICH.. Es heißt die Papiere werden 30jahre aufgehoben und dann vernichtet.
Dirk meint
16. Mai 2021 at 21:33
Kann ich meine Mofa Prüfbescheinigung auf AM umschreiben lassen da ich sie schon über 30 Jahre habe und wenn welcher Paragraph vielen Dank