Kurz & knapp: § 37 StVO
§ 37 StVO regelt, welche Bedeutung Lichtzeichen und der Grünpfeil im Straßenverkehr haben. Der Paragraph definiert zudem, dass Lichtzeichen immer Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben. Zudem dürfen Verkehrsteilnehmer nicht bis zu 10m vor einem Lichtzeichen halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
In der StVO wird in § 37 Abs. 2 vorgegeben, dass Wechsellichtzeichen die nachfolgende Farbfolge haben: Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Auch die Anordnung ist klar geregelt: Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Bei den Sanktionen für einen Rotlichtverstoß ist es entscheidend, wie lange die Ampel bereits rot war. Ist mehr als eine Sekunde vergangen, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Dieser zieht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro, einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich.
Was besagt Paragraph 37 der StVO?
Inhaltsverzeichnis
Video: Dauerlichtzeichen und ihre Bedeutung
Für einen geregelten Verkehrsfluss sind Ampeln und Verkehrszeichen essentiell. Wenn sich alle an diese Vorgaben halten, können Unfälle weitgehend vermieden werden.
Doch welche konkreten Regelungen gibt die Straßenverkehrsordnung eigentlich für Lichtzeichen vor? In unserem Ratgeber werfen wir einen umfassenden Blick auf § 37 StVO.
Ampeln regeln den Verkehrsfluss
Die Straßenverkehrsordnung bildet quasi das große Regelwerk für alle Verkehrsteilnehmer. Schon in der Fahrschule wird im Theorieunterricht großer Wert darauf gelegt, dass angehende Kfz-Fahrer die Regeln beherrschen.
Dabei umfassen die einzelnen Paragraphen unterschiedliche Themengebiete. § 37 der StVO definiert die Regeln für Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und den Grünpfeil. In Absatz 1 heißt es:
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Hier wird also deutlich: Eine Ampel hat im Straßenverkehr quasi die höchste Autorität. Erst wenn diese ausgefallen ist, müssen Sie sich an den jeweiligen Verkehrszeichen, welche an der Kreuzung angebracht sind, orientieren.
Gut zu wissen: Wenn Sie näher als 10 m vor einem Lichtzeichen parken und dieses dadurch verdecken, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Sie erwartet eine Geldbuße von mindestens 15 Euro.
Paragraph 37 Abs. 2 StVO
§ 37 Abs. 2 der StVO legt unter anderem die Farbfolge bei Ampeln fest. Dort heißt es:
Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten. […]
Des Weiteren definiert der Paragraph einige weitere wichtige Regelungen, die wir Ihnen im Folgenden zusammenfassen:
- Grün bedeutet, dass der Verkehr freigegeben ist.
- Ein grüner Pfeil bedeutet: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
- Eine rote Ampel gibt vor, dass Sie vor der Kreuzung halten müssen.
- Wer mit einem Rad unterwegs ist, muss die Lichtzeichen für den Radverkehr beachten.
Sanktionen für Verstöße gegen § 37 StVO
Wie bereits erwähnt, haben Dauerlichtzeichen eine besondere Bedeutung für einen reibungslosen Verkehrsfluss und sie tragen zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Daher werden Verstöße gegen die Vorgaben von § 37 StVO konsequent geahndet.
Der Bußgeldkatalog sieht für solche Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und in einigen Fällen sogar ein Fahrverbot von einem Monat vor. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Sanktionen für die jeweiligen Verstöße entnehmen:
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Näher als 10 m vor einem Lichtzeichen gehalten und dieses verdeckt | 10 Euro | ||
… mit Behinderung | 15 Euro | ||
Näher als 10 m vor einem Lichtzeichen geparkt und dieses verdeckt | 15 Euro | ||
… mit Behinderung | 25 Euro | ||
… länger als eine Stunde | 25 Euro | ||
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 Euro | ||
Gelblichtverstoß | 10 Euro | ||
Rotlichtverstoß als Fußgänger | 5 Euro | ||
… mit Unfallfolge | 10 Euro | ||
Falschen Fahrstreifen zum Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil genutzt | 15 Euro | ||
… mit Behinderung | 35 Euro | ||
Lichtzeichen „weißer waagerechter Lichtbalken“ für Straßenbahn / Bus / Taxi missachtet mit Unfallfolge | 240 Euro | 1 Monat | |
… Lichtzeichen dauerte länger als 1 Sekunde | 360 Euro | 1 Monat | |
Einfacher Rotlichtverstoß | 90 Euro | 1 | |
… mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad / E-Scooter | 60 Euro | 1 | |
… mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | |
… mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 | |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad / E-Scooter | 100 Euro | 1 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 160 Euro | 1 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 180 Euro | 1 | 1 Monat |
Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ missachtet | 90 Euro | 1 | |
… mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Fahrrad / E-Scooter | 60 Euro | 1 |
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