Bußgeldtabelle: 40 km/h zu schnell innerorts gefahren
40 km/h zu schnell innerorts | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
PKW | 260 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
PKW mit Anhänger | 340 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Motorrad | 260 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
LKW | 340 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Kraftbus/-omnibus ohne Fahrgäste | 340 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Kraftbus/-omnibus mit Fahrgästen | 640 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
Bußgeldtabelle: 40 km/h zu schnell außerorts gefahren
40 km/h zu schnell außerorts | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
PKW | 200 € | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen ** |
PKW mit Anhänger | 255 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Motorrad | 200 € | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen ** |
LKW | 255 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Kraftbus/-omnibus ohne Fahrgäste | 255 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Kraftbus/-omnibus mit Fahrgästen | 560 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Kurz & knapp: 40 km/h zu schnell
Auf der Autobahn oder der Landstraße mit 40 km/h außerorts zu schnell unterwegs zu sein, bedeutet für Sie in der Regel ein Bußgeld von 200 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr über dem zulässigen Tempolimit erwischt werden, droht zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahren Sie innerorts 40 km/h zu schnell, fallen die Sanktionen härter aus als außerorts. Hier müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro, sondern auch mit zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das ist der Fall, weil Sie innerhalb geschlossener Ortschaften ein höheres Unfallrisiko im Straßenverkehr riskieren.
Bei allen Geschwindigkeitsverstößen, die unter 100 km/h liegen, gibt es einen Toleranzabzug von 3 km/h – also folglich auch, wenn Sie 40 km/h zu viel fahren. Ob Autobahn, Landstraße oder Hauptverkehrsstraße in der Stadt spielt für die Toleranz keine Rolle.
Sind Sie während der Probezeit 40 km/h zu schnell auf der Autobahn fernab geschlossener Ortschaften oder in städtischen Ballungsräumen unterwegs, hat das Konsequenzen. Wo genau Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, ist dabei aber irrelevant. Auch das fällige Bußgeld passt sich nicht zu Ihren Ungunsten an. Sie werden jedoch dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Außerdem verlängert sich Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre.
Mit 40 km/h zu schnell geblitzt – diese Konsequenzen drohen Ihnen
Inhaltsverzeichnis
Werden Sie bspw. auf der Autobahn geblitzt, gelten „40 km/h zu schnell“ als ein schwerwiegender Verstoß, wenn es eine durch Verkehrszeichen ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit gibt.
Da es sich dabei aber in der Regel um außerörtliches Gebiet handelt, drohen Ihnen dafür weniger scharfe Sanktionen als innerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts können Sie schließlich nicht nur andere Kfz gefährden, sondern auch Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Straßenbahnen.
Das Bußgeld, sollten Sie 40 km/h zu schnell fahren und ertappt werden, fällt also mit 200 Euro außerorts geringer aus. Mindestens ein Punkt in Flensburg kommt ebenfalls auf Sie zu. Begehen Sie mehrere Verstöße, sind für Wiederholungstäter auch Fahrverbote möglich, während sie bei innerörtlichen Überschreitungen des geltenden Tempolimits hingegen immer verhängt werden.
Wichtig: Wie ahndet die Bußgeldstelle Ihre Begegnung mit einem Blitzer, wenn Sie 40 km/h zu schnell auf einer Autobahn mit Baustelle unterwegs sind? Grundsätzlich müssen Sie hier nicht mit Konsequenzen rechnen, die von der Norm abweichen. Auf Baustellen gibt es zwar stellenweise ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen, diese haben aber keinen besonderen Status in Bezug auf drohende Sanktionen. Erst wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr zu schnelles Fahren gefährden oder deswegen einen Unfall verursachen, spiegelt sich das in härteren Konsequenzen wider. Diese können dann nicht nur ordnungswidriges, sondern mitunter strafbares Verhalten gemäß des Strafgesetzbuchs (StGB) bedeuten.
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