Sanktionen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß | Sanktion |
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Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Fahrlässig ohne Fahrerlaubnis gefahren | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
Kurz & knapp: 45-km/h-Auto
Nein. Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h schnell sein können, gelten nicht als fahrerlaubnisfrei. Sie müssen zum Fahren die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
Je nach Leistung und Fahrzeugtyp, kommen verschiedene Führerscheinklassen in Frage. Zum einen kann die Klasse AM ausreichen. Bei anderen Fahrzeugen ist der Führerschein der Klasse B notwendig. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Fahren Sie ein Minicar, Moped- oder E-Auto, dass 45 km/h erreichen kann, ohne entsprechende Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar. Da dies keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge sind. Hier drohen keine Bußgelder mehr, sondern Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Auto mit bzw. bis 45 km/h: Welcher Führerschein ist mindestens notwendig?
Inhaltsverzeichnis
Moped-, Mini- und Micro-Autos erfreuen sich besonders in Innenstädten aufgrund ihrer kompakten Ausmaße zunehmender Beliebtheit. Aber auch für Jugendlichen, die mobil sein wollen, können sie als Alternative zum klassischen Roller in Betracht kommen. In der Regel sind solche Autos auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt und somit bereits ab 16 Jahren erlaubt. In einigen Bundesländern liegt das Mindestalter unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei 15 Jahren.
Doch bevor sich Interessierte für ein Auto, das auf 45 km/h gedrosselt ist, entscheiden, sollten sie sich über die gesetzlichen Bedingungen zum Führen informieren. Immer wieder kommt das Gerücht auf, dass ein Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h auch ohne Führerschein gefahren werden darf. Dem ist allerdings nicht so. Welche Voraussetzungen zum Fahren erfüllt sein müssen, definiert die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Gemäß den Bestimmungen in §§ 4 und 5 FeV gelten nur Mofas, zwei- und dreirädrige Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h sowie Krankenfahrstühle mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h als führerscheinfreie Fahrzeuge. Für diese Fahrzeug reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen aus.
Somit ist klar, dass ein 45-km/h-Auto, einen Führerschein erforderlich macht. Führerscheinfreie Autos bis 45 km/h gibt es in Deutschland nicht. Welche Fahrerlaubnis dann allerdings notwendig ist, ist sowohl vom Fahrzeugtyp als auch von der Leistung bzw. dem Hubraum des Fahrzeugs abhängig.
AM oder A1: Welche Fahrerlaubnisklasse ist beim 45-km/h-Auto angesagt?
Wenn Sie ein Leichtfahrzeug bis 45 km/h fahren wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten was die Fahrerlaubnis anbelangt. Zunächst kann der Führerschein der Klasse AM für bestimmte 45-km/h-Autos eine Option darstellen. Denn diese Fahrerlaubnis umfasst laut § 6 FeV folgende Fahrzeugtypen:
- zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h und bis 50 ccm oder bis zu 4 kW
- dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h und bis 50 ccm (500 cm bei Selbstzündungsmotoren) oder bis zu 4 kW (maximal 2 Sitze und Gewicht bis 270 kg)
- leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und bis 50 ccm (500 cm bei Selbstzündungsmotoren) oder 4 kW bzw. 6 kW (maximal 2 Sitze und Gewicht bis 425 kg)
Besitzen Sie die Führerscheinklasse AM dürfen Sie ein kleines Auto mit 45 km/h fahren, wenn dieses die weiteren Vorgaben ebenfalls erfüllt. Da die Fahrzeuge nur zwei Sitzplätze haben dürfen, kommt ein Auto mit 45 km/h, dass ein 4-Sitzer ist, bei dieser Führerscheinklasse nicht in Frage.
Die Frage nach der Anzahl eines bestimmten Ausstattungsmerkmals spielt auch bei der Führerscheinklasse A1 eine Rolle. Allerdings sind hier dann nicht so sehr die Sitzplätze von Bedeutung, sondern die Anzahl der Räder. Denn in der Klasse A1 sind nur zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge inbegriffen. Handelt es sich bei dem Moped- oder Mini-Auto bis 45 km/h um ein dreirädriges Fahrzeug, das einen Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Leistung von bis zu 15 kW aufweist, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder A besitzen. Die Klasse AM reicht hier für ein 45-km/h-Auto nicht mehr aus.
Mindestalter beim Führerschein der Klasse AM
Kommt für das 45-km/h-Auto die Führerscheinklasse AM in Frage, dürfen Jugendliche nach bestandener Prüfung ab 16 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Gleiches gilt für die Führerscheinklasse A1.
In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist das Mindestalter für die Klasse AM bei 15 Jahren festgelegt. Allerdings dürfen Inhaber ihr Fahrzeug dann auch nur in diesen Ländern führen, da die Altersgrenze in den anderen Bundesländern weiterhin bei 16 Jahren liegt und der Führerschein entsprechend nicht gültig ist.
PKW-Führerschein: Ein 45-km/h-Auto ist drin
Erfüllen die Fahrzeuge die Vorgaben für die Führerscheinklassen AM oder A1 nicht bzw. gehen über die Beschränkungen hinaus, ist ein Führerschein der Klasse B die letzte Möglichkeit. Ist ein Leicht- oder Kleinkraftwagen bis 45 km/h zum Beispiel ein Viersitzer, muss zwangsläufig ein PKW-Führerschein vorliegen.
Auch wenn das Auto auf 45 km/h gedrosselt ist, gelten die gleichen Vorgaben zum Führen wie für einen PKW, der dies nicht ist. Das Fahrzeug darf also ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und nicht mehr als acht Sitzplätze haben. Vorgaben zum Hubraum gibt es bei vierrädrigen Fahrzeugen in der Führerscheinklasse B nicht.
Wollen Sie mit einem Kleinwagen bis 45 km/h, einen Anhänger ziehen, darf dieser bei der Führerscheinklasse B nicht mehr als 750 kg wiegen bzw. darf die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.
Fahren Sie ein Auto mit bis zu 45 km/h ohne gültige bzw. entsprechende Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, das Führen des Fahrzeugs jedoch eine andere Führerscheinklasse voraussetzt. Haben Sie beispielsweise nur die Klasse AM, fahren jedoch ein Micro-Auto bis 45 km/h als vierrädrigen Viersitzer, gilt das in der Regel als Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall können Sie auch nicht mehr von einem Bußgeld ausgehen, sondern müssen entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Gedrosseltes Fahrzeug: Wo sind 45 km/h zulässig?
Wo darf man mit einem Mini- oder Mopedauto eigentlich fahren? Aufgrund der Geschwindigkeit, nehmen viel Verkehrsteilnehmer an, dass die Nutzung auf Bereiche innerorts beschränkt ist. Grundsätzlich dürfen Sie dürfen ein Auto, das maximal 45 km/h fahren kann, jedoch überall auf der Straße fahren. Allerdings sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen tabu. Denn laut § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt hier Folgendes:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Vitalij G meint
27. November 2022 at 13:02
Hallo. ich musste mein Führerschein abgeben. ich würde mir einen Roller bis 45 km/h kaufen. Mein Fahrverbot ist um. Darf ich mit dem Auszug aus Führerschein Register mit dem Fahrzeug fahren?
Martin L meint
8. November 2021 at 10:52
Einefahrerlaubnus auf 45 kmh ist die in Kenntnis gesetzt zu wissen wie der Straßenverkehr funktioniert.
Bei einer fahrerlaubnis 3 fahrsperre ist doch die Möglichkeit des 45 kmh Fahrens.
Man könnte denken es ginge um eine Chancengleichheit, mal wieder fahren zu können.
Die wirklich keit ist der schlaue Mann und die schlaue Idee zu Geld gemacht worden.
Kontroverse sicherheitsdenken das Geld bringt.
Also wer darf jetzt fahren.
Alles bullchit
Detlev K meint
6. Juli 2021 at 9:20
Ich brauchte kein Roller Mofa Führerschein nicht machen weil ich unter 1965 Geboren bin aber jetzt habe ich mir ein Moped Auto gekauft mit 25kmh auf 4 Räder darf ich das im Straßenverkehr Fahren ohne Führerschein die unter 1965 Geboren sind ohne Ärger zu bekommen mit der Polizei