46 km/h zu schnell: Bußgeldtabelle
Verstoß mit PKW | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Innerorts 46 km/h zu schnell | 400€ | 2 | 1 Monat |
Außerorts 46 km/h zu schnell | 320€ | 2 | 1 Monat |
Verstoß mit LKW | |||
Innerorts 46 km/h zu schnell | 560€ | 2 | 1 Monat |
Außerorts 46 km/h zu schnell | 480€ | 2 | 1 Monat |
Bußgeldrechner bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Kurz & knapp: 46 km/h zu schnell
Für Pkw-Fahrer beträgt das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h innerorts 400 € und außerorts 320 €. In beiden Fällen gibt es 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Mehr dazu hier.
Bei 46 km/h zu schnell müssen Fahranfänger mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Mehr Infos hier.
Für Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen beträgt das Bußgeld bei 46 km/h zu schnell innerorts 560 € und außerorts 480 €. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Inhaltsverzeichnis
46 km/h zu schnell innerorts
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h innerorts zählt zu den schweren Verkehrsverstößen, da hier das Unfallrisiko durch dichte Bebauung, Kreuzungen und Fußgängerverkehr besonders hoch ist. Die Sanktionen sind entsprechend streng. Für Pkw-Fahrer weist der Bußgeldbescheid eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro aus. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Für Lkws über 3,5 Tonnen fallen die Sanktionen noch härter aus. Aufgrund der größeren Fahrzeugmasse und der längeren Bremswege stellt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Ausmaß eine besondere Gefahr dar. Lkw-Fahrer müssen daher mit einem Bußgeld von 560 €, ebenfalls 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h verdoppelt sich der Anhalteweg erheblich. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug bei 46 km/h zu schnell innerorts kaum rechtzeitig vor plötzlichen Hindernissen wie Fußgängern oder querenden Autos zum Stehen kommen kann.
46 km/h zu schnell außerorts
Werden Sie mit 46 km/h zu schnell außerorts geblitzt, erwarten Sie auch hier schwerwiegende Sanktionen. Da die Verkehrsdichte und die Zahl der Fußgänger hier niedriger sind, wird das Unfallrisiko als etwas geringer eingeschätzt. Für Pkw-Fahrer beträgt das Bußgeld außerhalb geschlossener Ortschaft mit 46 km/h zu schnell 320 €, auch hier gibt es 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Für Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen fällt das Bußgeld bei einer Überschreitung von 46 km/h außerorts auf 480 €. Auch hier werden 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Trotz der niedrigeren Strafen im Vergleich zum innerstädtischen Bereich bleibt das hohe Gefahrenpotenzial durch die Geschwindigkeit in Kombination mit der Fahrzeuggröße erheblich.
Auch mit 46 km/h zu schnell auf der Autobahn werden Verstöße dieser Art entsprechend geahndet. Besonders auf der Autobahn mit 46 km/h zu schnell kann eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung zu schweren Unfällen führen, da die Aufprallenergie bei hohen Geschwindigkeiten erheblich ist.
46 km/h zu schnell in der Probezeit
Eine Überschreitung der Geschwindigkeit um 46 km/h innerorts oder außerorts in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Dieser zieht folgende Konsequenzen nach sich:
Der Fahranfänger muss nicht nur mit einem Bußgeld, 2 Punkten und einem Fahrverbot rechnen, sondern auch mit einem verpflichtenden Aufbauseminar. Zudem wird die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert, sodass sie insgesamt vier Jahre dauert. Wiederholte A-Verstöße in der Probezeit können sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Wie kann ich Einspruch einlegen?
Wenn Sie mit 46 km/h zu schnell geblitzt wurden und mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. In Ihrem Einspruch sollten Sie Ihre Argumente klar darlegen und alle relevanten Beweise beifügen. Es empfiehlt sich, den Einspruch an die im Bescheid angegebene Behörde zu senden und eine Kopie für Ihre Unterlagen aufzubewahren.
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