Kurz & knapp: 9 Monate Fahrverbot
Nein. Ein Fahrverbot für eine Ordnungswidrigkeit beträgt maximal 3 Monate, für eine Straftat können maximal 6 Monate verhängt werden.
Doch, aber dabei handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von 9 Monaten. Bei einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein nach Ablauf automatisch zurück, bei einem Fahrerlaubnisentzug müssen Sie eine Neuerteilung beantragen.
Dies lässt sich nicht pauschal sagen, da die Dauer der Sperrfrist von einem Gericht festgelegt wird, welches stets nach Einzelfall entscheidet. Gemäß § 69a Strafgesetzbuch (StGB) kann die Sperre zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern. Unter Umständen ist sogar eine lebenslange Sperrfrist möglich.
Sind 9 Monate Fahrverbot überhaupt möglich?
Inhaltsverzeichnis
Wer dabei erwischt wird, wie er die Verkehrsregeln bricht, muss mit Konsequenzen rechnen. Handelt es sich dabei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, legt der bundesweit einheitliche Tatbestandskatalog die Sanktion fest. Steht dort z. B. drin, dass für einen einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat anfallen, kann die Bußgeldbehörde nicht einfach entscheiden, stattdessen einen Punkt in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot zu verhängen. Es besteht also sehr wenig Spielraum bei der Sanktionierung.
Etwas anders verhält es sich, wenn statt einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat begangen wurde. In diesem Fall wird die Strafe je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt, doch auch dieser genießt hier keine unendlichen Freiheiten, sondern muss sich an den Strafrahmen halten, den das Gesetz für die jeweilige Straftat festlegt.
Kurzum: Sanktionen für Verkehrsverstöße können nicht einfach nach Lust und Laune verhängt werden. Behörden und Richter müssen sich an strenge Regeln halten. Einige davon betreffen die Frage, wie lange ein Fahrverbot dauert:
- Für eine Verkehrsordnungswidrigkeit können maximal 3 Monate Fahrverbot verhängt werden (§ 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz).
- Bei einer Straftat darf ein mögliches Fahrverbot nicht mehr als 6 Monate betragen (§ 44 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB).
Hier zeigt sich, dass ein 9 Monate andauerndes Fahrverbot gar nicht möglich ist. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Führerschein nicht unter Umständen trotzdem für ein Dreivierteljahr los sein können.
Kein Fahrverbot, aber ein Führerscheinentzug
Mitunter kommt es vor, dass jemand behauptet, er hätte 9 Monate Fahrverbot aufgedrückt bekommen. Doch hierbei handelt es sich um einen Irrtum, der auf unsere Umgangssprache zurückzuführen ist.
Denn viele Laien setzen die Begriffe „Fahrverbot” und „Entzug der Fahrerlaubnis/Führerscheinentzug” gleich, ohne sich des Unterschieds bewusst zu sein. Dieser sieht so aus:
- Bei einem Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis vorübergehend ausgesetzt. Sobald es abgelaufen ist, erhält der Betroffene seinen Führerschein zurück und darf wieder fahren.
- Bei einem Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre) und erst wenn diese verstrichen ist, kann der Führerschein neu erteilt werden. Die Beantragung der Neuerteilung ist allerdings schon 6 Monate vor Verstreichen der Sperrfrist möglich (§ 20 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Sprechen Betroffene von einem 9-monatigen Fahrverbot, meinen sie also in Wahrheit einen Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von 9 Monaten.
David meint
9. Mai 2022 at 20:52
Ich hatte 1,2 ng THC im Blut und habe eine sperre von 10 Monaten bekommen!!! Plus 1000€ Strafe! Wie kommt das ? Und kann ich dagegen noch was machen? Hab allerdings die erste Rate schon überwiesen…