Kurz & knapp: Falscher Name im Bußgeldbescheid
Mithilfe der Angaben im Bußgeldbescheid muss eine Identifizierung des Verkehrssünders möglich sein.
Ist dies auch trotz kleiner Schreibfehler im Namen möglich, kann der Bußgeldbescheid weiterhin gültig sein.
Für eine Einschätzung ist die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls notwendig.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide
Inhaltsverzeichnis
Diverse formale Fehler können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid seine Gültigkeit verliert und ein Einspruch durchaus sinnvoll und erfolgsversprechend ist.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die zuständige Behörde die Tatzeit oder den Tatort nicht korrekt benennt.
Doch welche Auswirkungen haben Rechtschreibfehler auf den Bußgeldbescheid? Berechtigt ein falscher Name einen Einspruch? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Wird ein Bußgeldbescheid durch einen Rechtschreibfehler unwirksam?
Damit ein Bußgeldbescheid gültig ist, muss dieser unter anderem Angaben zur Person des Tatverdächtigen enthalten. Dazu zählen neben dem Vor- und Nachnamen auch das Geburtsdatum und der -ort. Durch diese Angaben kann die Identität des Betroffenen festgestellt werden.
Ist der Bescheid fehlerhaft und enthält einen kleinen Schreibfehler, weil zum Beispiel ein Buchstabe fehlt oder zwei vertauscht wurden, ist es dadurch dennoch möglich, den betroffenen Fahrer zu identifizieren. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am 03. September 2012 (Az. III-3 RBs 235/12).
Können andere Fehler die Wirksamkeit beeinflussen?
Fehler können grundsätzlich jedem unterlaufen, auch Behörden und deren Mitarbeiter sind davor nicht gefeit und bei den unzähligen Bescheiden, die jährlich verschickt werden, kann sich schnell mal der Fehlerteufel einschleichen.
Aber ähnlich wie beim Bußgeldbescheid ein falscher Name nicht automatisch zur Unwirksamkeit führt, müssen die Auswirkungen der Schreibfehler im Detail betrachtet werden. So entschieden Gerichte, dass Bescheide selbst dann gültig sind, wenn sowohl Geburtsdatum als auch -ort falsch angegeben waren oder wenn die Anrede fehlerhaft war.
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