Kurz & knapp: Fahrtenbuchpflicht
Kann der verantwortliche Autofahrer für einen Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden, kann für das Tatfahrzeug das Führen eines Fahrtenbuchs Pflicht sein.
Die Entscheidung dafür liegt in der Regel im Ermessen der Behörde.
Datum und Uhrzeit der Fahrt, Kennzeichen des Fahrzeugs, Name und Adresse des Fahrers sowie dessen Unterschrift.
Video: Wann ist mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen?
Wann droht die Anordnung von einem Fahrtenbuch?
Inhaltsverzeichnis
Ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften im Straßenverkehr zieht in vielen Fällen einen Bußgeldbescheid und Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog nach sich.
Ist es bei schweren Verstößen nicht möglich, den tatsächlichen Fahrer zu ermittelt werden, wendet sich die zuständige Bußgeldbehörde an den Fahrzeughalter.
Ist dieser nicht in der Lage, dem Fahrer seines Fahrzeugs zu benennen, kann ein Fahrtenbuch als Anordnung der Straßenverkehrsbehörde die Folge sein.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann die Fahrtenbuchpflicht besteht und welche Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn das Fahrtenbuch zur Pflicht wird.
Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?
Eine Fahrtenbuchauflage setzt in der Regel einen erheblichen Verstoß gegen das Verkehrsrecht voraus. Dies ist beispielsweise bei Fahrerflucht oder einem Rotlichtverstoß der Fall.
Dabei gilt grundsätzlich die Faustregel: Je schwerer der Verkehrsverstoß, desto eher ist das Fahrtenbuch Pflicht.
Fahrtenbuch: Welche Pflichtangaben schreibt der Gesetzgeber vor?
Die gesetzlichen Regelungen zum Fahrtenbuch sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter § 31a verzeichnet. Wird das Fahrtenbuch zur Pflicht, muss demnach jede Fahrt verzeichnet werden, die mit dem jeweiligen Fahrzeug getätigt wird.
Zudem schreibt der Gesetzgeber auch verschiedene Informationen zur Fahrt vor. So ist zum Beispiel beim Fahrtenbuch die Uhrzeit Pflicht, ebenso wie die Angaben zum Fahrer.
Die nachfolgende Auflistung zeigt alle Daten, welche die StVZO verlangt:
- Name und Anschrift des Fahrers
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit von Fahrtbeginn sowie -ende
- Unterschrift des Fahrers
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