Kurz & knapp: Unfall mit einem Leasingfahrzeug
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug haftet in der Regel die Kaskoversicherung für die entstandenen Kosten, wobei sie bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden nur den Zeitwert des Fahrzeugs übernimmt. Für die Schäden Dritter tritt die Haftpflichtversicherung ein.
Viele Leasinggeber und Eigentümer des Wagens stellen nach einem Unfall Ansprüche auf Schadenersatz. Die genauen Vereinbarungen werden im Leasingvertrag festgehalten.
Nach dem Unfall mit dem Leasingfahrzeug muss nicht nur die Versicherung, sondern insbesondere der Leasinggeber auf jeden Fall zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
Mieten statt kaufen – Der Weg zum Traumauto
Inhaltsverzeichnis
Der Kauf eines Neuwagens ist in der Regel mit hohen Ausgaben verbunden, die sich nicht jeder Führerscheinbesitzer so ohne weiteres leisten kann. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auf ein aktuelles Modell verzichtet werden muss, denn es besteht auch die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu leasen.
Beim Leasing zahlen Sie Monatsraten dafür, dass Sie innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums das Auto nutzen dürfen. Meist laufen solche Verträge über zwei bis fünf Jahre und das Fahrzeug muss danach zurückgegeben werden. Manchmal ist es auch möglich, dass Auto am Ende des Leasingzeitraums zu erwerben.
Doch was, wenn es zu einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug kommt? Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Folgen von einem Unfall mit einem Leasingauto.
Unfall mit einem Leasingfahrzeug – Was passiert danach?
Grundsätzlich unterscheidet sich die Schadensregulierung bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug nicht von einem Zusammenstoß mit einem gekauften oder finanzierten Auto: Tragen Sie Schuld an der Kollision, erfolgt die Schadensregulierung durch Ihre Kasko-Versicherung.
Ergeben die Untersuchungen zum Unfallhergang, dass den Unfallgegner die Schuld trifft, so werden die Kosten für einen Gutachter und die Reparatur in den meisten Fällen von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Liegt nach dem Unfall mit dem Leasingfahrzeug ein Totalschaden vor, hat dies in der Regel die Auflösung des Leasingvertrages zur Folge.
Wer kann nach einem Verkehrsunfall mit einem Leasingauto Ansprüche stellen?
Im Allgemeinen kann der Leasinggeber und Eigentümer des Wagens nach einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug Ansprüche stellen. Allerdings enthalten viele Verträge auch abweichende Vereinbarungen.
So kümmern sich Leasinggeber häufig nur um Totalschäden und überlassen dem Leasingnehmer die Abwicklung aller anderen Fälle. Dies beinhaltet unter anderem einen Gutachter, die Reparaturkosten und die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
Welche Aufgaben Sie bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug übernehmen müssen, können Sie Ihrem Leasingvertrag entnehmen.
Wie sollten Sie sich bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug verhalten?
Unabhängig davon, ob der Zusammenstoß ein verschuldeter oder ein unverschuldeter Unfall mit dem Leasingfahrzeug war, Sie sollten den Schaden zeitnah beim Leasinggeber melden. Dieser informiert Sie in der Regel auch über das übliche Prozedere, dass ein Unfall bei einem Leasingfahrzeug nach sich zieht.
Tritt beim Leasing durch einen Unfall eine Wertminderung ein, bestehen die Leasinggeber meist auf eine fachgerechte Reparatur. Nicht selten finden sich dazu auch Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. im Leasingvertrag. So kann unter anderem eine bestimmte Werkstatt vorgeschrieben werden.
Karl-Heinz B. meint
8. Juli 2024 at 10:42
Muss der Leasingnehmer zusätzlich eine Kaskovers. abschließen? Ist sie nicht im Vertrag enthalten?
Werde 78 Jahre kann ich noch leasen?
Christine meint
5. Dezember 2022 at 11:51
Ich habe ein Leasingfahrzeug. Das war jetzt in einen Unfall verwickelt. Zum Glück haftet jetzt erst mal die Kaskoverischerung.