Kurz & knapp: Unfall mit dem Neuwagen
Verkehrsunfälle mit Autos führen gewöhnlich zu einer Wertminderung am Fahrzeug, insbesondere bei Neuwagen. Wie schwer diese ins Gewicht fällt, richtet sich nach dem Einzelfall und kann in einem Kfz-Schadengutachten beziffert werden. Ggf. besteht ein Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall die Kosten für einen Neuwagen verlangen. Dabei spielt insbesondere auch die Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall eine wichtige Rolle. Eine Teilschuld kann Ansprüche verringern.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall schützt die Vollkaskoversicherung den Neuwagen. Sind Sie hingegen Geschädigter, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Pflicht.
Wenn das neue Auto beschädigt wird
Im Jahr 2016 wurden in Deutschland etwa 3,35 Millionen Neuwagen zugelassen. Dabei ist für viele Autofahrer ein Neuwagen meist mehr als nur ein praktisches Transportmittel, denn dieses gilt noch immer als Statussymbol.
Zudem haben Sie bei einem Neuwagen auch die Möglichkeit, das Fahrzeug Ihren Wünschen und Vorstellungen anzupassen und sich dadurch Ihren Traumwagen zusammenzustellen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie mit Ihrem Neuwagen in einen Unfall verwickelt sind.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, ob Sie nach einem Unfall mit einem Neuwagen auch Anspruch auf einen gleichwertigen Neuwagen haben. Außerdem klären wir, wie die Schadensregulierung bei neuen Autos abläuft und wann Ihnen nach einem Unfall mit einem Neuwagen Ersatz zusteht.
Inhaltsverzeichnis
Was steht Ihnen bei einem fremdverschuldeten Neuwagen-Unfall als Ersatz zu?
Kollidieren zwei Fahrzeuge miteinander, entsteht in der Regel ein Schaden, der zur Wertminderung nach dem Unfall führt. Bei Neuwagen ist dies nicht nur besonders ärgerlich, sondern kann darüber hinaus auch mit erheblichen finanziellen Forderungen verbunden sein.
Für die Reparaturkosten und den Ausgleich für die Minderung des Fahrzeugwertes muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen.
Insbesondere die Wertminderung nach einem Unfall mit dem Neuwagen ist für viele Fahrzeughalter ärgerlich. Schließlich haben Sie sich bewusst für ein neues Auto entschieden und besitzen nun einen Unfallwagen.
Neuwagen-Unfall: Besteht Anspruch auf einen Neuwagen?
Tatsächlich kann unter bestimmten Umständen nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Neuwagen die Möglichkeit auf die Kostenerstattung für ein neues Fahrzeug bestehen. Allerdings müssen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.06.2009 (Az. VI ZR 110/08) dafür folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Laufleistung liegt bei weniger als 1.000 km.
- Dauer der Zulassung beträgt maximal einen Monat.
- Bei dem Unfall mit dem Neuwagen ist ein erheblicher Schaden entstanden.
- Von der Ersatzzahlung wird tatsächlich ein Neuwagen gekauft.
Werden diese Bedingungen beim Unfall mit dem Neuwagen erfüllt, sprechen Versicherer von einem Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis. Dieser kann bei besonders schwerwiegenden Schäden in Einzelfällen auch noch bei einer Laufleistung von bis zu 3.000 km bestehen.
Es existieren aber keine allgemeingültigen Definitionen, wann bei einem Fahrzeug ein erheblicher oder besonders schwerwiegender Schaden vorliegt. Die Beweispflicht für einen solchen Schaden liegt zudem beim Geschädigten.
Vollkasko schützt beim selbstverschuldeten Unfall mit dem Neuwagen
Insbesondere die Eigentümer von hochpreisigen Neuwagen entscheiden sich häufig für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, denn diese übernimmt die Kosten bei einem selbstverschuldeten Unfall und entschädigt auch im Falle eines Diebstahls.
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Geschädigte gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit dem Neuwagen einen Anspruch auf einen Neuwagenersatz geltend machen. Diese Option besteht meist allerdings nur, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, also ein Totalschaden vorliegt.
Gora meint
11. Juni 2019 at 11:38
Guten Tag,ich habe Volkasoversicherung und kurzlich habe ich ein Blechschaden. Wird mich eine Auto-Wert-Minderung zugesprochen?
Angela meint
15. Mai 2019 at 19:23
Hallo, uns ist jemand aufgefahren, unser Auto ein absoluter Neuwagen, gerade erst 150km. Es könnte laut Gutachten darauf hinauslaufen, dass wir einen neuen Wagen erhalten könnten. Allerdings wäre unser Wunsch natürlich ein gleiches Auto, was aber eine Wartezeit von 4 Monaten bedeuten kann. Wie wird denn diese Zeit überbrückt? Hätte man das Recht auf einen gleiches Fahrzeug?
Vielen Dank und viele Grüße
Hildegard G. meint
8. Mai 2019 at 14:02
Hallo,
wie ist ein „erheblicher Schaden“ definiert?
Gilt das auch für andere Haftpflichtversicherung (Gebäude) oder nur KFZ?
Lt. Gutachter muss das Dach neu lackiert werden. Hatte einen Knutsch mit dem Tiefgaragendach aufgrund Fehlfunktion der Steuerung (mit Zeugen).
Farbabweichung ist danach sicherlich sichtbar.
Weitere Voraussetzungen gegeben KFZ 200 KM, Zuiassung < 1 Woche, EU-Neufahrzeug.
Danke und VG
V. meint
6. Juli 2022 at 1:41
Meine Tochter hat Unfall gehabt ohne ihre Schuld mit neue Wagen 3 Tage.Wie ist jetzt sie bekommt von Frau welche Unfall gebaut hatte von ihre Versicherung Neues Wagen.Und was ist jetzt mit die Auto von Autohaus welche hat auf lising gekauft hatte??? Zu wem gehört ?Autohaus oder zu ihr.Sie hat noch 33.000€ Anzahlung gegeben.Welche Anspruch hatte?Bitte! Antworten
Gordana meint
18. Januar 2019 at 21:57
Hallo,wir hatten uns am 19.04.2018 einen neuen Golf EU Neuwagen gekauft, (KP 15.995€)am 06.05. 2018 wollte mein Mann in eine Straße abbiegen,musste warten wegen Gegenverkehr,da ist ihm einer ungebremst hinten reingefahren. Der Golf war 17 Tage alt.Sachverständiger hat einen Totalschaden festgestellt. Bei uns würde die Neuwagenreglung greifen.Wiederbeschaffungswert laut Gutachtenlag bei knapp 20.000€, Marktwert 22.700€. Das zieht sich mit Anwalt nun seit Monaten hin. Inzwischen haben wir wieder einen Neuen Golf gekauft(24.250€), Versicherung will nicht Zahlen,möchte den Anschaffungswert des verunfallten Golfes wissen,darf sie die fordern? Danke
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 15:53
Hallo Gordana,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen an Ihren Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Eduardo Quintana B. meint
25. Dezember 2017 at 17:44
Hallo ich hab einen Seat ateca excelens 150 ps alrad Benziner mit 8600 km erst Zulassung 23 März 2017.
Der Verursacher ist mir gestern drauf gefahren und ist bei meinen Fahrzeug die heckklappe und die stosstange erheblich beschädigt.
Hab ich Anspruch auf ein neues Fahrzeug?
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 13:05
Hallo Eduardo,
wir dürfen Ihnen keine Einschätzung darüber geben, bitte kontaktieren Sie einen Anwalt oder einen Gutachter.
Das Team von bussgeldkatalog,de