Kurz & Knapp: Mit dem Handy am Steuer während der Probezeit ertappt
Das Nutzen eines Mobiltelefons bzw. sonstiger elektronischer Geräte zur Kommunikation, Organisation oder Information ist gemäß § 23 StVO verboten.
Der Bußgeldkatalog sieht für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch die, die sich noch in der Probezeit befinden – mindestens ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Führerscheinneulinge müssen zudem während der Probezeit mit härteren Sanktionen rechnen. Das Handy am Steuer gilt hierbei als A-Verstoß. Ein solcher hat die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
Im Auto telefonieren in der Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Führerscheinneulinge müssen in Deutschland nach der bestandenen Fahrprüfung eine zweijährige Probezeit absolvieren. In diesem Zeitraum gelten spezielle Regeln.
Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann dadurch unter Umständen weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen als bei einem Fahrer, der die Probezeit bereits hinter sich gebracht hat.
Welche Sanktionen können für das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt verhängt werden? Müssen Autofahrer in der Probezeit für das Handy am Steuer mit weiteren Folgen rechnen? Die Antworten darauf finden Sie in diesem Ratgeber.
Sanktionen für die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
Gemäß § 23 Absatz 1a StVO ist das Telefonieren beim Autofahren verboten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Kfz-Führer, die dennoch während der Fahrt das Mobiltelefon benutzen, riskieren laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 Euro. Außerdem kommt noch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hinzu. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Bußgelder. Zusätzlich werden zwei Punkte und ein Fahrverbot verhängt.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Hat das Handy am Steuer in der Probezeit besondere Folgen?
Für das Telefonieren am Steuer in der Probezeit hat der betroffene Führerscheinneuling zunächst dieselben Sanktionen zu erwarten wie andere Fahrer auch. Er muss das Bußgeld bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Doch das ist in seinem Fall noch nicht alles, wenn er das Handy am Steuer in der Probezeit nutzt.
Denn während dieser Zeit werden Verkehrsverstöße in zwei Kategorien eingeteilt: A- und B-Verstöße. Begeht ein Verkehrsteilnehmer einen A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Darüber hinaus ist er verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Ein B-Verstoß hingegen hat noch keine Konsequenzen, aber zwei davon werden wie ein A-Verstoß gewertet. Kommt es also zwei Mal vor, dass jemand in der Probezeit ertappt wird, wäre demnach ebenso eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar zu absolvieren.
Welche Konsequenzen sind in der verlängerten Probezeit für das Handy am Steuer zu erwarten?
Was passiert nun, sollte ein Führerscheinneuling aufgrund seiner Verkehrsdelikte eine Verlängerung der Probezeit hinnehmen müssen und in den zusätzlichen zwei Jahren mit dem Handy am Steuer erwischt werden? Auch hier gilt, dass das Bußgeld zu zahlen ist und der Punkt auf dem Flensburger Punktekonto landet.
Ein einzelner B-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat, wie auch in der regulären Probezeit, noch keine Folgen. Aber beim zweiten B-Verstoß erhält der Verkehrssünder eine Verwarnung. Außerdem wird ihm empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Nicole meint
24. November 2020 at 10:27
Hallo meine Tochter wurde heute mit dem Handy erwischt .Aber das Handy ist in einer Halterung sie hat nicht telefoniert und sie ist noch in der Probezeit.Sie hat zugegeben das sie am Handy war obwohl sie sich gar nicht sicher ist.Sie hat aber nicht telefoniert.Es war in der Halterung was kommt auf sie zu?Ist das ein A oder B Verstoss?
bussgeldkatalog.de meint
26. November 2020 at 17:10
Hallo Nicole,
die Verwendung eines Handys ist mithilfe technischer Zusatzausrüstungen erlaubt, solange das Smartphone nicht angefasst wird und nur eine kurze und beiläufige Blickzuwendung nötig ist. Wenn das Handy trotzdem verwendet wird, handelt es sich um einen A-Verstoß. Begeht man in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, führt dies dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Valentina meint
10. Juni 2020 at 18:44
Hallo , ich habe eine sehr wichtige Frage . Ich bin in der Probezeit Verlängerung bin 3 mal zu schnell gefahren und habe vor 7 Monaten den Brief bekommen zur psychologischen Beratung . Heute wurde ich mit Handy am Steuer erwischt . Droht mir der Führerschein Entzug da im Brief steht ein A Verstoß oder 2 b Verstöße führen ab Anschreiben des Briefes ( vor 7 Monaten ) zum Fahrennzug? Vielen lieben dank
Vu meint
6. Juni 2019 at 12:01
Hallo Team,
ich habe heute beim fahren mit dem Handy im Hand um Navi einzugeben. Ich habe einen Monitor im Auto, der mit Handy verbunden ist, da es alles auf Bildschirm gezeigt wird ohne Handy zu bedienen (*) . In diesem Moment wurde ich erwischt von dem Polizist. Der hat auch genau so (*) in der Anzeige geschrieben. Wird das ein A-Verstoß gewertet?
Dankeschön
bussgeldkatalog.de meint
21. Juni 2019 at 8:47
Hallo Vu,
die Nutzung des Handys am Steuer gilt gewöhnlich als A-Verstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hubig meint
5. Juni 2019 at 4:43
Guten Tag besitze meinen FS seit Februar 2017
Im Oktober 2018 wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt. Bekam einen Punkt 100 Strafe plus Aufbau Seminar. Heute passierte mir das zum 2 mal was kommt genau auf mich zu. Ich muss aber dazu sagen das ich bereits eine MPU vor dem FS gemacht habe da ich damals ohne FS gefahren bin.
Was droht mir nun beim 2x Handy am Steuer in der verlängerten Probezeit.
Taty meint
12. Mai 2019 at 1:33
Hallo meine probezeit würde verlängert. Nsch Verlängerung der Probezeit bin ich mit Handy am Steuer erwischt worden Bußgeld bezahlt +1 punkt nun ist es so das ich vor einer Woche einen Unfall gebaut haben Polizei sagt Bußgeld plus einen a punkt wird mein Führerschein jetzt entzogen?
Süheda meint
9. April 2019 at 18:55
Hallo ich hab eine frage,
ich hab vor 2 monaten ungefähr meinen aufbauseminar gemacht weil ich damals zu schnell gefahren bin. Meine probezeit hat sich auch verlängert. heute würde ich mit dem handy in der hand aufgehalten… was kommt auf mich zu? muss ich nochmal den aufbauseminar machen?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:35
Hallo Süheda,
beim zweiten A-Verstoß werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Limi meint
19. März 2019 at 9:22
Hallo liebes Team,
Ich würde heute mit dem Handy am Steuer bei stehendem Auto erwischt. Bin jedoch erst seit 2 Monaten Autofahrer droht mir eine schlimme Strafe ? Kann ich irgendwie das aufbauseminar umgehen ?
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:45
Hallo Limi,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
S. Senad meint
17. Februar 2019 at 11:21
Hallo
Ich würde in der 30-Zone mit ca.11 km/h zu schnell geblitzt worden. Allerdings habe ich in der Sekunde kurz auf mein Smartphone getippt der aber , in der Handy Halterung war. ( Ich bin in der Probezeit) können sie mir bitte sagen was mich erwartet .
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:13
Hallo,
weitere Informationen finden Sie hier: Ratgeber „Mit dem Handy geblitzt“.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ramona meint
9. Januar 2019 at 14:16
Hallo,
Ich habe schon eine Aufbauseminar weil ich zu schnell gefahren bin gemacht. Und deswegen auch eine verlängerte Probezeit. Heute wurde ich mit meinem Handy am Steuer erwischt. Was hab ich jetzt zu befürchten ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:46
Hallo Ramona,
der Tatbestand „Handy am Steuer“ zieht ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt nach sich. Darüber hinaus wird dies als A-Verstoß gewertet, sodass Sie eine schriftliche Verwarnung erhalten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fede meint
8. Januar 2019 at 17:58
Hallo
Wurde in den letzten 2 Monate 2 mal geblitzt.
30 Zone bin ich 17km/h und 80 Zone 12km/h.
Heute würde ich geblitzt mit dem Handy am Steuer.
Da ich noch in der Probezeit bin, wollte ich nachfragen, welche Folgen dies auf mich haben.
Danke im Voraus!
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:43
Hallo Fede,
die Nutzung des Handys am Steuer wird als A-Verstoß gewertet und führt dadurch zu einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gino r meint
22. Dezember 2018 at 11:24
Hi
Hab schon eine verlängerte Probezeit
Wurde jetzt innerhalb dieser mit Handy am Steuer(navi eintippen) und unangeschnallt erwischt (während der Arbeit , haltestellenverkehr Müllentsorgung ) was kommt auf mich zu und was kann ich machen :)
Ps. In der Verlängerung bis her Nix vorgefallen
Mfg und frohe Festtage
Gino
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:32
Hallo Gino,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Valen meint
22. November 2018 at 6:44
Hallo ich habe mal eine Frage ich würde mit Handy am Steuer erwischt und habe ein Bußgeld über 160€ bekommen aber ich habe schon Probezeit Verlängerung bekommen hab noch 7 Monate dann wäre ich raus was kommt jetzt alles auf mich zu Mit freundlichen Grüßen v.
Nicole meint
15. September 2018 at 13:49
Hallo ich ich wurde geblitzt innerhalb geschlossener ortschaft mit 16 km zu schnell und Handy am Ohr in der probezeit. Was habe ich jetzt zu erwarten ?
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 15:45
Hallo Nicole
Der Tatbestand „Handy am Steuer“ zählt in der Probezeit als A-Verstoß und gilt daher als schwerwiegendes Vergehen. Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Außerdem droht die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gina meint
10. September 2018 at 8:03
Hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde gerade eben mit Handy in der Hand und ca 40km/h in einer 30er Zone geblitzt… Wird das weitere Konsequenzen haben als ein Bußgeld und einen Punkt? 😣
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:34
Hallo Gina,
ein Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Julian meint
20. August 2018 at 2:17
Hallo,
Was ist wenn man in der Probezeit mit dem Handy erwischt wird und zum Aufbauseminar gegangen ist zu erwarten wenn man daraufhin geblitzt wird mit 23 kmh zu viel.
Vielen Dank
Julian
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:23
Hallo Julian,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kristian meint
5. August 2018 at 1:44
Hallo , ich wurde heute geblitzt 18 km schneller aber mein Tacho einzeige war kaput und ich hatte mein Handy in der Hand ich bin noch in der Probezeit ich hab Video Beweis das mein Tacho einzeige kaput War und dir Tacho Anzeige auch erst denn Tag davor angefangen hat zu spinnen ich wollte mich drum kūmmern das das wieder ganz wird
Jaro meint
17. Juni 2018 at 15:12
Lohnt es sich Erfahrungsgemäß Einspruch zu erheben, wenn es, von der Aussage vom Beamten abgesehen, keine weiteren Beweise dafür gibt, dass ich mein Handy in der Hand gehalten haben soll?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:32
Hallo Jaro,
wir können dazu keine pauschale Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ayberk meint
11. Juni 2018 at 16:31
Hallo,
ich musste bereits an einem Aufbauseminar teilnehmen. Nun wurde ich heute aber mit dem Handy am Steuer erwischt. Muss ich erneut ein Aufbauseminar absolvieren oder droht mir sogar das MPU?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 10:38
Hallo Ayberk,
neben den üblichen Strafen für das Handy am Steuer (100 Euro und ein Punkt in Flensburg), müssen Sie mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen, sowie mit der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andy meint
15. November 2021 at 13:37
Hallo mir würde der Führerschein entzogen für 9 Monate wegen Alkohol und nun hab ich 4 Jahre Probezeit und würde mit Handy am Steuer erwischt was erwartet mich den nun ? Mpu ? Oder Führerschein Entzug ?
Anonym meint
12. Juni 2023 at 10:39
Hallo ich wurde gerade angehalten da ich meine handyhalterung wo mein Handy war zu mir gedreht habe wegen dem Navigation bin noch in der Probezeit ich habe das Handy aber nicht in der Hand gehalten
Neumann.P. meint
6. Mai 2018 at 7:59
Hallo,
unser Sohn besitzt den Führerschein seit knapp über einem Jahr. Dez.2016
Nun ist er von der Polizei dabei ertappt worden wie er während der Fahrt das Handy hielt (um einen Titel weiterzuklicken)
Es war das Erste mal!!!
Er bekam den Bußgeldbescheid 1Pkt+100,-
Nun bekam er eine Anhörung zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
Verstehen kann ich das nicht, da ich mit unserer Bußgeldstelle telefonierte, die mir sagte beim 1.Verstoß hätten wir bis auf Strafe 100.- und 1Punkt nichts zu befürchten.
Was können Sie mir raten?
MfG
Neumann
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 10:05
Hallo Neumann,
der Tatbestand „Handy am Steuer“ wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre folgt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de