Kurz & Knapp: Handy an der roten Ampel nutzen
Die Nutzung jeglicher elektronischer Geräte zur Organisation, Information oder Kommunikation ist am Steuer eines Fahrzeugs verboten, wenn diese dafür in die Hand genommen werden müssen. Hervor geht das aus § 23 StVO.
Wer sich über dieses Verbot hinwegsetzt, riskiert gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Eine Ausnahme für das Warten an einer roten Ampel liegt nur vor, wenn dabei der Motor des Wagens ausgeschaltet ist. Eine Freisprechanlage kann hingegen die ganze Fahrt über genutzt werden.
Mobiltelefon, Smartphone und Co. am Steuer
Inhaltsverzeichnis
Geräte wie Handy und Smartphone sind in der heutigen Zeit für viele Menschen ständige Begleiter. Auch beim Autofahren sind die kleinen Helfer dabei. Allerdings kann das Telefonieren den Fahrer vom Straßenverkehr ablenken. Das Schreiben oder Lesen von SMS hat ohne Zweifel diesen Effekt, da der Benutzer dafür auf das Display sehen muss.
Widmet sich der Autofahrer also seinem Smartphone oder Mobiltelefon und nicht dem Verkehrsgeschehen, riskiert er einen Unfall.
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Nutzung des Handys während der Fahrt mit dem Auto? Gelten diese auch, wenn der Autofahrer das Handy an einer Ampel in die Hand nimmt? In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Was besagt das Gesetz zum Telefonieren beim Autofahren?
Um die bereits weiter oben erwähnte Gefahr eines Verkehrsunfalls durch Fahrer, die das Handy im Auto benutzen, zu unterbinden, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, wann ein Mobiltelefon am Steuer verboten ist. In § 23 Absatz 1a StVO ist zu lesen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Daraus geht hervor, dass alle Aktivitäten, für die das Handy in der Hand gehalten werden muss, untersagt sind. Darunter fallen das Telefonieren und das Verfassen von SMS. Doch auch das Lesen einer Kurznachricht oder das Kontrollieren der Uhrzeit auf dem Display fallen demnach unter das Verbot.
Ausnahmefall: Handy an roter Ampel?
Gilt das Verbot auch, wenn das Handy an der roten Ampel benutzt wird? Dafür ist § 23 Absatz 1a Satz 2 StVO genauer in Augenschein zu nehmen. Dort heißt es, dass die Benutzung des Mobiltelefons nicht untersagt ist, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:
- Das Fahrzeug steht.
- Der Motor ist vollständig ausgeschaltet (nur für Kraftfahrzeuge relevant).
Das bedeutet, dass es dem Fahrer eines Autos, welches z. B. vor einer Ampel hält und dessen Motor abgeschalten ist, gestattet ist, ein Handy zu benutzen. Doch lässt diese Regelung demjenigen nur sehr wenig Zeit, um Anrufe zu tätigen oder Nachrichten zu versenden.
Denn sobald die Ampel Grün zeigt, ist der Motor für die Weiterfahrt wieder einzuschalten. Deshalb kann das Handy durch eine rote Ampel nur äußerst kurzfristig genutzt werden.
Eine bessere Alternative stellt eine Freisprechanlage im Auto dar. Diese kann im Gegensatz zum Mobiltelefon oder Smartphone die gesamte Fahrt über ohne Angst vor einem Bußgeld benutzt werden; nicht nur an einer roten Ampel.
Harry V. meint
18. Juli 2020 at 12:20
Ich habe an der roten Ampel, bei ausgeschaltetem Motor auf mein Handy geschaut. Die Polizei hat sich vor mein Auto gestellt und das Schild folgen angemacht. Anschließend erstellten sie eine Anzeige.
Das schauen aufs Handy mit abgeschaltetem Motor ist aber erlaubt, wie ich jetzt gegoogelt habe.
Tabea meint
13. Juni 2019 at 15:39
Hallo,
ich hatte mein Handy auf dem Schoß liegen und habe dadrauf geschaut bei roter Ampel .
Neben mir fuhr ein ziviler Polizei Bulli vor und sah das Ich mein handy dort liegen hatte und runter schaute und stieg aus und klopfte an mein Fenster.
Ich habe ein Punkt und 100,- strafe bekommen ist das Rechtens ?
tabea meint
17. Mai 2019 at 16:33
Hallo,
ich wurde mit handy am steuer an einer roten ampel angehalten dabei hatte ich es auf dem schoß liegen ist das ebenfalls verboten ? In der Regelung heißt es ja nur man darf das handy nicht in der hand halten
Jackson meint
20. September 2018 at 18:38
Zählt der abgeschalten im Motor durch die Start-Stopp-Automatik ebenfalls als komplett abgeschalten am Motor?
Und wie ist es wenn ich anschließend nach der Ampel beim weglegen meines Handys erwischt werde?
Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde nun beim fahren mit dem Handy am Steuer erwischt meine Aussage war dass ich zuvor an der Ampel an der roten Ampel mein Handy benutzt habe um eine Sprachnachricht anzuhören bei abgeschaltetem Motor durch die Start-Stopp-Automatik anschließend sollen die Kollegen nicht erwischt haben und dazu meinte ich dass es nur war als ich mein Handy weggelegt habe mit was kann ich rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 16:49
Hallo Jackson,
auch wenn Sie das Handy nur in der Hand halten, stellt das einen Verstoß dar. Das Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen und mit Probezeitmaßnahmen. Weitere Informationen zur Probezeit finden Sie hier https://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
JACKSON meint
20. September 2018 at 18:34
Zählt es auch als komplett abgeschalten am Motor wenn mein Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschalten war und ich in diesem Zustand am Handy war?
Und wie ist es wenn ich anschließend nach der Ampel beim weglegen meines Handys erwischt werde?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 16:38
Hallo Jackson,
ist der Motor ausgeschaltet, sollte es egal sein, wie der Motor ausgeschaltet wurde. Werden Sie aber bei angeschaltetem Motor mit dem Handy in der Hand erwischt werden, kann das einen Verstoß darstellen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sina meint
24. Juni 2018 at 21:08
Hallo, ich habe heute bei rote Ampel das Handy im hand und neben mir stand ein Polizeiauto und hat mir nur gesagt (( Handy weg)).
Ich besitze führerschein seit 2 monate und bin ich im der Probezeit.
Nun Mit welche verhalten muss ich rechnen?
Vielen dank im voraus
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 12:45
Hallo Sina,
sollten Sie einen Bußgeldbescheid zum Tatbestand „Handy am Steuer“ erhalten, sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt vor. Darüber hinaus wird dies in der Probezeit als A-Verstoß gewertet, was beim ersten mal zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre führt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Katharina meint
31. Mai 2018 at 22:18
Hallo mein Sohn wurde vom der Polizei angehalten wegen Handy am Steuer. Co der Ampel wir haben Einspruch ein gereicht hat nix genutzt nun haben wir Bescheid bekommen 128 Euro wegen des Verfahrens und ein Punkt es steht nichts drin wegen Aufbau siminar? ?? Kommt das extern er ist noch im des Probezeit? ??
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 11:45
Hallo Katharina,
ja, Sie sollten zeitnah hierüber informiert werden. Im Regelfall wird nicht nur ein Aufbauseminar fällig, sondern auch noch die Probezeit verlängert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Besnik meint
23. April 2021 at 4:40
Hallo ich habe meinen Führerschein von kurzem bestanden und ich bin in einer Probezeit ich bin bei eine rote Ampel stehen geblieben und mein Handy lag neben meinem neben mir Vordersitz ich habe nicht gemerkt dass ein Polizeiwagen neben mir standen zivil und ich habe mein Handy von den Sitz genommen und in der Schublade reingetan die Polizei haben mich gesehen und habe mich angehalten und ich hatte so Angst dass sie mein Führerschein wegnehmen ich war ehrlich und ich habe gesagt dass ich mein Handy in der Hand genommen habe und Weg zu tun dass ich wenn ich dass das Handy nicht volle rutscht die meinten zu mir nur weil sie ehrlich waren kriegen sie ein Verwarnungsgeld von 55 Euro und ich fragte kriege ich auch einen Punkt oder wie ist das er meinte sie kriegen keinen Punkt machen sich keine Sorgen nur weil sie ehrlich waren und ich bin gut davon gekommen ist das richtig was die Polizistin gesagt haben
Tom M. meint
16. November 2017 at 22:52
Guten Abend.
Ich habe vor kurzem von einer Änderung des Gesetzes gehört und wollte fragen ob die Aussage meines Kollegen korrekt ist.
Das Telefon muss nun fixiert sein und eine Auto interne frei Sprechanlage darf nicht mehr genutzt werden sofern das Telefon nicht fixiert ist. Es in die Mittel Konsole zu legen oder Jackentasche zu haben oder in das Handschuhfach verstauen sei auch nicht ausreichend, obwohl man durch die Bluetooth Verbindung lediglich den abhör Knopf des Lenkrad drücken muss. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort. LG. Tom M.
bussgeldkatalog.de meint
17. November 2017 at 12:29
Hallo Tom,
befindet sich das Handy in der Halterung, ist die kurzfristige Bedienung in der Regel erlaubt. In § 23 StVO ist nämlich nur vermerkt, dass das Handy nicht in der Hand gehalten werden darf. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht zu stark abgelenkt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Andrea R. meint
19. Oktober 2017 at 19:25
Guten Abend,
ich frage mich ob wenn der Motor durch die Stopp/Start Automatik aus ist dies auch als ausgeschaltet im Sinne des Gesetzes gilt.
Viele Grüße
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:31
Hallo Andrea,
der Motor muss vollständig abgeschaltet sein. Dies ist bei einer Start-Stopp-Automatik nicht der Fall.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Dimitrios meint
17. Februar 2020 at 11:29
Hallo, ich bin Grieche und wurde geblitzt in Deutschland. Zählt das? Ich wohne hier aber bin Grieche
Kathleen V. meint
3. September 2017 at 0:16
Ich war heute Abend sprachlos…
Ich fuhr an eine Kreuzung und die Ampel schaltete auf rot. Neben mir stand meine Handtasche aus der ich mein Handy holte, auf den Button drückte um zu sehen ob mich meine Kinder angerufen oder eine Whats App geschrieben hatten, ließ es danach sofort wieder in die Tasche fallen … weil meine Ampel für die Rechtsabbieger zuerst umschaltet. Legte den Gang ein und fuhr los. Ich habe auch bemerkt, das mit neben mir ein Polizeiauto an der roten Ampel stand, dieses hatte sich zum geradeaus fahren eingeordnet. Als meine Ampel grün wurde, fuhr dieses über die durchgezogene Linie hinter mir her und nach einer weiter Ampel, so nach 1000m leuchte das „Stop“ auf. Dieses sah ich auch sofort im Rückspiegel und befolgte der Aufforderung. Eine junge Polizistin verlangte meine Papiere ( Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein). Bei der Frage ob ich mein Handy benutzt habe, antwortete ich Ihr ehrlich, das ich es an der zweiten vorherigen Ampel kurz aus der Handtasche genommen habe um zu sehen ob ich eine Mitteilung erhalten habe. Nicht telefoniert haben, noch weder es sonstig benutzt habe. Die Polizistin zog sich in ihren Dienstwagen zurück mit ihrem Begleiter und nahm meine Daten auf. Als sie zurück kam, sagte sie mir das ich in den nächsten Tagen Post von der Bussgeldstelle erhalten werde. Ich fragte warum ich ordnungswidrig gehandelt haben soll, weil ich doch das Handy nicht benutzt habe, sondern es nur angefasst habe. Ich gestanden habe …. sie meinte „ich hätte den Verkehr stören können“… weiter fragte ich noch , was für eine Strafe auf mich zukommt und fragte nochmal nach, ob das nicht zu hoch gegriffen ist? Ich war sprachlos….
Ich hätte mit einer Verwarnung und einem sofortigen Verwarnungsgeld gerechnet.
Weil meine Kinder haben bzw. machen gerade ihren Führerschein und ich bin eingetragene Begleitperson und somit Vorbild. Ich habe zusammen mit ihnen für die Prüfung gelernt und dachte, mir war der Umgang mit dem Handy im Auto bekannt ……. ich habe meinen Führerschein seit 1991 und bisher keine Punkte in Flensburg… ich kann leider nicht verstehen, wenn Ehrlichkeit dann noch bestraft werden soll…
Ich war mit dem Auto meines Lebensgefährten unterwegs und in diesem Auto haben wir eine fest eingebaute Freisprecheinrichtung… doch um diese, wenn ein Anruf kommt muss ich doch auch den Button drücken… das ist erlaubt…. nur ich habe ja gar nicht telefoniert, sondern nur auf das Display geschaut … Es wurde auch gar nicht von der Polizei kontrolliert, ob ich ein- oder angehende Anrufe hätte. Niemand fragte nach der Nummer…. nichts??? Dies ist ***….
Meine Frage an Sie ist, ob das so gerecht ist? Und ob ich als Begleiter dann noch mit meinem Sohn fahren darf? Weil ich bin Alleinerziehende Mutter von drei Kindern…
Mit freundlichen Grüßen
Kathleen V.
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 12:33
Hallo Kathleen,
die Beamten haben Sie ein Handy benutzen sehen und sanktionieren Sie dementsprechend. Für das Benutzen des Handys am Steuer wird in der Regel pauschal ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt fällig. Ein Fahrverbot oder dergleichen müssen Sie nicht fürchten, Sie können also weiterhin die Begleitperson Ihres Sohnes sein.
Es ist nicht üblich, die Handynummer eines Fahrers aufzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine öffentliche Beratungsstelle sind und dementsprechend auch keine Rechtsberatung geben dürfen.
Das Team von bussgeldkatalog.de