Kurz & knapp: Unfall und beide sind Schuld: Wer zahlt was?
In diesem Fall zahlen auch beide Versicherungen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Je nach Unfallhergang wird die Haftung prozentual zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Gutachter legen dabei die Haftungsquote fest.
Teilschuld bei einem Verkehrsunfall
Inhaltsverzeichnis
Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, sind meistens Schäden am Fahrzeug die Folge. Daher stellt sich nach einem Verkehrsunfall unter anderem die Frage, wer dafür aufkommen muss. Dies hängt davon ab, welcher der Beteiligten den Unfall verursacht hat. Gibt es nur einen einzigen Schuldigen, gestaltet sich die Schadensregulierung vergleichsweise einfach. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss für alle entstandenen Schäden aufkommen. Dies gilt zumindest für die Beschädigungen, die der Unfallgegner zu beklagen hat.
Aber was passiert, wenn an einem Unfall beide schuld sind? Wer zahlt dann was? Welche Kosten übernimmt die Versicherung? Der folgende Ratgeber beantwortet diese Fragen.
Was steht zur Teilschuld im Gesetz
Haben die Unfallbeteiligten jeweils eine Teilschuld, so wird § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) relevant. Dieser Pragraph befasst sich mit dem Mitverschulden. Dort steht in § 254 Absatz 1 BGB:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Die Frage bei einem Unfall, an dem beide schuld sind, nämlich „Wer zahlt was?“, ist demnach folgendermaßen zu beantworten: Es kommt auf die jeweiligen Umstände des Unfalls an. Entscheidend ist der Schuldanteil der Unfallbeteiligten. Diese Verteilung wird auch als Haftungsquote bezeichnet.
Wird z. B. festgestellt, dass Fahrer A 30 Prozent der Schuld am Unfall trägt, so berechnet sich daraus auch der Kostenanteil, den er übernehmen muss. Das bezieht sich jedoch nur auf die Schäden, die am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind. Für diese muss Fahrer A demnach zu 30 Prozent aufkommen. Fahrer B hingegen, sein Unfallgegner, muss 70 Prozent der Kosten für die Schäden übernehmen, die das Kfz von Fahrer A beim Unfall erlitten hat.
Ist bei einem Unfall bereits abzusehen, dass nicht nur ein Beteiligter Schuld hat, ist es am besten, die Polizei zu informieren. Diese kann dann am Unfallort Beweise sichern, eventuell anwesende Zeugen befragen und auf diese Weise zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Dadurch ist es leichter, nach einem Unfall, an dem beide schuld sind, wer zahlt was, zu bestimmen.
Die Beteiligten selbst sollten einen Unfallbericht verfassen. In diesem ist der Unfallhergang zu schildern. Die darin enthaltenen Aussagen sind ebenfalls von großer Bedeutung für die Ermittlung der Haftungsquote.
Wenn am Unfall beide schuld sind, welche Versicherung zahlt dann?
Nun ist es in der Regel so, dass die Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden zahlt, die der Unfallgegner zu beklagen hat. Das bedeutet, dass Fahrer A aus dem weiter oben erwähnten Beispiel die 30 Prozent der Kosten für die Schäden normalerweise nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Auch Fahrer B wird die 70 Prozent üblicherweise nicht selbst bezahlen müssen, da wiederum seine Haftpflichtversicherung einspringt.
Dieser Umstand hat unter anderem Auswirkungen auf den Ablauf der Schadensregulierung. Aus diesem Grund ist es nämlich im Allgemeinen so, dass ein Geschädigter sich nach einem Unfall mit seinen Forderungen bezüglich des Schadensersatzes nicht an den Unfallgegner wendet, sondern direkt an dessen Haftpflichtversicherung.
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