Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Spanien
Verkehrsverstoß | Sanktion |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | ab 100 Euro |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h | ab 600 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 200 Euro |
Überholverstoß | ab 200 Euro |
Parkverstoß | bis 200 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 500 Euro |
Nicht angeschnallt | ab 200 Euro |
Handy am Steuer | ab 200 Euro |
Kurz & knapp: Verkehrsregeln von Spanien
Für einige Abschnitte der spanischen Autobahn sind Mautgebühren zu entrichten. Sie erkennen mautpflichtige Streckenabschnitte an den Schildern mit der Aufschrift „Autopista de peaje“.
Ja, deutsche Autofahrer müssen bei bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln in Spanien mit Sanktionen rechnen. Einen Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Begleichen Sie Bußgelder zeitnah, gewährt die zuständige Behörde meist einen Rabatt von 50 Prozent.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den spanischen Bußgeldkatalog
Spanien mit dem Auto erkunden
Inhaltsverzeichnis
Das Königreich Spanien zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Dabei erfreuen sich insbesondere die Kanaren und die Balearen einer Vielzahl von Touristen. Neben den kulturellen Angeboten locken vor allem die warmen Temperaturen und das Meer die Reiselustigen an.
Wem ein Strandurlaub allerdings zu einseitig ist, der kann das Landesinnere auch mit dem Auto erkunden und Land sowie Leute kennenlernen. Um ein teures Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings vorab über die Verkehrsregeln in Spanien informieren und diese befolgen.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welches Tempolimit in Spanien gilt, ob Sie einen Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen müssen und welche besonderen Verkehrsregeln Sie bei einem Urlaub mit dem Auto kennen sollten.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Spanien?
Um ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Spanien zu vermeiden, sollten Sie die vorgeschriebenen Tempolimits einhalten. Innerorts variiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit:
- Handelt es sich um eine schmale Straße mit nur einer Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen, müssen Sie ein Tempolimit von 20 km/h beachten.
- Auf Straßen mit jeweils einer Fahrspur pro Fahrtrichtung erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.
- 50 km/h dürfen Sie auf Straßen fahren, bei denen es für jede Fahrtrichtung mindestens zwei Fahrspuren gibt.
Außerorts dürfen Sie mit Ihrem Pkw maximal 90 km/h schnell fahren. Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien dürfen Autos auf Schnellstraßen mit bis zu 100 km/h unterwegs sein.
Auf den Autobahnen in Spanien droht ein Bußgeld, wenn Sie das Tempolimit von 120 km/h überschreiten.
Geblitzt in Spanien? Dies kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Liegt das Bußgeld bei mindestens 70 Euro, kann der Bescheid auch in Deutschland vollstreckt werden. Fallen bei geringeren Bußgeldern zusätzlich Mahngebühren an, kann die Grenze auch dadurch überschritten werden.
Bezahlen Sie das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen ab der Zustellung bzw. noch vor Ort, reduziert sich dieses um die Hälfte. Es lohnt sich also, die Forderungen schnell zu begleichen.
Verkehrsregeln in Spanien: Parken
In Spanien informieren Markierungen am Fahrbahnrand über die geltenden Regelungen beim Parken. Dabei haben die unterschiedlichen Farben folgende Bedeutungen:
- Bei einer gelben Markierung gilt ein absolutes Parkverbot.
- Gebührenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkplätze werden durch eine blaue Markierung gekennzeichnet. Meist finden Sie einen Parkscheinautomaten in Sichtweite.
- Grüne Markierungen stehen für Anwohnerparkplätze.
- Mit einer weißen Markierung werden kostenfreie Parkplätze gekennzeichnet.
Haben Sie einen Strafzettel erhalten, weil Sie die Parkzeit in einer blau markierten Zone überschritten haben? Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien kann am Parkscheinautomaten durch eine sogenannte Annulierungsgebühr das Knöllchen für wenige Euro beglichen werden. Allerdings ist das Zeitfenster dafür begrenzt, in der Regel auf maximal zwei Stunden.
Spanien: Weitere Verkehrsregeln, die Sie kennen sollten
Für manche Teile der Autobahn in Spanien muss eine Maut entrichtet werden. Diese mautpflichtigen Abschnitte werden durch Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Autopista de peaje“ gekennzeichnet. Vor der Nutzung der Autobahn sollten Sie deshalb ein entsprechendes Ticket lösen, um somit einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien zu vermeiden.
Die Alkoholgrenze, wenn in Spanien mit dem Auto gefahren wird, liegt bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille und entspricht damit dem Wert in Deutschland. Eine Besonderheit gilt allerdings für Fahranfänger. Besitzen Sie den Führerschein seit weniger als zwei Jahren, liegt die Promillegrenze in Spanien bei 0,3 Promille.
Für Ortsunkundige sind Navigationsgeräte eine enorme Erleichterung, allerdings ist es gemäß den Verkehrsregeln in Spanien nicht erlaubt, das Gerät während der Fahrt zu bedienen. Halten Sie deshalb lieber auf einem Parkplatz, um Einstellungen oder die Ansicht zu verändern.
Bernd meint
7. Juli 2020 at 23:34
Hallo,
ob nun schon bei einer Überschreitung von 1 km/h ein Bußgeld fällig werden sollte – darüber läßt sich vortrefflich streiten.
Aber sind wir doch mal ehrlich: in D sind die Strafen viel zu milde?
Ich finde es nicht falsch ab 21/26 km/h zum Fußgänger zu werden. Vielleicht nicht beim ersten mal – aber auf jeden Fall beim Zweiten innerhalb 12 Monaten. Und dann aber SOFORT Pappe abgeben.
Und Bußgelder sollten Einkommensabhängig sein. So und so viele BRUTTO-Tagessätze. Da würde sich mancher Manager umschauen.
Manfred meint
14. Januar 2020 at 18:55
Bei Huelva wurden wir geblitzt in einer 80-er Zone auf der Autovia. Hinweise auf Geschwindigkeitskontrolle ignoriert nach dem Motto „ach da ist doch nix“…….
War aber doch was🙂 und ein spanischer Brief mit Aufforderung zur Zahlung von 100€ folgte. Wer ihn lesen kann, konnte ersehen, dass bei Zahlung innerhalb von 3 Wochen eine Reduzierung des Betrags von 50% akzeptiert wurde.
Wir haben es so gemacht und nach der Zahlung von 50€ keine Beschwerden der spanischen Bußgeldstelle (Jefatura) bekommen.
Heinz meint
17. Oktober 2019 at 19:37
Wenn ich das alles so lese,kann ich nur sagen.Manches ist O.K Und manches nicht.Wie schon manche Meinungen waren.Ich fahre 10 Jahre nach Spanien für längere Zeit in den Urlaub. Mich hat es auch Frankreich bei einer minimalen Geschwindigkeitsüberschreitung hart erwischt.Da sind die Spanier noch human im Vollzug.Bei den Franzosen gibt es kein Pardon.Warum sind wir Deutschen in allem nur so dumm.
Oh meint
10. Juli 2019 at 23:11
wurde ebenfalls vor kurzem bei Malaga bei Tempo 80 mit 89km/h geblitzt. 100€ waren fällig, welche ich durch zügige Zahlung per KK innerhalb von 20 Kalendertagen auf 50€ reduzieren konnte. Dabei steht allerdings nirgendwo ein Hinweis, wann dieser Zeitraum beginnt, da auf dem Briefumschlag nirgendwo ein Datum der Zustellung angegeben ist. :( *grrr* Die größte Frechheit allerdings ist, dass man scheinbar in Spanien schon bei einer erhöhten Geschwindigkeit von +1 km/h mit dieser Summe zur Kasse gebeten wird. HALLO?! Wo ist denn da bitte die „Verhältnismäßigkeit“. Darüberhinaus war der komplette Brief lediglich in Spanisch. Nur ein kleiner Zwei-Zeiler oben links auf dt. und englisch weißt auf die Hompage der DGT hin. Allerdings nirgends ein Hinweis auf Dt. oder Englisch, dass man die Möglichkeit hat um die Hälfte zu reduzieren! Frechheit, eher Abzocke in meinen Augen!!!
Manfred meint
24. Oktober 2019 at 12:31
Andere Länder- andere Regeln, das war schon immer so. Wir Deutsche erwarten ja auch, das sich unsere ausländischen Besucher an unsere Regeln halten.
Und deutsche Bußgeldbescheide werden auch nur in deutsch und nicht noch in dänisch oder französisch ausgestellt.
Ottmar A meint
17. September 2022 at 21:19
stoppschilf überfshren mit unfallfolge in Spanien- Konsequenzen??
Jenny meint
10. Juni 2019 at 23:25
Hallo,
Wir haben in einer blau markierten Zone geparkt und die Parkdauer überschritten, leider wussten wir nicht das diese am Automat mit begrenztem Zeitfenster beglichen werden kann.🙈
Wie läuft das jetzt ab? Können wir das noch in Spanien klären , oder wird jetzt ein Bußgeldbescheid an uns nach Deutschland geschickt? Wie hoch ist den dann die Strafe?
Grüße Jenny
Uwe meint
24. August 2018 at 8:30
Hallo mir geht es genauso wie Andrea, ich habe die Geschwindigkeit auf der Autobahn um 9 Km/h überschritten und soll 100 Euro Strafe zahlen. Dazu kommt noch das das Auto von hinten geblitzt wurde, also kein Bild des Fahrers zu erkennen. Der einzige Hinweis ist das ich zu dem Zeitpunkt das Auto gemietet habe. Was ist das für eine Abzocke.
Was kann man dagegen tun?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:26
Hallo Uwe,
wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
5. November 2018 at 21:56
Hallo Uwe,
bei mir ist jetzt derselbe Sachverhalt aufgetreten (9 kmh – 100 Euro, + 40 Bearbeitungsgebühr Vermieter). Wie ist es denn bei dir ausgegangen bzw. was hast du gemacht?
Danke & Viele Grüße
Arne G. meint
2. Januar 2020 at 16:15
In Spanien gilt eine erweiterte Halterhaftung. Bei Geschwindigkeitsverstößen muss man beweisen, dass man nicht selbst gefahren ist, und dann den Täter benennen. Kann oder will man das nicht, muss man halt zahlen. Bei Mietwagen darf der Vermieter in aller Regel laut Mietvertrag oder AGB diese Bußgelder direkt an den Mieter weiterreichen. Der muss dann selbst sehen, wie er sein Geld vom Täter wiederkriegt. Blitzen von hinten ist jedenfalls in Spanien legal und üblich.
Sabine meint
4. August 2017 at 10:22
Hallo, wir haben einen Bussgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung bekommen. Sie schreiben hier, dass sich bei schneller Zahlung der Betrag halbiert. Auf der Seite [von der Redaktion editiert] kann ich leider hierzu nichts finden…?
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 10:08
Hallo Sabine,
dieses Angebot gilt in aller Regel in Spanien. Wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständige Behörde.
bussgeldkatalog.de
Arne G. meint
2. Januar 2020 at 16:12
Die mögliche Reduzierung bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen (30 oder 50%) steht direkt im Bußgeldbescheid.
Verspätete Zahlung kostet übrigens in Spanien genauso viel Zuschlag…
Uwe meint
7. Juli 2017 at 16:01
Hallo,
Ich habe in Palma auf einem Parkplatz mit Höchstparkdauer von 2h geparkt. Vor Ablauf habe ich ein neues Ticket gelöst und ins Auto gelegt.
Daraufhin bekam ich eine Strafe über 30€. Ich sprach direkt die Politesse an, sie sagte ich müsste nach 2h den Wagen zumindest bewegen. Ein neues Ticket ist für weitere 2h an der gleichen Stelle nicht möglich.
Ist die Aussage und damit die Strafe gerecht, schließlich habe ich bezahlt?
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 9:35
Hallo Uwe,
wenn die Regelungen für den betroffenen Parkplatz den Beschreibungen der Politesse entsprechen, dann wurde das Bußgeld legitim eingefordert. Ein Einspruch im Nachhinein wird sich eher nicht lohnen.
bussgeldkatalog.de
Andrea meint
19. Juni 2017 at 9:26
Ich bin auf Mallorca geblizt worden und soll nun für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 9 kmh (außerhalb geschlossener Ortschaft)100€ zahlen. Kann das sein?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:27
Hallo Andrea,
da in anderen Ländern andere Bußgeldvorschriften gelten, können die Strafen im Ausland deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
bussgeldkatalog.de