Kurz & knapp: Schmerzensgeld – in welcher Höhe steht es mir zu?
Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie lässt sich nicht pauschal bestimmen. Der Orientierung können im Einzelfall jedoch bereits ergangene Gerichtsurteile zu ähnlichen Verletzungbildern dienen (Schmerzensgeldtabellen).
Die folgenden Aspekte werden bei der Berechnung des Schmerzensgeldes u. a. herangezogen: Ausmaß der Verletzungen, mögliche Folgeschäden, Beeinträchtigung des privaten oder beruflichen Lebens, Alter des Geschädigten, Grad der Verschuldung, Mitverschulden seitens des Geschädigten, wirtschaftliche Situation der Beteiligten.
Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld beurteilen und realistisch bewerten zu lassen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes
Inhaltsverzeichnis
Nach deutschem Recht muss jeder, der einem anderen einen Schaden zuführt, diesen wieder ausgleichen. Zu unterscheiden ist dabei, wie dieser entstanden ist. Ein Schaden kann entweder aus einer Pflichtverletzung, z. B. durch Nichteinhaltung vertraglicher Abmachungen, oder durch eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Handlung entstehen.
Die Pflicht zum Schadensersatz ist im § 823 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Werden das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum einer Person verletzt, muss der Verursacher diesen Schaden wieder ersetzen.
Was bei einer Sachbeschädigung vergleichsweise einfach erscheint, ist bei körperlichen Verletzungen bzw. immateriellen Schäden, welche in Form von Schmerzensgeld wiedergutzumachen sind, komplizierter. Denn wie kann die Schmerzensgeldhöhe überhaupt bestimmt werden? Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie über das Schmerzensgeld und seine Höhe. Wir erklären die Schmerzensgeldberechnung und wie eine Liste zum Schmerzensgeld Ihnen bei der Bestimmung Ihres Anspruchs helfen kann.
Anspruch auf Schmerzensgeld: Wie hoch sollte es angesetzt werden?
Es gibt viele Anlässe für die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Ein Anspruch ist immer dann gegeben, wenn eine Person aufgrund einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Handlung einer anderen Person einen Schaden erlitten hat, der kein Vermögensschaden ist. Juristisch wird dabei von einem immateriellen Schaden gesprochen, da sich dieser nicht einfach in einen finanziellen Nachteil übersetzen lässt.
Gemeint ist die Verletzung immaterieller Rechtsgüter wie Unversehrtheit von Leben, Körper sowie Gesundheit, persönliche Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung.
Hierbei lässt sich nicht einfach ein Preis festsetzen wie bei einem kaputten Fahrzeug, welches repariert werden kann. Im letzten Fall ließen sich die Werkstattkosten konkret beziffern – doch wie viel Schadensersatz sollte z. B. für eine gebrochene Nase angesetzt werden?
Die Frage „Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?“ ist also nicht so leicht zu beantworten. Entscheidend sind insbesondere die Umstände. Wie kam es zur Verletzung, gibt es Folgeschäden, wie schmerzhaft war das schädigende Ereignis, musste operiert werden, trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Ausmaß der Verletzung?
Maßgeblich für die Bestimmung vom Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. seiner Höhe ist der § 253 BGB. Dort heißt es:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
„Billig“ wird in diesem Zusammenhang mit „angemessen“ übersetzt, wobei das Gesetz nicht näher darauf eingeht, was als angemessen zu erachten ist.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Kam es beispielsweise durch einen Unfall, einen Behandlungsfehler oder sonstigen Vorfall zu einer körperlichen Beeinträchtigung, zu Verletzungen oder Schmerzen, ist unter Umständen vom Verursacher dafür eine Entschädigung zu zahlen. Die Berechnung vom Schmerzensgeld gestaltet sich allerdings schwierig, da die individuellen Umstände beim Schmerzensgeld die Höhe maßgeblich beeinflussen.
In der Regel entscheidet ein Gericht in einem Zivilprozess darüber, welche Summe an den Geschädigten für die Verletzungen und Schmerzen zu zahlen ist.
Um das Schmerzensgeld berechnen zu können, müssen die Richter zwei Aspekte des Schmerzensgeldes berücksichtigen. Das ist die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Da körperliche Unversehrtheit bzw. erlittenes Leid nicht einfach durch einen Geldbetrag ungeschehen gemacht werden kann, muss ein anderer Weg zur Wiedergutmachung gefunden werden.
Beim Schmerzensgeld ist die Berechnung also nicht nur auf Ausgleichszahlungen beschränkt. Es geht auch um die Befriedigung eines Sühneverlangens auf Seiten der geschädigten Person. Das Ziel der für das Schmerzensgeld festgesetzten Höhe ist es also, eine ausreichende Summe an Geld zu benennen, sodass
- der Geschädigte durch das Schadensereignis nicht finanziell belastet wird (Ausgleich) und
- ein gewisses Maß an moralischem Gerechtigkeitsempfinden bzw. dem erlittenen Leid Rechnung getragen wird (Genugtuung).
Doch wie errechnen sich nun die Schmerzensgeldbeträge für Verletzungen immaterieller Güter? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es keinen Schmerzensgeldrechner bzw. keine Formel in Deutschland gibt, die anhand einzelner Daten für das Schmerzensgeld eine Höhe festlegen. Stattdessen stellt eine Gerichtsverhandlung den offiziellen Weg dar.
Schmerzensgeld: Die Höhe ist von den Umständen abhängig
Wenn ein Richter für das Schmerzensgeld eine Höhe festlegt, muss er den Sachverhalt genau durchleuchten, denn es gibt keine festen Schmerzensgeldsätze in Deutschland. Er kann auch nicht einfach die Höhe vom Schmerzensgeld anhand einer Tabelle bestimmen. Bei dieser Form der Entschädigung geht es immer um Einzelfallentscheidungen.
Zu berücksichtigen sind auf Seiten des Geschädigten:
- Welches Ausmaß, Intensität und Dauer hatten die Schmerzen?
- Bestand die Notwendigkeit von Operationen?
- Genügte eine ambulante Behandlung oder muss der Verletzte stationär versorgt werden?
- In welchem Alter ist der Geschädigte
- Welches Ausmaß hatte bzw. hat die Lebensbeeinträchtigung durch das schädigende Ereignis?
- Kam es zur Arbeitsunfähigkeit und wenn ja, wie lange?
- Gibt es Folgeschäden?
- Trägt der Geschädigte eine Teilschuld?
Auf Schädigerseite spiele folgende Aspekte eine Rolle:
- Verschuldungsgrad: Wurde vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt? Handelt es sich um einen Fall von Gefährdungshaftung?
- Kam es zur bewussten Verzögerung der Schadensregulierung durch die Versicherung des Schädigers?
- Wie gestaltet sich die wirtschaftliche Situation des Schädigers?
Schmerzensgeldtabellen und Schmerzensgeldkatalog: Was können sie leisten?
Setzt ein Gericht für das Schmerzensgeld eine Höhe fest, geschieht das natürlich nicht völlig losgelöst. Einen Rahmen zur Orientierung kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle bieten. Heute können die Richter nämlich auf viele Jahre der Rechtsprechung in Sachen Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückblicken. Eine Tabelle, welche passende Urteile zu ähnlichen Fällen auflistet, ist bei der Festlegung auf einen Betrag in Euro hilfreich.
Es handelt sich dabei allerdings um keinen wirklichen Katalog, bei dem z. B. das Schlagwort „Schleudertrauma“ nachgeschlagen und ein fester Wert für das Schmerzensgeld bzw. dessen Höhe abgelesen werden kann. Stattdessen kann dort in puncto Schmerzensgeld eine Auflistung verschiedener Urteile gefunden werden. Dadurch gibt es die Möglichkeit, ähnliche Fälle miteinander zu vergleichen.
Beim Schleudertrauma gibt es beispielsweise eine hohe Spanne in Bezug auf das Schmerzensgeld. Die Höhe kann zwischen 250 Euro (Urteil: LG München, 1994) und 13.000 Euro (OLG München, 2014) liegen.
So eine Schmerzensgeld-Liste bzw. Schmerzensgeldtabelle ist also mit Vorsicht zu genießen, denn ein Urteil kann niemals wirklich deckungsgleich mit einem anderen Fall sein. Die Werte dienen entsprechend nur der Orientierung.
Die endgültige Entscheidung zum Schmerzensgeld und seiner Höhe muss stets der Richter unter Berücksichtigung der individuellen Umstände treffen. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für eine solche Schmerzensgeldtabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Schleudertrauma 2. Grades | 250 Euro LG München Az.: 19 S 6068/94 Urteil von 1994 |
Fraktur am Ellenbogen | 9.000 Euro LG Münster Az.: 12 O 381/08 Urteil von 2011 |
Becken-, Wirbel- & Unterschenkelfraktur, Wadenbeinverletzung, Verletzung des Ischiasnervs, Leistenbruch | 55.000 Euro LG Dortmund Az.: 21 O 150/09 Urteil von 2011 |
Verlust eines falschen Zahnes nach ärztlichem Fehler | 700 Euro LG Hamburg Az.: 323 O 170/10 Urteil von 2011 |
Jochbeinkomplexfraktur links, Zahnbrückenfraktur, Ellbogenverletzung, Prellungen und Schürfwunden | ca. 4.000 Euro LG Kaiserslautern Az.: 3 O 54/89 Urteil von 1990 |
Lassen Sie besser Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld vom Anwalt berechnen
Wurden Kraftfahrer durch einen Verkehrsunfall verletzt, steht ihnen in der Regel Schmerzensgeld vom Verursacher bzw. seiner Versicherung zu. Viele der Betroffenen scheuen allerdings den Weg zum Verkehrsanwalt und versuchen selbst, die Schadensregulierung voranzutreiben.
Dies kann zwar funktionieren, birgt aber auch das Risiko, dass die Schadenssumme durch die gegnerische Versicherung gedrückt wird oder andere Vereinbarungen zu Ungunsten des Geschädigten getroffen werden.
Dies kann schlimme Folgen haben, wenn beispielsweise Spätschäden auftreten, welche bei der Zahlung vom Schmerzensgeld nicht berücksichtigt wurden. Häufig steht dann der juristische Weg nicht mehr offen. Dabei ist es das gute Recht einer geschädigten Person, einen Anwalt einzuschalten, der ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt. Diese ist sogar dazu verpflichtet, die Anwaltskosten zu übernehmen.
Krawicz meint
17. Oktober 2022 at 9:01
ich bin Durch vermieter sehr krank geworden.erhielt fristlose Kündigung,zu unrecht.hatte ein Anwalt genommen,der mailte es auch an vermietung.nun bin ich schon 3 Monate krank,psychisch,stand vor Suizid.ksnn ich schmerzensgeld von Vermieter verlangen
Gabina meint
28. Juli 2021 at 20:00
Hallo, ich habe ein grosses Anliegen, ich habe im Mai 2020 eine Mitralklappe (Herzklppe) bekommen dabei wuede durch den Chirurgen meine gesunde AOrtenklappe verletzt, nur durch Zufall (Unfall) wurde festgestellt dass ich sofort operiert werden muss, und eine neue Aortenklappe bekommen muss. Seither leide ich physisch und psychisch unter den zwei zu schnell aufeinander folgenden Operationen ,it extremer Atemnot und Angstuständen
Frage kann ich Schmerzensgeld beantragen und um welche Summe handelt es sich ? Ich habe keine Ahnung
Danke
Tat Jana meint
19. Mai 2020 at 19:34
Hallo,
Ich hatte letzte Woche einen Autounfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Nackenschmerzen und Kopfschmerzen sind Gott sei Dank nun weg. Habe aber nach wie vor eine offene Wunde am Daumengelenk die ambulant behandelt wird. Womit kann ich damit rechnen?
LG
Tina meint
24. Januar 2020 at 21:42
Hallo, mein Mann ist Polizeibeamter und hatte einen Dienstunfall. Er erlitt einem Kreuzbandriss sowie einen Knorpelschaden.
Leider ist die Adresse von dem Schädiger (wohnt jetzt wohl in Albanien) nicht bekannt.
Wie kann man nun vorgehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
bussgeldkatalog.de meint
30. März 2020 at 15:01
Hallo Tina,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Krüger meint
28. Dezember 2018 at 18:19
hallo,
wie verhält es sich mit den anwaltskosten? muss die zahlende „verliererpartei“ für die prozesskosten aufkommen oder bleibt alles beim kläger hängen?
schonmal vielen dank für die antwort
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:14
Hallo Krüger,
in der Regel sind die Anwaltskosten von der vor Gericht unterlegenen Partei getragen werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mr meint
16. Januar 2021 at 19:23
Eine Frage ich bin bei meinem Vermieter auf dem Grundstück ausgerutscht gefallen es wurde nicht gestreut oder geräumt auf den Hinterkopf war 2 Tage stationär zum Glück nichts gefunden , linke gesichtshälfte ist taub und ich habe seit 1ner Woche fast durchgehend Kopfschmerzen Druck auf den Ohren
K.Schmidt meint
4. Dezember 2018 at 15:00
Ich hatte im Dezember 2014 einen schweren Autounfall und habe einen Schmerzensgeldvorschuss bekommen. ich habe Folgeschäden, steht mir noch Schmerzensgeld zu ?
MfG
K. Schmidt
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:12
Hallo K.Schmidt,
eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hildegard S. meint
4. Juli 2018 at 21:23
Bin Zeitungsausträgerin, am Dienstag ca.5.50 stürzte ich beim verlassen eines Grundstücks auf Streuriesel der noch da war ,ich rutschte auf den riesel und stürzte auf die linke körperseite Diagnose Rippenprellung ebenfalls stürzte ich auf mein rechtes knie teife fleischwunde die operativ gereinigt wurde und zu allem auch noch eine Bursaruptur schleimbeutel wurde auch noch entfernt steht mir schmerzensgeld zu und wieviel ca. oder ist der aufwand zu groß.
mfg
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 11:00
Hallo Hildegard S.
Wir raten Ihnen einen Anwalt mit Ihrem Fall zu betrauen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Angelika R. meint
20. Juni 2018 at 13:00
Wie ist wenn man eine Vergewaltigung die es nicht gab der betroffene macht einen Suizid weil er nicht Unschuldig ins Gefängnis will
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 10:43
Hallo Angelika
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und raten daher einen Anwalt mit dem Fall zu betrauen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de