Kurz & Knapp: Fahrerkarte im LKW
Berufskraftfahrer, die gewerblich mit LKW ab 3,5 t unterwegs sind, müssen eine Fahrerkarte besitzen, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist.
Die Fahrerkarte dient der Kontrolle der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Sie muss bei jeder Fahrt eingesteckt sein. Für die richtige Funktion sind Fahrer und Unternehmen verantwortlich.
Die Kosten für die Karten trägt in der Regel der Fahrer. Darüber hinaus ist sie für maximal 5 Jahre gültig und muss entsprechend erneuert werden.
Dokumentationen der Lenk- und Ruhezeiten
Ein Großteil der Güterbeförderung erfolgt in Europa per Lkw. Damit trotz des Zeitdrucks sowohl der Arbeitsschutz als auch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden können, existieren einheitliche Regelungen für die Lenk- und Ruhezeiten in der gesamten Europäischen Union (EU). Denn nicht selten werden die Waren auch über die nationalen Grenzen hinweg transportiert.
Die Einhaltung der europäischen Richtlinien zu den Lenk- und Ruhezeiten wird durch einen Fahrtenschreiber oder digitalen Tachographen dokumentiert.
Für letzteren benötigt der Fahrzeugführer eine sogenannte Fahrerkarte, die als personengebundener Nachweis für die Fahr- und Arbeitszeiten fungiert und ggf. bei einer Polizeikontrolle ausgewertet werden kann.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Fahrerkarte. Dabei klären wir unter anderem folgende Fragen: Wer benötigt einen solchen Nachweis? Gibt es Ausnahmen? Was kostet eine Fahrerkarte? Und welche Strafen drohen, wenn Sie Ihren Lkw fahren, ohne eine Fahrerkarte anzumelden?
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Fahrerkarte?
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um ein Dokument im Scheckkartenformat, welches im gewerblichen Güter- und Personenverkehr bei der Nutzung eines digitalen Tachographen die Tachoscheibe ersetzt.
Denn auf dem integrierten Speicherchip werden die Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie weitere relevante Daten wie Geschwindigkeit und gefahrene Kilometer gespeichert.
Die Notwendigkeit eines digitalen Fahrtenschreibers sowie das Einlegen der Fahrerkarte sind seit Mai 2006 verpflichtend. Festgelegt ist dies durch die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung.
Demnach müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen über ein elektronisches Kontrollgerät verfügen. Möchten Sie ein solches Fahrzeug gewerblich führen, benötigen Sie eine digitale Fahrerkarte. Nach und nach werden alle Lkw auf das digitale System umgestellt.
Der Fahrer hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ordnungsgemäß aufgezeichnet werden und mithilfe von einem entsprechenden Auslesegerät, die Fahrerkarte zu jeder Zeit ausgewertet werden kann. Aus diesem Grund ist die Karte zum Beispiel vor Schmutz oder sonstigen Schäden zu schützen.
Welche Informationen werden gespeichert?
Auf der Fahrerkarte und dem integrierten Speicherchip werden die wichtigsten Daten gespeichert, sodass diese bei einer möglichen Kontrolle vorliegen. Folgende Informationen des Fahrers sind dabei auf der Karte aufgeführt:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum bzw. Gültigkeit der Fahrerkarte
- Angabe der ausstellenden Behörde
- Führerscheinnummer
- Kartennummer
- Lichtbild
- Unterschrift
Durch das Lichtbild soll eine Weitergabe bzw. der Verleih der Fahrerkarte unterbunden werden, denn dies ist grundsätzlich untersagt und wird bestraft. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro je 24-Stunden-Zeitraum vor.
Neben den persönlichen Informationen zum Fahrer und der Karte werden allerdings noch weitere Daten gespeichert. So können Sie die Fahreraktivitäten über die Fahrerkarte auslesen. Pflicht ist dies in der Regel alle 28 Tage, denn danach werden im Durchschnitt die ältesten Einträge überschrieben.
Diese Einträge beinhalten zum einen die Informationen zu den genutzten Fahrzeugen. Dabei werden unter anderem das Datum, die entsprechenden Zeiten, das amtliche Kennzeichen sowie der Kilometerstand erfasst.
Zum anderen werden die Aktivitäten des Fahrers verzeichnet. Dazu zählen die Lenk- und Ruhezeiten einschließlich Unterbrechungen, die gesamte gefahrene Strecke, die Anzahl der Fahrer sowie Fehlermeldungen und Kontrollen.
Darüber hinaus kann bei einer Polizeikontrolle mithilfe von einem Kartenlesegerät auf der Fahrerkarte auch die Geschwindigkeit abgerufen werden, die in den letzten 24 Stunden gefahren wurde. Stellen die Beamten dabei fest, dass die Höchstgewindigkeit für Lkw überschritten wurde, droht ein Bußgeld.
Voraussetzungen für die Fahrerkarte
Um eine Lkw-Fahrerkarte zu beantragen, sind bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. So muss sich der Hauptwohnsitz beispielsweise in Deutschland befinden. Aber auch Bürger, deren Wohnsitz dich außerhalb der Europäischen Union befindet, sind antragsberechtigt. In diesem Fall müssen allerdings eine gültige Arbeitserlaubnis und/oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Deutschland vorliegen.
Außerdem muss eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) vorhanden sein, die zum Führen von einem entsprechenden Lkw oder Bus berechtigt. Zudem ist es nicht möglich eine Fahrerkarte zu bestellen, wenn der Antragsteller bereits über eine gültige Fahrerkarte verfügt.
Bei der Antragstellung müssen die jeweiligen Nachweise erbracht werden. Aus diesem Grund sind folgende Unterlagen für die Fahrerkarte vorzulegen:
- Personalausweis oder Pass (bei einem Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag)
- Führerschein
- aktuelles Lichtbild
- ggf. bereits vorhandene Fahrerkarte
Fahrerkarte beantragen: Dauer und Kosten
Ist für die Ausübung Ihres Berufes eine Fahrerkarte notwendig, müssen Sie sich als Kraftfahrer in der Regel selbstständig um die Beschaffung kümmern. Den Antrag können Sie dafür bei der jeweils zuständigen Behörde stellen.
Dazu zählen zum einen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie die Fahrerlaubnisbehörde am jeweiligen Wohnort. Zudem können Sie auch bei der Dekra und dem TÜV (SÜD) die Fahrerkarte beantragen. Wo genau eine Antragstellung in Ihrer Gegend möglich ist, sollten Sie frühzeitig in Erfahrung bringen.
Bei der Ausstellung einer Fahrerkarte fallen grundsätzlich Kosten an. Allerdings können sich diese je nach Bundesland unterscheiden. Das KBA veranschlagt grundsätzlich Gebühren von 12 Euro. Hinzu kommen außerdem die Ausstellungsgebühren der jeweiligen Behörde, weshalb Sie insgesamt mit Kosten für die Fahrerkarte in Höhe von 35 bis 45 Euro rechnen sollten. Häufig sind diese Ausgaben von den Lkw-Fahrern selbst zu tragen, denn in Deutschland existiert kein Gesetz, welches die Übernahme der Kosten für die Anschaffung der Fahrerkarte durch den Unternehmer vorschreibt.
In der Regel dauert die Ausstellung der Fahrerkarte fünf Werktage, allerdings kann sich die Dauer je nach Behörde, Bundesland und Arbeitsaufkommen unterscheiden.
Ist es notwendig, eine Fahrerkarte zu erneuern?
Die seit dem 06. Mai 2005 erhältlichen Fahrerkarten sind grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Fahrerkarte zu verlängern. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Erneuerung ist frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor dem Ablauf der Gültigkeit möglich. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, schließt die neue Karte unmittelbar an das Ablaufdatum der bestehenden an.
Wurde der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Fahrerkarte also abgelaufen, dürfen Sie keinen gewerblichen Straßengüter- oder Personenverkehr durchführen, für die ein digitaler Tachograph vorgeschrieben ist.
Fahren ohne Fahrerkarte: Welche Ausnahmen gelten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Denn nicht alle Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet werden. Der Gesetzgeber hat dafür unter anderem folgende Ausnahmen festgelegt:
- Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
- Fahrzeuge für humanitäre oder medizinische Hilfe
- Fahrzeuge der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr o. ä.
- Testfahrten
- nicht gewerblichen Güterbeförderung, bei der die zulässigen Höchstmasse von 7,5 t nicht überschritten wird
Weißt die Fahrerkarte Fehler auf, wurde beschädigt oder verloren, ist es dem Lkw-Fahrer aufgrund einer Sonderregelung gestattet, ohne Karte zu fahren. Allerdings gilt diese Ausnahme für maximal 15 Tage, sodass sich der Fahrer schnell um Ersatz kümmern muss. Denn dieser muss Sorge tragen, dass ein Auslesen der Fahrerkarte möglich ist.
Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerkarte?
Durch die Fahrerkarte sollen gewerbliche Fahrzeugführer dazu gezwungen werden, die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten zu beachten.
Dies dient zum einen dem Schutz der Arbeitnehmer, zum anderen soll dadurch aber auch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Schließlich kann Übermüdung schnell zu einem schwerwiegenden Lkw-Unfall führen.
Aus diesem Grund zieht das Fahren ohne Fahrerkarte (z. B. wegen Vergessens) eine Strafe gemäß dem Bußgeldkatalog nach sich. Ist es beispielsweise nicht möglich, aufgrund fehlender Fahrerkarten mit dem Lesegerät eine Kontrolle durchzuführen, droht dem Fahrer je 24 Stunden ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
Allerdings kann neben dem Fahrer auch der Unternehmer bei Problemen mit der Fahrerkarte und dem digitalen Tachographen zur Verantwortung gezogen werden. Sorgt diese zum Beispiel nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes, muss der Arbeitgeber pro 24-Stunden-Zeitraum ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro zahlen.
Robert D. meint
11. Januar 2020 at 20:51
Kann ich die die Fahrerkarte über Nacht drin lassen.Denn der Lkw steht in einer Alarmgesicherte Halle