Sanktionen beim Verstoß gegen die Promillegrenze für Fahranfänger
Promillegrenze für Fahranfänger | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Null-Promille-Regel: Grenze als Fahranfänger nicht eingehalten | 1 | 250,- | - |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille | 2 | 500,- | 1 Monat |
- bei Eintrag eines vorherigen Alkoholverstoßes | 2 | 1.000,- | 3 Monate |
- bei Eintrag zweier vorheriger Alkoholverstöße | 2 | 1.500,- | 3 Monate |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr (“absolute Fahruntüchtigkeit”), wird als Straftat geahndet | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe | variiert |
Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner
Wurden Sie von der Polizei angehalten und sind wegen Alkohol am Steuer aufgefallen, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, wirkt sich ein Verkehrsverstoß in Verbindung mit Alkohol direkt auf diese aus. Welche Sanktionen voraussichtlich auf Sie zukommen, können Sie sich von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Promillegrenze für Fahranfänger
Für unter 21-jährige Fahrer und Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze – für sie ist Alkohol am Steuer also tabu.
Ein Verstoß gegen die Null-Promillegrenze gilt als A-Verstoß und hat eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar zur Folge.
Bei unter 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 0,5 Promille drohen 500 bis 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte sowie 1 bis 3 Monate Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, die mit 3 Punkten und einer individuellen Geldstrafe bestraft wird. Die Anordnung einer MPU sowie der Führerscheinentzug sind ebenso möglich.
Promillegrenze in der Probezeit: Was gilt?
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Auto zu fahren, ist für viele junge Kraftfahrer das Größte. Nach dem Absolvieren der Fahrschule besteht häufig ein Großteil der Freizeitgestaltung darin, mit dem Auto rumzukurven. Nicht selten werden dabei auch die eigenen Grenzen getestet.
Das ist auch häufig in Ordnung, wenn dabei die Verkehrsregeln eingehalten werden. Allerdings darf die Promillegrenze für Fahranfänger nicht überschritten werden, wenn die Führerscheinneulinge weiterhin mit dem PKW fahren wollen. Was es mit dieser auf sich hat und ob es beim Fahrrad ebenfalls eine verschärfte Reglung zum Alkohol gibt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Die Null-Promillegrenze für unter 21-Jährige und Fahranfänger
0,0 Promille: Diese Grenze gilt für alle Fahranfänger und Kraftfahrer in der Probezeit. Alkohol am Steuer wird bei Fahrzeugführern, die erst frisch ihren Führerschein erhalten haben, von den Behörden nicht toleriert. Es gibt also ein Alkoholverbot. Festgeschrieben ist dieses in § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Für mindestens zwei Jahre stehen die Absolventen der Fahrschule unter besonderer Beobachtung. Fehler und Gesetzesübertretungen im Straßenverkehr werden aus verkehrspädagogischen Gründen strenger geahndet, denn die Fahranfänger sollen von Beginn an lernen, was es heißt, ein verantwortungsvoller Fahrer zu sein.
Dies wird auch bei der Promillegrenze für Fahranfänger deutlich. Wird bei erfahrenen Kraftfahrern noch ein Auge zugedrückt, wenn diese sich ein „Schlückchen“ genehmigt haben, schlägt in der Probezeit bzw. bei Kraftfahrern unter 21 Jahren schon die volle Härte des Gesetzes zu.
Wird gegen die Null-Promillegrenze für Fahranfänger verstoßen, folgen ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß. Entsprechend wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar muss besucht werden.
Welche Promillegrenze gilt ab 21 Jahren?
Anders als bei der Promillegrenze für Fahranfänger, liegt sie für Kraftfahrer, welche die Probezeit bereits absolviert haben und älter als 21 Jahre sind, bei 0,5 Promille Blutalkohol. Ab diesem Wert folgen mindesten zwei Punkte, 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Bußen härter. Ab 1,1 Promille kann zudem die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Der Fahrerlaubnisentzug kann allerdings bei auffälliger Fahrweise oder nach einem Unfall bereits ab einem Wert von 0,3 Promille angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat.
Gibt es eine andere Promillegrenze fürs Fahrrad in der Probezeit?
Es gelten dieselben Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer. Eine andere Promillegrenze fürs Fahrrad für unter 21-Jährige gibt es also nicht. Schwerwiegende Konsequenzen folgen auch erst ab einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad. Dann kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet und bei Nichtbestehen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Schwere Folgen für die Fahrerlaubnis kann aber auch hier ein Wert von 0,3 Promille haben.
Björn meint
25. Dezember 2019 at 9:25
Hallo ich heisse Bjön, ich bin noch nie alkoholisiert gewesen, jetze war ich mal in einer Disko und habe 3 Radler getrunken, die Polizei hat mich anghalten und ich habe geblasen. 0,86 Promille. Ich glaube aber die Bullen haben einen Fehler gemacht und den Schein nicht richtig ausgefüllt. Kann ich da was machen? Brauche den Lappen um meine Muddi auf Arbeit zu fahren.
Lisa meint
5. Dezember 2018 at 1:36
Guten Tag,
Ich wurde jetzt genau vor einem Monat angehalten.
War an einem Abend in einem Club feiern und hatte dort eine Auseinandersetzung mit einem Mann.
Das eskalierte dann nach kurzer Zeit und ich flog auf den Boden. Paar Minuten später flüchtete ich dann in mein Auto und fuhr los. Nach ungefähr 300 Metern war da die Polizei die dann auch gleich einen Alkoholtest gemacht haben in dem 1,4 Promille rauskamen. Danach ging es ins Krankenhaus weiter dort wurde mir dann Blut entnommen. Nach einer Woche kam das blutergebniss in dem ich 1,5 Promille hatte. Ich bin in der Probezeit hatte noch nie Kontakt mit der Polizei!
Was passiert mit mir ?
Da ich sehr auf meinen Führerschein angewiesen bin. Wie lang wird mein Führerschein weg sein?
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:38
Hallo Lisa,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür 3 Punkte in Flensburg vor. Welche Sanktionen darüber hinaus drohen, entscheidet ein Gericht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sin_Bo meint
30. April 2018 at 21:43
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und wurde am Wochenende leider Gottes angetrunken angehalten. Beim pusten Hatte ich 1,1 Promille raus. Bin dann anschließend mit aufs Revier geführt wurden, zur blutabnahme. Ca 45 min später war mein Blut in der Kanüle. Meine frage ist: Wenn ich tatsächlich auf der 1,1 Promille Grenze bin, steht es zu hundert Prozent fest, dass mein Führerschein entzogen wird ? Kann man sich mit dem Staatsanwalt in irgend einer Weise unterhalten, der das Ergebnis preisgibt ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:33
Hallo,
ab über 1,09 Promille drohen der Führerscheinentzug, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und 3 Punkte in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de