Kurz & knapp: Fahrtenschreiber
Der Begriff „Fahrtenschreiber“ bezeichnet ein Gerät, mit dem unter anderem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern kontrolliert wird.
Alle gewerblichen Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 t müssen in Deutschland über einen Fahrtenschreiber verfügen.
Wird ein Fahrtenschreiber manipuliert, zieht das sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen, bei dem dieser angestellt ist, Sanktionen nach sich. Es kann neben hohen Geldbußen in einigen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Spezifische Informationen zum Fahrtenschreiber
Lenk- und Ruhezeiten: Eine Missachtung kann gefährlich sein
Inhaltsverzeichnis
Lkw-Fahrer stehen in ihrem Berufsalltag ständig unter Zeitdruck, schließlich sind unabhängig von der aktuellen Verkehrslage Termine einzuhalten. Um den Vorgaben von Kunden und Arbeitgebern zu entsprechen, reizen nicht wenige Fahrer die gesetzlichen Vorgaben aus oder überschreiten diese wissentlich.
Bei Verkehrskontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr in Kooperation mit der Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2012 wurde beispielsweise festgestellt, dass zwei Drittel der Lkw-Fahrer gegen die gesetzlichen Lenk-und Ruhezeiten verstoßen. Zudem seien viele Kontrollgeräte – die sogenannten Fahrtenschreiber oder Tachographen – manipuliert.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Lkw-Fahrtenschreiber? Gibt es Ausnahmen? Worin unterscheiden sich ein analoger und ein digitaler Tachograph? Und welche Sanktionen drohen bei der Manipulation des Messgerätes? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
Was ist ein Fahrtenschreiber?
Beim Fahrtenschreiber oder auch Tachograph handelt es sich um ein technisches Kontrollgerät, welches der Überprüfung von Geschwindigkeit, gefahrenen Kilometern sowie der Lenk- und Ruhezeiten dient. Der Fahrtenschreiber ist somit als eine Art Fahrtenbuch bei Lkw und Bussen zu verstehen.
Dabei wird der Fahrtenschreiber vornehmlich dafür verwendet, die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern zu überprüfen. Diese Fahrzeiten werden unter anderem durch das Arbeitszeitgesetz und verschiedene EU-Verordnungen grenzübergreifend geregelt.
Aus diesem Grund ist ein Fahrtenschreiber in allen Fahrzeugen vorgeschrieben, welche für die gewerbliche Beförderung von Gütern oder Personen eingesetzt werden und gleichzeitig ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen.
Die Informationen die der Fahrtenschreiber beim Lkw sammelt, können von verschiedenen Kontrollbehörden ausgelesen werden. Dazu befugt sind unter anderem die Polizei, der Zoll sowie die Beamten vom Bundesministerium für Güterverkehr. Diese nutzen die Daten um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überprüfen und ggf. bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.
Wann ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben?
In der Europäischen Union (EU) sowie in allen Staaten, welche das „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) ratifiziert haben, ist der Einbau von einem Fahrtenschreiber Pflicht.
Ein digitales Kontrollgerät muss dabei in alle Lkw eingebaut werden, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen und gewerblich genutzt werden. Die Fahrtenschreiberpflicht besteht zudem auch für Omnibusse, die mindestens acht Fahrgäste transportieren können.
Für Fahrzeuge der Güterbeförderung deren zulässiges Gesamtgeweicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen beträgt, besteht hingegen keine Einbaupflicht für Fahrtenschreiber. In diesem Fall kann die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten auch auf sogenannten Tageskontrollblättern erfolgen. Verfügt das Fahrzeug allerdings über einen Tachographen, ist die Nutzung dessen allerdings vorgeschrieben.
Ausnahmen beim Fahrtenschreiber
Zwar müssen in der Regel alle Fahrzeuge, die für den gewerblichen Personen- oder Güterverkehr genutzt werden, über einen Fahrtenschreiber zur Erfassung der Fahrtzeiten verfügen, allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor.
So ist die Aufzeichnung durch einen analog bzw. digital erfassenden Tachometer in folgenden Fällen unnötig:
- eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h,
- Linienfahrzeuge, die pro Strecke nicht mehr als 50 km zurücklegen,
- nicht gewerbliche Transporte zum Zweck der humanitären oder medizinischen Hilfe,
- Fahrzeuge im Einsatz der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes,
- auf Testfahrten, wenn das jeweilige Fahrzeug noch nicht in Betrieb genommen wurde,
- nicht gewerbliche Güterbeförderung, wenn das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreitet,
- bei der Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km
Welche verschiedenen Fahrtenschreiber gibt es?
Grundsätzlich wird beim Fahrtenschreiber zwischen zwei verschiedenen Systemen unterschieden: der analogen und der digitalen Aufzeichnung.
Allerdings werden heutzutage keine analogen oder mechanischen Fahrtenschreiber mehr verbaut, denn seit dem 01. Mai 2006 müssen alle entsprechenden Fahrzeuge in Deutschland und der EU über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen.
Ein digitaler Fahrtenschreiber muss allerdings nicht nachträglich eingebaut werden, denn eine allgemeine Nachrüstpflicht besteht nicht. Aus diesem Grund fahren auf den Straßen von Deutschland und der EU aktuell sowohl Nutzfahrzeuge, bei denen die Datenerfassung mit dem Tachometer digital als auch analog erfolgt.
Analoger Fahrtenschreiber
Bei einem analogen Fahrtenschreiber werden die Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie die Lenkzeitunterbrechungen auf einer speziellen Scheibe aus Papier – einer sogenannten Tachoscheibe – verzeichnet. Das Ausfüllen wird dabei vom Tachographen übernommen, wobei eine Umdrehung den Zeitraum von 24 Stunden zeigt.
Um eine einwandfreie Funktionalität wird beim analogen Tachographen durch eine regelmäßige Kontrolle sowie Eichung gewährleistet. Ein solcher Vorgang ist dabei alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Die gewerblichen Fahrzeugführer von Lkw und Bussen müssen grundsätzlich die Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Kalendertage mitführen. Beim analogen Fahrtenschreiber erfolgt dieser Nachweis durch die Aufbewahrung der einzelnen Tachoscheiben.
Digitaler Fahrtenschreiber
Sollen die Lenk- und Ruhezeiten digital mittels Tachograph erfasst werden, sind dafür ein versiegeltes Speichermodul und eine digitale Fahrerkarte notwendig. Auf dem Speichermodul werden die gesammelten Daten für insgesamt 365 Tage erfasst, wohingegen die Fahrerkarte nur über die Kapazitäten für die Aufzeichnung von 28 Tagen verfügt.
Bei der Lkw-Fahrerkarte handelt es sich um einen personengebundenen Nachweis im Scheckkartenformat, auf dem das EG-Kontrollgerät – wie ein elektronischer Fahrtenschreiber offiziell bezeichnet wird – sämtliche Daten zur Fahrt speichert. Diese Informationen können Beamte bei einer Verkehrskontrolle vom Fahrtenschreiber auslesen.
Zwar werden bei Neuzulassungen seit dem 01. Mai 2006 nur noch digitale Tachographen verbaut. Allerdings besteht nicht die Notwendigkeit, dass Sie Fahrzeuge mit analogem Fahrtenschreiber nachrüsten.
- Fahrerkarte
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarte
- Kontrollkarte
Eine Kontrollkarte erhalten nur Beamte, welche die Fahrzeugkontrollen durchführen. Zu den zuständigen Behörden zählen dabei unter anderem die Polizei, der Zoll und das Bundesministerium für Güterverkehr.
Andreas meint
22. November 2018 at 16:24
Hallo bussgeldkatalog.de Team,
Ich habe eine Frage:
Muss bei einem Firmen LKW (7,49to), bei einer Privatfahrt am Wochenende (der LKW wird von einem MA geliehen) die Unternehmenskarte angemeldet sein?
Die Fahrt erfolgt ohne Fahrerkarte und mit „out of scope“.
Vielen Dank im Voraus!