Kurz & knapp: Fahrerflucht nicht bemerkt
Haben Sie nicht bemerkt, dass Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben und sind dementsprechend guten Gewissens weitergefahren, kann es sich normalerweise nicht um Fahrerflucht handeln. Schließlich müssten Sie zur Erfüllung des Tatbestandes davon Kenntnis gehabt haben.
Da einige Fahrer der Strafe aufgrund einer Fahrerflucht entgehen möchten, indem sie einfach behaupten, sie hätten nichts bemerkt, müssen Sie glaubhaft darlegen können, weshalb Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt haben.
Häufig wird in solchen Fällen ein Unfallgutachten angefertigt, welches Ihre Aussage entweder bestätigt oder widerlegt.
Kleine Schäden bleiben leicht unbemerkt
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In Parkhäusern stehen die Fahrzeuge meist dicht an dicht, schließlich soll der verfügbare Raum so gut wie möglich genutzt werden. Dies kann aber auch schnell dazu führen, dass Sie beim Rangieren aus einer engen Parklücke ein anderes Auto leicht streifen.
Nicht immer wird so ein Zusammenstoß vom Autofahrer als solcher wahrgenommen. Dies liegt zum einen an der stabilen Bauweise, zum anderen sind Sie im Fahrzeuginneren auch mehr oder weniger akustisch abgeschirmt. Was dazu führen kann, dass Sie den Zusammenprall gar nicht hören können.
Doch handelt es sich noch um Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde? Setzt dieses Vergehen einen Tatvorsatz voraus? Oder drohen dennoch Sanktionen auch, wenn Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt haben? Die Antworten liefert der folgende Ratgeber.
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Unbemerkte Fahrerflucht – was sagt der Gesetzgeber?
Unfallflucht ist eine Straftat und wird in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass der Täter von dem Verstoß gegen das Gesetz Kenntnis haben muss.
Wurde allerdings der Unfall nicht bemerkt, geschah die Fahrerflucht ohne Vorsatz. Von einer Strafanzeige wäre in diesem Fall somit abzusehen.
Melden sich allerdings Personen, die eine angebliche Fahrerflucht bezeugen können, bei der Polizei, kann dies zu Ermittlungen führen.
In einem solchen Fall muss die Staatsanwaltschaft Beweise präsentieren, welche Aussagen wie: „Ich habe den Unfall und eine anschließende Fahrerflucht nicht bemerkt“ widerlegen.
Sie sollten daher glaubhaft darlegen, warum die Fahrerflucht unbemerkt blieb. Da Richter nicht selten mit einer solchen Schutzbehauptung konfrontiert werden, ist dies entsprechend schwierig. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, wenn eine Anklage droht, weil Sie eine Unfallflucht nicht bemerkt haben.
Wie beweise ich, dass die Fahrerflucht tatsächlich nicht bemerkt wurde?
Damit eine Verkehrsunfallflucht tatsächlich nicht bemerkt wird, muss es sich dabei in der Regel um kleinere Sachschäden handeln. In diesem Zusammenhang ist häufig von sogenannten Bagatellschäden die Rede, welche als Oberbegriff für kleinere Kratzer und Dellen stehen.
Als Nachweis, warum die Fahrerflucht beim Bagatellschaden nicht bemerkt wurde, ist meist ein umfassendes Unfallgutachten sinnvoll. Denn die Gutachter können im Zuge dessen unter anderem ermitteln, wie laut der Zusammenstoß tatsächlich war oder ob Sie mögliche Vibrationen hätten wahrnehmen müssen.
Allerdings kann der Sachverständige auch zu Ergebnissen gelangen, die Ihrer Aussage widersprechen, sodass ein solches Gutachten ein Fehlverhalten Ihrerseits beweisen.
Strafen bei einer Fahrerflucht
Wird durch ein Gutachten festgestellt, dass es eigentlich unmöglich war, dass ein Unfall und die anschließende Fahrerflucht nicht bemerkt wurden, drohen dem Fahrer verschiedene Sanktionen.
Diese können beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowohl aus dem Straf- als auch aus dem Verkehrsrecht stammen:
- Freiheits- oder Geldstrafe
- Bußgeld
- drei Punkte in Flensburg
- ggf. Fahrverbot
P Franz meint
24. August 2022 at 14:35
Ich habe mit meinem Fahrzeug BMW ein parkendes Auto gestreift und nicht bemerkt mein Schaden 160,00€ fremdfahrzeug nach Gutachter 7000,00 €. Ich hätte keinen Grund gehabt mich wissentlich vom Unfallort zu entfernen ich weis dass der Parkplatz Video überwacht wird ich habe Vollkasko mit 300,€ Selbstbeteiligung habe seit über 60 Jahre noch nie einen selbstverschuldeten Unfall gehabt habe keine Punkte in Flensburg und ich glaube ich bin ein guter Autofahrer bin 84 Jahre alt habe mein Fahrzeug geparkt und bin zu einkaufen in den Markt gegangen und nach ca. einer halben Stunde erst weggefahren
M. W. meint
13. Oktober 2022 at 21:17
Gestern ist mir jemand auf dem Weg zur Arbeit ins Auto gefahren, ich habe dies nicht bemerkt da ich den Motor wohl zur selben Zeit abgewürgt habe, bin dann weiter gefahren und habe den Schaden erst bemerkt als ich bei der Arbeit ankam. Habe den Vorfall dann umgehend der Polizei gemeldet. Habe ich mich damit strafbar gemacht auch wenn ich nicht der Verursacher war und den Schaden nicht bemerkt habe?
Wolfraum, P meint
15. Februar 2024 at 13:29
guten Tag Herr Franz
ich bin im Moment gerade in einer frast gleichen Situation und würde gerne wissen, wie Ihr Fall ausgegangen ist!?
Ich bin Rentner und fahre zur Rentenaufbesserung 2 mal die Woche Taxi, unteranderem auch nachts am Wochenende. Als ich einen Gast noch zur Bank fahren musste, das er Geld holen kann, fuhr ich ohne den Gast rückwärts in ein enge Strasse die von kleinen rot/weissen Pfosten begrenz war( ca, 50m) bevor danach Parkplätze anfingen, wo autos geparkt waren.
Ich erkannte beim rückwärts fahren, das ich wohl einen der Pfosten gestreift hatte und fuhr wieder vorwärts raus und blieb dan stehen, um einen eventuellen Schaden an meinem Taxi zu begutachten.
Da ich keinerlei Schäden am Taxi erkennen konnte, wartete ich noch etwa 10 Minuten auf meinen Gast und wir fuhren dann weiter.
Auch am Taxi Stand schauten wir nochmal nach und sahen lediglich zwei kleine ca 10cm grosse Rückstände am Taxi , aber sonst keine weiteren Beschädigungen. es war nachts ca. 0:30 Uhr.
Am nächsten Tag rief die Polizei an und teilte mir mit, ich hätte ein Fremdfahrzeug erheblich beschädigt ( Schaden ca.4800Euro ) ich habe die Bilder auf der Polizei Station gesehen ud war geschockt, das ich das verursacht haben sollte…
Führerschein wurde heite abgeholt, Anklage wegen Fahrerflucht kommt noch.
Ich werde sicher einen Anwalt einschalten, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und ja sogar noch dort gewartet habe, bis mein Gast kam.
wie ist Ihr Fall den ausgegangen, wenn ich fragen darf?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
danke schön
nette Grüße
PS: fahre auch seit 48 Jahren unfallfrei Auto und bin 66 Jahre alt.
Eric meint
8. März 2021 at 11:11
Ich habe keine Unfall bemerkt wurde dann angehalten und mein Auto wurde fotografiert bei mir ist weder ein Kratzer noch eine Delle irgendwo zu sehen auch meine Beifahrerin hat nichts gemerkt es war leise im Auto laut Polizei wäre bei dem andern Fahrzeug ein Lackschaden entstanden aber wie gesagt bei mir gibt es keinerlei Spuren am Auto
Juri meint
29. April 2017 at 16:11
Ich hab meine Unfall nach 5 Stunden gemeldet. Hab ich einen Laterne bischedig bei zurück fahren. Ich wollte mein Arbeit fertig machen und melden bei Polizei.