Kurz & knapp: Ist es möglich, das Bußgeld in Raten zu zahlen?
Es ist möglich, das Bußgeld in Raten zu zahlen. Dafür muss jedoch die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen werden.
Als Nachweis für die Zahlungsunfähigkeit kann z. B. ein Kontoauszug fungieren.
Die Ratenzahlung muss beantragt und gut begründet werden. Ist die Zahlungsunfähigkeit nicht nachvollziehbar oder die Begründung nicht ausreichend, wird der Antrag unter Umständen abgelehnt.
Beim Bußgeld Ratenzahlung beantragen
Gemäß Bußgeldkatalog kann ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet werden. Diese Sanktionen können weitreichende Folgen haben, so ist es dem Fahrer zum Beispiel nicht immer möglich, das Bußgeld zu begleichen.
In solchen Fällen besteht die Option das Bußgeld in Raten zu zahlen. Allerdings müssen Sie dafür mithilfe eines Antrags nachweisen, warum Sie aktuell nicht dazu in der Lage sind die Forderungen aus dem Bußgeldbescheid zu begleichen und diesen fristgerecht einreichen.
Welche Unterlagen notwendig sind, um ein Bußgeld in Raten zu zahlen und wie ein Musterschreiben aussehen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann man ein Bußgeld in Raten zahlen?
Möchten Sie für ein Bußgeld Ratenzahlung vereinbaren, müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind dieses im Ganzen fristgerecht zu begleichen.
Als möglicher Nachweis über eine Zahlungsunfähigkeit können dabei unter anderem folgende Dokumente fungieren:
- Bescheid über Arbeitslosengeld
- Kontoauszüge
- Belege über eine Unterhaltspflicht
- Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen
Möchten Sie das Bußgeld in Raten abzahlen, kann die zuständige Bußgeldstelle ggf. auch Auskünfte über die Mietkosten oder besondere wirtschaftliche Belastungen wie Schulden verlangen.
Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld – ein Muster
Möchten Sie Ihr Bußgeld in Raten zahlen, weil es Ihnen andernfalls nicht mögliche wäre, dieses zu begleichen, müssen Sie dies frist- und formgerecht beantragen. Nicht selten bestehen die zuständigen Bußgeldstellen dabei auf die Verwendung eigener Formulare.
Existiert ein solches nicht, müssen Sie selbst den Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld formulieren. Unser Muster zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt:
[Name und Adresse des Absenders]
[Adresse der zuständigen Bußgeldstelle]
Betreff: Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen xx/xxx vom xx.xx.xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich die Ratenzahlung für das Bußgeld (Aktenzeichen xx/xxx) beantragen.
Leider ist es mir momentan nicht möglich, das Bußgeld in Höhe von xxx,xx Euro zu zahlen. Daher möchte ich das Bußgeld in Raten zahlen. Als Höhe der monatlichen Ratenzahlung schlage ich xx,xx Euro vor.
Aus folgenden Gründen kann ich das Bußgeld aktuell nicht vollständig bezahlen: [Hier Begründung anführen.]
Nachweise über meine aktuelle Zahlungsunfähigkeit liegen diesem Schreiben bei.
Um eine schriftliche Rückmeldung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift
Bevor Sie den Antrag stellen, um das Bußgeld in Raten zu zahlen, sollten Sie sich informieren, welche Unterlagen und Nachweise dafür benötigt werden.
Torben T meint
2. Dezember 2022 at 3:41
Bei einen Monat Fahrverbot. Wird der Führerschein von der Bußgeldstelle einbehalten, bis die Ratenzahlung beendet ist oder bekommt man ihn trotzdem nach einem Monat wieder?
udo d. meint
27. Juli 2020 at 13:50
Wie viele Kontoauszüge muss man dem Antrag auf Ratenzahlung hinzufügen? Ist dafür der gesamte Monat erforderlich? Reicht es nicht wenn man einen Bewilligungsbescheid für Harz 4 einreicht??