Kurz & knapp: Fahrerflucht ohne Schaden
Ja, denn auch wenn Ihnen nach einem leichten Parkrempler kein Schaden am anderen Fahrzeug auffällt, kann eine Beeinträchtigung am Auto vorliegen.
In der Regel handelt es sich auch dann um Fahrerflucht, wenn Sie nach einem kleinen Unfall ohne ersichtlichen Schaden weiterfahren, ohne auf den Besitzer des Kfz zu warten oder die Polizei zu rufen.
Bei einer Schadenshöhe unter 25 Euro findet der Tatbestand der Fahrerflucht üblicherweise keine Anwendung.
Vermeintlich unbedeutender Parkrempler mit weitreichenden Folgen
Inhaltsverzeichnis
Eine kleine Unachtsamkeit oder Fehleinschätzung können auf engen Parkplätzen schnell dazu führen, dass ein parkendes Kfz leicht gestreift wird.
Sie versichern sich kurz, dass das Auto keinen offensichtlichen Schaden genommen hat und fahren dann erleichtert weiter.
Tage oder auch Wochen später, wenn Sie diesen Vorfall vielleicht schon längst vergessen haben, flattert Ihnen eine Anzeige ins Haus, mit dem Verdacht auf Fahrerflucht. Denn Zeugen haben den Unfall beobachtet und diesen bei der Polizei gemeldet.
Doch kann eine Fahrerflucht ohne entstandenen Schaden überhaupt vorliegen? Mit welchen Sanktionen müssen Sie in einem solchen Fall rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Liegt überhaupt eine Fahrerflucht vor, wenn kein Schaden entstanden ist?
Viel Autofahrer gehen davon aus, dass bei einem Unfall ohne Schaden auch keine Fahrerflucht möglich ist. Doch was genau besagen die Gesetze?
Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens von Unfallort berechtigt, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einer Kollision vom Unfallort entfernt.
Durch dieses Verhalten verhindert dieser, dass die Personalien des Unfallverursachers für eine spätere Schadensregulierung festgestellt werden.
Ist der Geschädigte beim Unfall selbst nicht zugegen, muss am Unfallort eine den Umständen angemessene Zeit gewartet und wenn der Halter nicht auftaucht, die Polizei benachrichtigt werden.
Das StGB geht grundsätzlich davon aus, dass es infolge eines Unfalls entweder zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Dennoch berechtigt diese Tatsache keine Fahrerflucht, denn ohne ersichtlichen Schaden kann unter Umständen dennoch eine Beeinträchtigung am Auto vorliegen.
Fahrerflucht ohne einen Schaden: Diese Strafe droht!
Wird eine Fahrerflucht (auch ohne ersichtlichen Schaden) angezeigt, schreibt das StGB dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem drohen zwei oder drei Punkte in Flensburg.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit ein Fahrverbot zu verhängen oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis anzuordnen.
Allerdings sind diese Maßnahmen bei einer Fahrerflucht ohne offensichtlichen Schaden eher unwahrscheinlich.
Es zeigt sich, dass Sanktionen auch bei einem Parkrempler drohen können, wenn Ihnen selbst kein Schaden auffällt. Eine Fahrerflucht sollten Sie daher durch eine angemessene Wartezeit am Unfallort und ggf. einer Meldung bei der Polizei vermeiden.
Unfallflucht ohne Schaden – Dieses Verhalten fordert der Gesetzgeber
Um selbst nach einem vermeintlich unbedeutenden Parkrempler ohne ersichtlichen Schaden, Sanktionen wegen Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Sie am Unfallort unbedingt eine angemessene Wartezeit einhalten. Taucht der Geschädigte währenddessen nicht auf, sollten Sie vorsichtshalber die Polizei informieren.
Haben Sie selbst an Ihrem Fahrzeug Schäden entdeckt, die auf eine Fahrerflucht hinweisen, sollten Sie dies unbedingt melden. Denn nur so besteht die Möglichkeit, den Täter zu ermitteln. Ansonsten müssen Sie selbst für die Reparaturkosten am Auto aufkommen.
Kommentar hinterlassen