Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid per Einschreiben
Häufig wird vermutet, dass ein wichtiges Schreiben wie der Bußgeldbescheid per Einschreiben versandt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Stattdessen wird der Bescheid per Postzustellurkunde (PZU) gesendet. Hierbei ist es der Postbote, der die Zustellung des Schreibens beurkundet.
Einfache Strafzettel (Knöllchen für geringfügige Ordnungswidrigkeiten) werden mit der normalen Post versandt.
Bußgeldbescheid: Warum die Zustellung nicht per Einschreiben erfolgt
Inhaltsverzeichnis
Sie wurden mit 60 km/h in der 30er-Zone geblitzt oder sind bei Rot über die Ampel gefahren? Dann arbeitet die Bußgeldstelle vermutlich schon an Ihrem Bescheid und berechnet das Bußgeld. Doch wie erfolgt die Zustellung? Kommen Fahrverbot, Punkte und Bußgeld per Einschreiben?
Viele Kraftfahrer vermuten, dass ein wichtiger Brief wie ein Bußgeldbescheid per Einschreiben von den Behörden versendet wird. Das ist aber nicht korrekt. In Deutschland gibt es zwei Formen dieser Post: Das Einwurfeinschreiben, bei dem der Postbote die Zustellung bestätigt und das Einschreiben mit Rückschein, bei dem Sie selbst den Erhalt quittieren müssen. Beide Verfahren sind allerdings für die Zustellung vom Bußgeldbescheid ungeeignet.
Der folgende Ratgeber klärt, wie der Brief von der Bußgeldstelle in Ihrem Postkasten landet und warum Sie den Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben bekommen.
Der Bußgeldbescheid wird per Postzustellurkunde (PZU) versendet
Beim Bußgeldverfahren ist das Einhalten von Fristen bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unumgänglich. Dies macht es notwendig, dass die Behördenpost auch pünktlich im Briefkasten des vermeintlichen Verkehrssünders landet und die Zustellung auch nachgewiesen werden kann.
Viele Empfänger solcher Post gehen davon aus, dass der Bußgeldbescheid per Einschreiben versendet wird. Immerhin wird hierbei die Zustellung bestätigt. Für Gerichts- bzw. Behördenpost reicht das allerdings nicht aus. Beim Einschreiben mit Rückschein könnte beispielsweise das gesamte Bußgeldverfahren scheitern, denn niemand ist verpflichtet das Einschreiben entgegenzunehmen.
Trifft der Postbote niemanden zuhause an, der die Zustellung vom Brief quittieren kann, erhalten die Empfänger eine Information, dass ein Einschreiben bei der Post abgeholt werden kann.
Beim Einschreiben könnten die Betroffenen, wenn sie kurz vorher geblitzt worden sind, die Abholung absichtlich versäumen. Dadurch käme es nicht zur Zustellung und der Bußgeldbescheid könnte verjähren.
Aus diesem Grund versenden die Behörden den Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben, sondern per Postzustellurkunde (PZU). Hier beurkundet der Postbote die Zustellung des Dokuments. Diese Zustellungsurkunde ist rechtwirksam und hat bei juristischen Streitigkeiten Bestand. Außerdem kann sich der Empfänger der Zustellung nicht so einfach entziehen.
Knöllchen kommen nicht per Einschreiben
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird ebenfalls kein Einschreiben verwendet. Das Verwarnungsgeld kommt meist mit der normalen Post. Dann haben Betroffene sieben Tage Zeit das Verwarnungsgeld zu zahlen. Tun sie das nicht, wird ein Bußgeldbescheid erstellt. Dieser kommt dann wie üblich per PZU. Dann müssen aber neben dem Bußgeld auch noch Gebühren gezahlt werden.
Leopold meint
7. Mai 2021 at 7:29
Und was tue ich, wenn ich NUR den Rsb-Brief für die Exekution bekomme??? Ich wurde im Jahr 2020 anscheinend geblitzt, bekam KEINE STRAFVERFÜGUNG, KEINE MAHNUNGEN usw, sondern nur den Exekutionstitel vom Bezirksgericht. Jetzt habe ich natürlich Sorge, dass sich das bei einer etwaigen zukünftigen Übertretung wiederholen könnte. Wo verschwinden solche Schriftstücke???
Andi richtige Adresse meint
19. Januar 2021 at 16:34
An welche Adresse wird der Strafzettel geschickt? An die Meldeadresse? An die Zulassungsadresse des Wagens? Gilt ein Nachsendeauftrag? Verschickt das die Deutsche Post oder die PIN AG? Vielen Dank!
Holger P. meint
15. August 2020 at 11:29
Muss ich diesen Bußgeldbescheid (gelber Brief) bei Erhalt beim Postboten quittieren?
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:27
Hallo Holger,
Bußgeldbescheide werden in der Regel per Postzustellurkunde (PZU) gesendet. Dabei ist es der Postbote, der die Zustellung des Schreibens beurkundet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Samy meint
11. Juni 2019 at 19:22
Was kann es sein ein Einschreiben mit Rückschein?