Kurz & knapp: Führt jeder Hundebiss zu Schmerzensgeld?
Die Folgen eines Hundebisses können weitreichend sein, doch ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht nicht in jedem Fall.
Ob ein Schmerzensgeld gezahlt werden muss und wie hoch es ausfällt, wird vom Gericht festgelegt.
Das wird im Einzelfall entschieden. In der Vergangenheit wurde dazu bereits diverse Urteile gefällt. Konkrete Infos dazu finden Sie hier.
Wer von einem Hund gebissen wird, kann Schmerzensgeld beantragen!
Inhaltsverzeichnis
Obwohl der Hund oftmals zum Gefährten des Menschen verklärt wird, sind die Tiere nicht risikofrei. Immer wieder kann in den Nachrichten etwas über Hundeattacken gelesen werden. Nur selten trägt das Tier wirklich die Schuld.
Oftmals hat der Hundebesitzer Fehler bei der Erziehung gemacht oder das Opfer ging zu unbesonnen mit dem Hund um – manchmal handelt es sich auch schlicht um einen Unfall.
Doch was ist bei Hundebissen zu beachten? Ist ein Schaden entstanden, muss dieser reguliert werden.
Besonders dann, wenn es zu Verletzungen gekommen ist, sollte einem Hundebiss ein Schmerzensgeld folgen. Welche Höhe ist üblich und wer muss das bezahlen – der Hundebesitzer oder die Versicherung?
In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die Ansprüche auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss, klären, wer die Verantwortung tragen muss und mit wie viel Schmerzensgeld Sie bei einem Hundebiss überhaupt rechnen können. Am Ende finden Sie zudem eine Schmerzensgeldtabelle zum Thema Hundebiss.
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss?
Wurde eine Person durch einen Biss von einem Hund verletzt, kann dies nicht nur zu physischen Wunden führen. Oftmals kommt es zudem zu einem Trauma.
Dies kann durchaus über Angst vor Hunden hinausreichen. Manche Opfer meiden fortan Parks, weil sich beispielsweise der Vorfall in einer Grünanlage ereignete.
Andere werden aufgrund ihrer Verletzungen und Narben unsicher, ziehen sich zurück, werden depressiv. Die Folgen eines Hundebisses können vielfältig sein. Besonders tragisch ist dies auch bei Kindern. Speziell dann, wenn es zu bleibenden Schäden kommt.
Es liegt also nah, dass nach einem Hundebiss Schmerzensgeld beantragt werden kann. Maßgeblich für die Ansprüche ist dabei der § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
In der Pflicht steht also das Herrchen bzw. dessen Versicherung. Der Hundehalter trägt somit die Verantwortung für die Taten des Haustiers. Entsprechend muss er auch den materiellen bzw. immateriellen Schadenersatz nach einem Hundebiss zahlen.
Schadensersatz bei einem Hundebiss
Nach einem Hundebiss muss Schadensersatz für sämtliche Einbußen des Opfers geleistet werden. Das betrifft natürlich die eigentliche Verletzung aber auch die Beschädigung von Kleidung. Zudem können Zuzahlungen zu Medikamenten bzw. Gehhilfen sowie Fahrtkosten zurückgefordert werden. Außerdem müssen unter Umständen die Kosten für den Anwalt beglichen werden.
War beispielsweise der eigene Hund ebenfalls Opfer des Angriffs, gehören die Kosten für seine Behandlung auch zur Schadenssumme. Es gibt nach dem Hundebiss aber kein Schmerzensgeld für den eigenen Vierbeiner. Nach deutschem Recht wird er wie eine Sache gehandhabt. Es handelt sich somit um eine Art Sachbeschädigung.
Schmerzensgeld nach einem Hundebiss: Welche Höhe ist angemessen?
Betroffene wollen natürlich nach einem Hundebiss wissen, wie viel Schmerzensgeld sie verlangen können. Feste Beträge können an dieser Stelle aber nicht genannt werden. Der Grund dafür ist in der gesetzlichen Grundlage für die Regulierung immaterieller Schäden zu suchen. Im § 253 BGB Abs. 2 heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Mit „billig“ ist hierbei „angemessen“ gemeint. Es geht also um eine Entschädigung, welche die individuellen Umstände des Schadens berücksichtigt. Dafür kann es aber keine pauschalen Beträge geben, weshalb in der Regel ein Gericht über die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss entscheiden muss.
Bei der Bemessung der Entschädigung werden die Schwere der Verletzung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die Dauer des Krankenhausaufenthalts sowie mögliche Folgeschäden berücksichtigt. Auch die Notwendigkeit von Operationen oder psychische Leiden haben Einfluss auf die Höhe.
Grundsätzlich hat das Schmerzensgeld zwei Funktionen. Es soll finanzielle Schäden ausgleichen, aber auch gleichzeitig für ein gewisses Maß an Sühne und Genugtuung sorgen. Somit wird nicht nur der objektive Schaden bezahlt, sondern auch ein subjektiver. Erlittenes Leid soll auf diese Weise wieder „gut“ gemacht werden.
Teilschuld am Hundebiss: Das Schmerzensgeld verringert sich
Hat das Opfer durch sein Handeln, die eigenen Verletzungen provoziert bzw. verschlimmert, trägt es eine Mitschuld. Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn sich das Herrchen in eine Beißerei unter Hunden einmischt. Ein Gericht entschied in einem Fall, dass ein Mitverschulden von 20 Prozent vorlag. Ein Mann hatte versucht, seinen eigenen Vierbeiner vor der Attacke eines Kampfhundes zu schützen, wodurch er selbst verletzt wurde.
Schmerzensgeldtabelle „Hundebiss“
Hilfreich, um die Höhe des Schadensersatzes festzulegen, ist beim Hundebiss eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Urteilen ähnlich gearteter Fälle.
Die Urteile helfen Betroffenen und deren Anwälten bei der Orientierung für die Bemessung vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss. Die Tabelle kann aber niemals eine vollständige Übereinstimmung bieten.
Daher sind die letztlich angesetzten Summen stets mit Vorsicht zu genießen. Maßgeblich sind immer die individuellen Umstände.
So ist beispielsweise das Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Hand in der Tabelle mit 5.100 Euro angegeben. Die Summe kann aber je nach den Umständen viel höher oder geringer ausfallen.
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
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Schmerzensgeld für einen Hundebiss in den Arm | ca. 2.600 Euro OLG Düsseldorf Az.: 22 U 31/96 Urteil von 1996 |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss ins Bein mit Verletzungen am Ober- und Unterschenkel | ca. 4.100 Euro AG Bad Liebenwerda Az.: 11 C 502/98 Urteil von 1999) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss mit schwerer Genitalverletzung | ca. 51.100 Euro OLG Saarbrücken Az.: 1 U 31/86 Urteil von 1988 |
Schmerzensgeld für schweren Hundebiss ins Gesicht mit entstellenden Narben | ca. 16.400 Euro LG Augsburg Az.: 1O 616/87 Urteil von 1988 |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Hand mit Verlust eines Fingergliedes | ca. 5.100 Euro LG Nürnberg Az.: 1 O 5683/90 Urteil von 1990) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in den Oberschenkel | ca. 6.100 Euro LG Aachen Az.: 4 O 15/98 Urteil von 1999 |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Wade mit Narben | ca. 1.400 Euro LG Ellwangen Az.: 1 S 278/98 Urteil von 1998 |
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Nach einem Hundebiss das Schmerzensgeld zu berechnen, ist nicht einfach. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder die Schuldfrage nicht geklärt ist, empfiehlt sich stets ein beratendes Gespräch mit einem Anwalt. Was viele Betroffene nicht wissen, ist, dass der Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden muss, wenn der Anspruch berechtigt ist. Achten Sie aber bei der Auswahl des Rechtsbeistands darauf, dass dieser fit im Thema Schmerzensgeld ist.
Stephan S. meint
23. Dezember 2023 at 9:00
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde von einem Hund gebissen und die Versicherung des Hundehalters verweigert die Zahlung von Schmerzensgeld mit der Begründung der Hundehalter hätte die Frage ob ich den Hund streicheln dürfen verneint und mit dem Versuch ihn dennoch zu streicheln hätte ich mich „bewusst und freiwillig in eine Situation drohender Eigengefährdung gebracht, in dem ich mich in den Gefahrenbereich des Hundes begeben habe um diesen zu streicheln. Die Verletzung ist demnach auf mein eigenes Verhalten zurückzuführen“. Die Behauptung des Hundehalters stimmt aber nicht!