Bußgeldtabelle: Als Geisterfahrer auf dem Fahrrad unterwegs
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
in falscher Richtung einen beschilderten Radweg befahren | 20€ |
...mit Gefährdung | 25€ |
...mit Unfall | 35€ |
Rechtsfahrgebot missachtet | 15€ |
...mit Behinderung | 20€ |
...mit Unfall | 25€ |
In eine Straße eingefahren, obwohl dies durch Zeichen 267 untersagt war | 20€ |
...mit Behinderung | 25€ |
...mit Gefährdung | 30€ |
...mit Unfall | 35€ |
Kurz & Knapp: Geisterfahrer auf dem Fahrrad
Verkehrsteilnehmer können auf dem Fahrrad zum Geisterfahrer werden, wenn sie Straßen oder Radwege in der falschen Richtung befahren.
Verursachen Geisterfahrer auf dem Fahrrad einen Unfall, wird diesen in der Regel die volle Schuld zu gesprochen. Es wird davon ausgegangen, dass der Radfahrer seine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr missachtet hat.
Für die Befahrung in falscher Richtung sind Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro vorgesehen.
Wann gelten Sie als Geisterfahrer?
Es ist der Albtraum eines jeden Kraftfahrers. Mit flottem Tempo sind Sie auf der Autobahn unterwegs und plötzlich kommt Ihnen ein Auto entgegen. Geisterfahrer sind eine äußerst große Gefahr für Leib und Leben – nicht selten endet eine Fahrt gegen den Strom mit anschließendem Unfall tödlich.
Doch wie verhält es sich beim Fahrrad? Können Sie als Radfahrer ebenfalls zum Geisterfahrer werden? Wann ist dies der Fall und welche Sanktionen müssen Sie als Geisterfahrer auf dem Fahrrad fürchten? Im nachfolgenden Beitrag gehen wir auf diese Fragen ein.
Inhaltsverzeichnis
Wie werden Sie zum Geisterfahrer mit Fahrrad?
Für Radfahrer gelten häufig dieselben Regeln wie für Kraftfahrzeugführer. Gemäß § 2 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sie möglichst weit rechts fahren. Wer von diesem Grundsatz abweicht, ist bereits ein Geisterfahrer. Mit dem Fahrrad dürfen Sie wie Kfz eine Einbahnstraße nur in die vorgegebene Richtung befahren. Eine Ausnahme von dieser Regel muss durch ein entsprechendes Zusatzschild kenntlich gemacht werden.
Befindet sich in jede Fahrtrichtung ein Radweg, dürfen Radfahrer auch nur den rechten Radfahrstreifen benutzen. Dies legt § 2 Abs. 4 StVO fest.
Der linke Radweg ist generell tabu. Einzig, wenn er mit dem alleinstehenden Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ und nicht mit den Zeichen 237, 240 bzw. 241 gekennzeichnet ist, darf er befahren werden.
Wer von diesen Regeln abweicht, gilt laut Verkehrsrecht als Geisterfahrer auf dem Fahrrad. Das Unfallrisiko ist sehr hoch und das Verletzungsrisiko umso höher, denn Radfahrer sind meist weitgehend ungeschützt unterwegs. Eine Helmpflicht gibt es nicht und eine Knautschzone wie beim PKW ist ebenfalls nicht vorhanden. Radfahrer müssen daher mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Geisterfahrer: Mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht
Den Weg abkürzen und aus Bequemlichkeit in die falsche Richtung fahren oder schlicht die Verkehrsregeln nicht kennen: Gründe, Geisterfahrer auf dem Fahrrad zu werden, gibt es viele. Obwohl PKW-Fahrer in der Regel eine Teilschuld beim Fahrradunfall erhalten, gilt dies nicht für Geisterfahrer auf dem Fahrrad. Sie erhalten meist die volle Schuld, weil sie schwerwiegend ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben.
Jürgen L. meint
22. August 2022 at 11:47
Immer mehr Regeln, immer mehr Strafen – das soll weniger Unfälle gebracht haben? Das glaube ich nicht – nur mehr Einnahmen in Form von Busgeldern und mehr Busgeldjäger, die Leute behelligen. Wenn Autofahrer mal mit dem Fahrrad fahren, dann schimpfen sie über die Autofahrer und umgekehrt. Wir sollten einfach gesunden Menschenverstand und eine Bereitschaft zum guten Miteinander einsetzen.
Der mit dem Teufel fährt meint
15. Februar 2022 at 19:44
Wenn sich jeder korrekt im Straßenverkehr verhalten würde wäre es super. Wird aber nie der Fall sein, egal wieviel Ordnungsstrafen es gibt. Es ist nur eine Erziehungsmaßnahme, sonst nichts.
E. Buder meint
14. Januar 2022 at 14:44
An einem Kreisverkehr kam mir abends in der Dunkelheit beim abbiegen nach rechts ein Fahrradfahrer auf der linken Spur mit flottem Tempo entgegen , stürzte und verletzte sich. Der beschuldigte ist leider immer der Autofahrer. Der Radfahrer muss sich anscheinend nicht an Verkehrsregeln halten.
Karola meint
22. April 2021 at 22:56
es ist erschreckend wie sich Fahrradfahrer verhalten, sind die Grösten und beschimpfen KFZ -Fahrer, obwohl SIE die Geisterfahrer sind….man kann als PKW Fahrer alle Regeln beachten, aber dann fährt ein Radler Dir von rechts ins Auto und beschimpft Dich aufs schrecklichste…Schock….hast doch alles richtig gemacht….neee, der Depp hätte sich auch an die Stvo halten sollen..das wollen die Radler aber nicht…sind die Helden in Deutschland…ich bin Radfahrer und Autofahrer…aber ich hasse mitlerweile die Zunft der arroganten Radfahrer!!!!
Jana B. meint
10. September 2020 at 18:44
Radfahrer und Fußgänger sind ein Grundübel im öffentlichen Verkehr!
Enrico M. meint
25. Juni 2020 at 12:32
Es kommt hierzu Land sehr häufig vor, dass Erwachsene vorsätzlich auf dem Gehweg und auch noch in der falschen Fahrtrichtung unterwegs sind, Macht man diese auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam, wird man auch noch beschimpft. Daher sollte der Gesetzgeber eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder einführen wie beim PKW, sodass man eine rechtliche Maßgabe hat diese auch zur Anzeige zu bringen.
Genauso verhält es sich mit der Verwendung mit der Beleuchtung bei Nacht. sehr viele fahren dunkel
bekleidet und ohne Licht in der Dunkelheit und stellen ein sehr hohes Unfallrisiko dar.
Die Kontrollorgane sollten sich nicht nur auf den PKW und LKW Verkehr konzentrieren, sondern auch
mehr auf die Fahrradfahrer und die Bußgelder dem Maßnahmenkatalog der übrigen Verkehrsteilnehmer anpassen. Ich als Autofahrer fahr auch nicht entgegengesetzt auf dem Gehweg.
Nagel meint
1. Oktober 2021 at 19:59
Besonders wenn Radfahrer , wie bei uns in Wachenheim immer in der falschen Richtung die Einbahnstraße benutzen
Eddie meint
7. November 2022 at 22:44
Kennzeichnungspflicht, ja ich bin dafür, sehr sogar!!! Ich suchte Infos über Geisterfahrer im Web und bin hier gelandet. Heute hatte ich einen Unfall durch einen Geisterfahrer auf dem Fahrrad, bin gegen eine Laterne gefahren, weil er mir die Vorfahrt genommen hat (hat sich nicht rechts gehalten sonder ist nach links gefahren). Ich habe mich verletzt und mein Fahrrad stark beschädigt (R&M Fahrrad, für ca. 5000€). Der Geisterfahrer ist einfach abgehauen und ich bin liegengeblieben. Kein Autofahrer hat angehalten. Keine Zeugen.