Kurz & knapp: Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wird ein Verkehrsteilnehmer geblitzt, leitet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren ein.
Dabei muss zunächst einmal der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden.
Konnte der Fahrer des Wagens erfolgreich identifiziert werden, erhält dieser einen Bußgeldbescheid. Mit Zahlung vom Bußgeld, gilt das Bußgeldverfahren als abgeschlossen.
Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Inhaltsverzeichnis
Das Verkehrsrecht in Form der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für die deutschen Straßen Höchstgeschwindigkeiten fest. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – das sind die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für einen Geschwindigkeitsverstoß vorsieht. Je nachdem, wie viel zu schnell gefahren wurde, kann dieser schwere Konsequenzen für den Führerschein haben. Im Nachfolgenden erklären wir, wie das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abläuft. Wir informieren über die Verjährung und wann Sie einen Einspruch einlegen können. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, was ein Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit in der Probezeit zur Folge haben kann.
Geblitzt: Wie wird eine zu hohe Geschwindigkeit festgestellt?
Die meisten Kraftfahrer kennen es: Sie sind mit einem flotten Tempo mit dem Auto unterwegs und plötzlich blitzt es. Zum Einsatz kommen mobile und stationäre Blitzer. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann aber auch mittels Lasermessung vollzogen werden. Bei letzterer findet die erste Anhörung direkt vor Ort durch die Polizei statt, da die Laserpistole kein Blitzerbild aufnimmt.
Wurde ein Fahrzeugführer allerdings lediglich geblitzt, bleiben zunächst nur der Schreckmoment und das Grübeln über die mögliche Sanktion. Währenddessen prüfen die Behörden das Material und erstellen den Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen.
Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Bußgeldstelle hat zur Verfolgung von einem Verkehrsverstoß drei Monate Zeit. Danach gilt ein Bußgeldbescheid als verjährt und die verhängten Sanktionen müssen nicht akzeptiert werden. Die Verjährungsfrist kann aber unterbrochen werden. Die maximale Dauer für das Erstellen des Bußgeldbescheids im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt mithin maximal sechs Monate. Bei Alkohol- und Drogendelikten gelten aber andere Fristen.
Anhörung beim Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Bevor der Bußgeldbescheid wegen dem Geschwindigkeitsverstoß versendet wird, erhalten die meisten Kraftfahrer einen Anhörungsbogen. Dieser gibt den vermeintlichen Tätern die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Es genügt auch, die Angaben zur Person zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Zu beachten ist, dass der Anhörungsbogen, die Verjährungsfrist unterbricht. Das bedeutet, dass die Frist von neuem beginnt zu laufen. Die Behörden haben dann also weitere drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erstellen.
Ist es offensichtlich, dass der Halter des Fahrzeugs nicht gleichzeitig der Fahrer war, wird im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung der sogenannte Zeugenfragebogen versendet. Dieser unterbricht die Verjährungsfrist allerdings nicht.
Zu schnell in der Probezeit
Das Bußgeldverfahren für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit läuft grundsätzlich genauso ab wie bei erfahrenen Kraftfahrern. Allerdings kommen zu den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auch noch Probezeitmaßnahmen. Zu beachten ist, dass wenn Fahranfänger über 20 km/h zu schnell fahren, es sich um einen A-Verstoß handelt. Diesem folgt eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Beim dritten droht der Fahrerlaubnisentzug.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Sind die Vorwürfe, welche im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhoben werden, nicht begründet oder der Bescheid ist fehlerhaft, haben die Betroffenen zwei Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen. Im Zweifel und bei komplizierteren Sachverhalten, sollte der Weg zum Anwalt aber nicht gescheut werden. Dieser kann den Bußgeldbescheid prüfen, Messprotokolle einsehen und Sie ggf. vor Gericht vertreten.
Nach zwei Wochen ohne Einspruch wird der Bescheid automatisch rechtskräftig. Das gleiche gilt, wenn Sie das geforderte Bußgeld überweisen.
Marion A. meint
6. Juli 2020 at 12:36
Hallo,
kann mir bitte jemand mitteilen, welcher Bußgeldkatalog aktuell in Thüringen (Stand 06.07.2020) gültig ist ?
Ich wurde am 23.06.2020 geblitzt und bekam am 04.07.2020 von der Stadtverwaltung Jena meine Schriftliche Verwarnung / Anhörung mit Datum vom 30.06.2020
Welcher Bußgeldkatalog ist jetzt für mich gültig ?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2020 at 16:21
Hallo Marion,
die neuen Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen wurden bundesweit formal ausgesetzt. Die meisten Bundesländer wollen nun vorerst wieder zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. Wie die Sprecherin des BMVI bestätigte, seien aufgrund eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot bei der 54. StVO-Änderungsverordnung “die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig”.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lily meint
5. Juni 2019 at 22:45
Hallo ich habe im Mai 26km bei Autobahn schnell gefahren.Und Juni auch bei Autobahn 21 km schnell gefahren.Muss ich punkt und Bußgeld bekomme ich fahrverbot.Danke viel Grüß
Tolgahan meint
22. Mai 2019 at 23:11
Guten Tag,
Ich wurde im Februar 2019 mit nach toleranzabzug auf der Autobahn mit 65 km/h zu schnell geblitzt aus einem fahrenenden auto.
Ich wurde angehalten und meine Personalien genommen, habe ein Zettel mit dem Aktenzeichen und meinen Personalien bekommen.
Ich habe bis jetzt kein Bußgeldbescheid oder anhörüngsformular bekommen, ist es verjährt ? Oder kann noch etwas kommen?
Ich habe gelesen das es nach 3 Monaten verjährt und nicht mehr rechtens ist.
Lg Tolgahan
kathY meint
12. April 2019 at 21:16
Guten abend, ich wurde auserorts am 28.03.19. geblitzt und war nach Toleranzabzug bei 114 kmh in einer 80 kmh Zone. Meine frag ist, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Die 80er Zone befand sich an der Einfahrt einer Baustelle
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:38
Hallo Kathy,
Sie waren 34 km/h zu schnell. Die Sanktionen können Sie der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/ entnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Larry meint
3. Januar 2019 at 23:43
Wieviel kleine Blitzdelikte darf man den haben, wenn man schon innerhalb eines Jahres einen Punkt bekommen hat. ( zu schnell gefahren Auserorts. 25km/h) Ich meine jetzt die 10-20km/h überschreitungen Auserorts. Gibts da auch nee Begrenzung der Anzahl von kleinen Delikten, die es erlaubt, meinen Führerschein zu entziehen. Danke
Gruß Larry
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:31
Hallo Larry,
sammeln Sie wiederholt Tempoverstöße unter 20 km/h, kann die Behörde von Beharrlichkeit ausgehen. Wann dies der Fall ist, liegt im ermessen der Beamten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Annemie B. meint
2. Januar 2019 at 12:44
Ich bin auf der Autobahn war 80 erlaubt mit 126 gefahren.Womit kann ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:23
Hallo Annemie B.
Hier finden Sie Tabellen mit sämtlichen Sanktionen geordnet nach den unterschiedlichen Geschwindigkeiten: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/
– Die Redaktion
Nico meint
6. Dezember 2018 at 18:41
Hallo
Ich würde auf einer Landstraße gelasert. Dort war normal 70, im Einmündungsbereich einer Einfahrt war kurz 50. Dort war ich wohl nach Abzug der Toleranz bei 46 zu schnell. Somit droht mir ein Monat Fahrverbot. Ich wurde vor Ort raus gewunken. Das Stativ der Laserpistole Stand mit einem Bein in einer matschigen Wiese . Gibt es Richtlinien wie das Gerät aufgestellt und bedient werden muss? Der Polizist machte dies zudem zum ersten mal, ein anderer Polizist musste ihm alles erklären und sie konnten erst nach kurzer Unstimmigkeiten den Punkt an dem ich gemessen wurde feststellen. Ich vermute das dieser auf eine falschen Stelle datiert wurde ( ich habe eine dashcam mit GPS Anzeige im Auto wo ich an besagter Stelle gut 15km/h weniger drauf hatte). Ist dieser Entfernungspunkt eventuell Auslegungssache oder schwierig zu lesen, da die Polizisten sich erst nicht sicher waren? Wird das Protokolliert? Ist eine dashcam eventuell hilfreich bei einem Verfahren?
Danke, Gruß Nico
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:40
Hallo Nico,
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt und welche Auswirkungen die individuellen Umstände haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nancy meint
3. Dezember 2018 at 20:32
Hallo,
Ich hatte einen Wegeunfall. Bin durch Aquaplaning aus der spur gekommen. Das Auto meines Partners ist totalschaden, ich bin an der Wirbelsäule verletzt. Keine weiteren Geschädigten.
Nun kam ein Anhörungsbogen
Mit dem Vorwurf, mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht und witterungsverhåltnissen.
Was kann mir da bußgeldtechnisch jetzt passieren?
Ich finde leider keine passende Antwort.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 9:56
Hallo Nancy,
der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 145 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mario meint
24. Oktober 2018 at 21:08
Hallo, ich war innerorts auf einer Schnellstraße (100kmh erlaubt) unterwegs dort kam dann ein 50kmh Verkehrsschild und ca 20-30m dahinter stand die Polizei und war am Laser. Wurde dort mit 90kmh gelasert so die Polizei,da ich in diesem Moment anderweitig abgelenkt war hätte ich dieses Schild nicht sofort gesehen. Ich wurde zum ersten Mal geblitzt und weiß nicht was auf mich zu kommt.
Liebe Grüße
Kerstin meint
20. Oktober 2018 at 21:47
Hallo,
ich bin auf der Autobahn angeblich 54km zu schnell gefahren . 80km waren erlaubt. (Dort war früher mal eine Baustelle. Als ich gefahren bin, fehlte nur noch die Fahrbahnmarkierung) Nun wird mir eine vorsätzliche Tatbegehung vorgeworfen. Geschwindigkeitsueberschreitung mehr als 50%=Vorsatz =Geldbuße verdoppelt. Ich soll also 480€ zahlen. Kann ich gegen diesen Vorwurf der Vorsaetzlichkeit Widerspruch einlegen? Oder bringt das nichts?
Viele Grüße und vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Kerstin
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 7:44
Hallo Kerstin
Sie können grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob sich dies im Einzelfall lohnt, kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.
– Die Redaktion
Sarah meint
26. September 2018 at 3:19
Hallo,
Ich war heute Nacht auf der Autobahn unterwegs. Mein Tempomat war auf 125 km/h eingestellt. Auf meinem navi stand 123 km/h.
Nun bin ich an einer Baustelle geblitzt worden. Direkt am Anfang bei dem 100er schuld. Wie wird das gerechnet am Anfang einer Baustelle?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2018 at 14:54
Hallo Sarah
Wenn Sie außerorts zwischen 21 und 25 km/h zu schnell gefahren sind, dann droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jürgen meint
17. September 2018 at 19:15
Hallo
Ich wurde mit dem Motorrad ausserorts mit angeblich 23km/h zuviel geblitzt. Das Beweisfoto zeigt den Helm aber kein Gesicht. Geblitzt wurde von vorne, dennoch gibt es ein Kennzeichen.
Was erwartet mich nun oder lohnt sich ein Einspruch? Das Gerät war ein mobiler Blitzer unter einem Tarnnetz.
Danke im Voraus für die Information
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 17:03
Hallo Jürgen,
ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mell meint
15. September 2018 at 21:32
hallo,
ich bin im zweitem Jahr der Probezeit und bin gestern innerorts ca.20 +/- km/h zu viel gefahren. da ich noch in der Probezeit bin, frage ich mich, kommt da ein Aufbauseminar auf mich zu und bekomme ich fahrverbot?
LG
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 15:57
Hallo Mell
Entscheidend ist, wie viel km/h Sie tatsächlich zu schnell gefahren sind. Fahren Sie innerorts mit 16 bis 20 km/h zu schnell, dann droht in der Probezeit ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell sind es bereits 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zu einem Fahrverbot von einem Monat käme es, wenn Sie 26 bis 30 km/h zu schnell gefahren sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Torsten meint
13. August 2018 at 12:42
Hallo
ich wurde in diesem jahr einmal geblizt und hab 1 punkt bekommen dafür. das war beruflich nun wurde ich dummerweise wieder geblizt mit 28 zuviel auf der Autobahn davor waren es nur 11 zu schnell .meine frage droht mir jezt nun ein Fahrverbot!
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:47
Hallo Torsten,
anhand Ihrer Angaben ist eine konkrete Einschätzung nicht möglich. Möglich Sanktionen können Sie aber mithilfe unserer Bußgeldtabellen im Ratgeber zur Geschwindigkeit ablesen. Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, dass die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gunnar meint
28. Juni 2018 at 14:25
Hallo
Ich ein deutscher StA als Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Ausland und Kfz imAusland angemeldet.. nun ist meine Ehefrau auf der dt.Autobahn sehr deutlich zu schnell gefahren..übliche Strafe wäre ein hohes Bussgeld mit Fahrverbot.. was droht mir.. womit muss ich rechnen..
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:20
Hallo Gunnar,
innerhalb der EU können Geldbußen auch grenzüberschreitend vollstreckt werden. Ein Fahrverbot gilt in einem solchen Fall allerdings in der Regel ausschließlich im Land des Verkehrsverstoßes. Die Sanktionen richten sich dabei gegen den Täter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karin meint
18. Juni 2018 at 21:15
Hallo, ich wurde auf der Autobahn morgens um 5 Uhr mit 29 km/h zuviel geblitzt. Ich wohne im Ausland und habe jetzt den Zeugenfragebogen erhalten. Muss ich den ausfüllen und zurück schicken? Werden meine Daten irgendwo hinterlegt? Ich fahre sonst nie nach Deutschland.
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 9:54
Hallo Karin
Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
julian meint
4. Juni 2018 at 22:46
Guten Abend!
Ich wurde im Oktober 2017 außerorts geblitzt, nach Toleranzabzug waren es 23kmh zu viel.
Jetzt im Mai leider erneut außerorts mit 28 kmh erwischt.
Droht nun ein Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:19
Hallo Julian,
in der Regel folgt ein Fahrverbot, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit erwischt werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de