Kurz & knapp: Drängler im Straßenverkehr
Befindet sich ein Drängler hinter Ihnen, sollten Sie ruhig bleiben und diesen nach Möglichkeit vorbeifahren lassen.
Drängeln erfüllt keinen eigenen Straftatbestand, sondern kann als Nötigung angesehen werden, für die eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen kann.
Ja, fühlen Sie sich durch den Drängler stark belästigt oder kam es infolge seines Verhaltens zu einer Gefährdung, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Drängeln im Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Gemütlich zur Arbeit fahren oder entspannt zum Urlaubsort mit dem eigenen Auto reisen? Das ist für viele Autofahrer in Deutschland unmöglich. Sie scheinen stets unter Zeitdruck zu stehen und treten auf das Gaspedal, als gäbe es kein Morgen. Manchmal stimmt das sogar, denn durch die riskante Fahrweise auf der Autobahn, welche Drängler an den Tag legen, entsteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr.
Es spricht natürlich nichts dagegen, zügig ans Ziel zu wollen – aber nicht um jeden Preis. Raser und Drängler scheinen häufig keine Grenzen zu kennen.
Sie fahren zu dicht auf, blockieren beim Überholen, benutzen aggressiv die Lichthupe und setzen den Vordermann unter Druck: Sas kann in Deutschland als Nötigung ausgelegt werden. Wie Autofahrer regieren sollten, wenn sie auf Drängler stoßen, welche Strafe solche aggressive Fahrer erwartet und ob Sie eine Anzeige wegen Drängeln bei der Polizei stellen sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Drängeln auf der Autobahn: Diese Strafe kann folgen
Zur Autobahn gehören Drängler wie der Kaffee zum Frühstück. Viele Autofahrer sind von ihnen genervt oder gar eingeschüchtert angesichts eines solchen unvernünftigen und gefährlichen Verhaltens.
Manch ein Fahrzeugführer möchte dem Drängler bzw. Raser daher gern eine Lektion erteilen und blockiert mit einem Auto die Fahrbahn absichtlich. Davon ist aber dringlichst abzuraten. Das Risiko eines Unfalls ist es nicht wert.
Stattdessen sollten Sie Ruhe bewahren und den zu dicht auffahrenden lieber passieren lassen. Dann sind Sie das Problem los.
Zum Überholvorgang sollten Sie auch wirklich nur dann ansetzen, wenn die linke Spur frei ist. Bleiben Sie freundlich und bestehen Sie nicht auf Ihr Recht. Haben Sie jemanden ausgebremst, entschuldigen Sie sich durch Handzeichen. Vermeiden Sie es, einen Drängler zu provozieren.
Doch was kann eigentlich dem Drängeln als Strafe folgen? Einen eigenen Straftatbestand dazu gibt es nicht, denn es handelt sich juristisch um eine Nötigung. Der Tatbestand gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) ist stets dann erfüllt, wenn ein Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird.
Wird ein Drängler verurteilt kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe folgen. Außerdem können die Fahrerlaubnis entzogen und drei Punkte in Flensburg vergeben werden. Möglich ist auch die Ahndung eines Abstandsverstoßes.
Sollten Sie einen Drängler anzeigen?
Fühlen Sie sich von einem Drängler belästigt oder kam es zu einer Gefährdung, haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen. Zeugen benötigen Sie dafür keine. Sie sollten sich aber einige Informationen einprägen:
- Kennzeichen
- Automarke
- Farbe des Kfz
- Fahrzeugmodell
Dr. Roland meint
4. September 2019 at 15:39
Hallo !
Muss man nicht auch den Fahrer identifizieren können ? Manche Fahrer scheinen gerade die Dunkelheit für ihrer Aktionen vorzuziehen, weil es dann mit der Identifikation schwierig wird …
Im Übrigen frage ich mich nach den in meinen Augen nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen über Nachweise per dashcam, ob es überhaupt noch Sinn macht, den Vorgang damit objektiv dokumentierbar machen zu wollen, und um sich gegen Gegenanzeigen zu schützen. Der Datenschutz greift doch erst dann, wenn ich die von mir gemachten Fotos / Filme etc. veröffentlichen will, denn sonst dürfte „aus Datenschutzgründen“ niemand mehr in der Öffentlichkeit fotografieren bzw. filmen, auch wenn er die gemachten Daten nur für sich behält. Bei einem Straftatbestand sollten doch alle relevanten Dokumente hinzugezogen werden dürfen. Oder wo liegt der Haken ?
VG Roland H.
Detlev N. meint
10. Oktober 2022 at 12:52
Sehr wahr, sehr wahr Dr. Roland!
Die DSGVO ist nichts weiter als Verbrecherschutz. Vermutlich werden deren Mitarbeiter von der Mafia bezahlt.
Wem nützt der Datenschutz? Den Daten?
Warum muss ich meine Dashcam Videos sofort wieder löschen!
Anzeigeerstatter haben 6 Monate Zeit für ihre Anzeigen.
Aufgezeichnete Videos sind Beweise! – sowohl für Schuld aber insbesondere auch für Unschuld.
Michael N meint
14. April 2019 at 0:28
Danke für diese ausführlichen Auskünfte.
Ich persönlich würde gerne noch wissen, wie man mit PKW Fahrern auf der Autobahn umgeht, die im toten Winkel ohne die Straße zu beachten Überholer absichtlich blockieren. (Hierzu sei gesagt das die linke Fahrbahn zuvor 200-400m frei von Fahrzeugen war und der Fahrer auf der rechten Spur erst im toten Winkel links wechselt)
Danke im Voraus
VG Michael N
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:39
Hallo Michael,
liegt eine Behinderung oder Nötigung vor, können Sie sich das Kennzeichen notieren und eine Anzeige erstattten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de