Kurz & knapp: Abstand zur Ampel
Halten Sie beim Parken mindestens 10 Meter Abstand zu Lichtzeichen ein.
Stehen Sie vor einer Ampel, sollten Sie etwa zwei Meter Abstand zu Ihrem Vordermann wahren.
Verstöße gegen den Mindestabstand zu Lichtzeichen werden mit bis zu 35 Euro Geldbuße bestraft.
Genügend Abstand sorgt für Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
Die Teilnahme am Straßenverkehr wird durch eine Vielzahl an Vorschriften geregelt. Routinierten Fahrern sind diese nicht selten in Fleisch und Blut übergegangen. Für Fahranfänger stellen diese theoretischen Grundlagen allerdings zu Beginn meist eine Herausforderung dar, denn es gibt eine Menge zu lernen.
Zum elementaren Wissen für alle Verkehrsteilnehmer zählt unter anderem die Einhaltung des richtigen Abstandes – dies gilt im fließenden Verkehr, beim Parken und Halten ebenso wie an der Ampel. Denn ein entsprechender Abstand kann Unfälle vermeiden und die Sicherheit erhöhen.
Doch was müssen Fahranfänger und erfahrene Autofahrer gleichermaßen zum Mindestabstand an einer Ampel beachten? Und welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung dieser Vorschriften? Die Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Mindestabstand zur Ampel: Welche Vorschriften gelten?
Der Mindestabstand zwischen einer Ampel und einem haltenden bzw. parkenden Fahrzeug ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 37 Abs. 1 StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Es ist Autofahrern daher nicht gestattet, 10 m vor oder hinter einer Ampel zu halten oder zu parken. Der Mindestabstand soll sicherstellen, dass die Sicht nicht durch abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Dies dient auch der Verhinderung von unbeabsichtigten Rotlichtverstößen und der ggf. daraus folgenden Unfälle.
Sanktionen für das Halten und Parken im Mindestabstand vor einer Ampel
Leisten Sie den Vorgaben zum Mindestabstand an einer Ampel nicht Folge, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Worum es sich dabei im Detail handelt, können Sie der nachfolgenden Bußgeldtabelle entnehmen:
Tatbestand | Verwarngeld |
---|---|
Halten bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen | 10 Euro |
... mit Behinderung | 15 Euro |
Parken bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen | 15 Euro |
... mit Behinderung | 25 Euro |
... länger als eine Stunde | 25 Euro |
... zusätzlich mit Behinderung | 35 Euro |
Mindestabstand zur Ampel: Ein Thema in der Fahrschule
Im Zuge ihrer Ausbildung befassen sich die Fahrschüler mit einer Vielzahl an Themen, um für die Theorieprüfung gewappnet zu sein. Neben den Regelungen zur Vorfahrt oder den geltenden Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit, lernen die angehenden Führerscheinbesitzer die Vorgaben zum Mindestabstand vor einer Ampel.
Dieses Wissen wird auf dem Weg zum Führerschein nach der Absolvierung aller erforderlichen Pflichtstunden im Zuge der Theorieprüfung kontrolliert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Multiple-Choice-Fragen, es sind also die richtigen Antworten auszuwählen. Es existieren aber auch Fragen, bei denen die Lösung in ein freies Kästchen einzutragen ist.
Dies ist zum Beispiel auch bei der Prüfungsfrage zum Mindestabstand an einer Ampel der Fall:
Die Korrekte Antwort lautet 10 m. Beantwortet der Prüfling diese falsch, erhält er drei Fehlerpunkte.
Eddie meint
18. Januar 2022 at 2:22
Hallo!
Zum Halten/Parken vor Ampeln: Sie schreiben, dass ich als PKW-Fahrer im Raum von bis zu zehn Metern nicht vor Ampeln Halten bzw. Parken dürfe.
Die StVO schränkt das allerdings ein auf den Fall, dass die Ampel dadurch verdeckt würde. Verdeckte ich durch einen „normalen“ PKW die Ampel..?
Beste Grüße
Heinz meint
14. Februar 2020 at 17:03
Guten Tag,
ich vermisse Informationen und Bussgelder rund um die Haltestellen des ÖPNV bzw. Schulbussen, auch als Fünf- oder Achtsitzer.
Es wird in der Stadt zunehmend zum üblichen sog. Kavaliersdelikt, Haltestellen und Busspuren als Parkplatz zu nutzen.
Die Regeln zur Schrittgeschwindigkeit bzw. Überholverbot bei Bus oder Tram mit Warnblinkanlage scheinen kaum bekannt.
Unsere Kinder und Schüler werden leichtfertig gefährdet.
Wäre schön, wenn Sie dieses Thema aufgreifen könnten.
Freundliche Grüße
Heinz