Kurz & knapp: Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Geschädigten bleiben in der Regel lediglich drei Jahre, um mögliche Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen (regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB). Der Fristbeginn fällt dabei auf das Ende des Kalenderjahres, in dem der Schmerzensgeldsanspruch anfiel. Wurde bis zum Fristablauf kein Schmerzensgeld beantragt oder eingeklagt, verfallen die Ansprüche.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Anspruch auf Schmerzensgeld erst nach Ablauf von 30 Jahren verjährt (vgl. § 197 BGB). Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Anspruch bereits anerkannt oder aber durch rechtskräftiges Urteil bestimmt wurde. Auch wenn eine vorsätzliche Tat dem Schaden zugrunde liegt, kann die 30-jährige Verjährungsfrist Anwendung finden.
Wann erhalten Sie Schmerzensgeld?
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Verkehrsunfall kommt es nicht selten vor, dass auch Personen verletzt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in diesem Zusammenhang, dass ihnen eine Entschädigung in Geld zusteht.
Nach § 253 BGB gilt dies immer dann, wenn es sich eben nicht um einen Vermögensschaden handelt, sondern um einen immateriellen Schaden. Solch einer liegt vor, wenn eine Verletzung des Körper oder z. B. der Gesundheit vorliegt.
Doch welche Verjährungsfrist ist dabei zu beachten? Können Sie auch noch nach Jahren Ihre Ansprüche durchsetzen?
Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Unfall: Die Fristen im BGB
Entsteht nach einem Verkehrsunfall ein Anspruch auf Schmerzensgeld, muss sich der Geschädigte an den Schädiger bzw. dessen Versicherung wenden. Auf welche Höhe sich seine Forderung belaufen kann, ergibt sich aus dem Einzelfall.
Schmerzensgeldtabellen bieten einen Anhaltspunkt. In diesen werden alle Urteile gesammelt, sodass sich der Anwalt, aber auch der Geschädigte selbst, einen Überblick verschaffen kann. Doch wann tritt Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ein? Wie viel Zeit haben Geschädigte?
Nach § 195 BGB beläuft sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre. Aus § 199 BGB ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt die Frist beginnt:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Was passiert, wenn Betroffene z. B. im Koma liegen? Dann beginnt die Verjährung vom Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall erst, wenn sie wieder wach sind, von ihrem Anspruch Kenntnis erlangt haben und der Schuldner bekannt ist.
Wann gilt die 30-jährige Frist?
Im BGB ist in zwei Paragraphen von einer Frist von 30 Jahren die Rede. Diese gilt aber nur in zwei verschiedenen Situationen.
- § 197 BGB: Eine Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall von 30 Jahren gilt für rechtskräftige Urteile, Gerichtsverträge und notarielle Verträge.
- § 199 Abs. 2 BGB: Diese 30-jährige Frist gilt ohne Rücksicht auf das Entstehen bzw. die Kenntnis. Wissen also Betroffene nichts von Ihrem Anspruch, verjährt dieser dennoch 30 Jahre später. Diese Frist greift auch, wenn der Verursacher unbekannt ist.
Was gilt bei Folgeschäden?
Was ist bei der Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall hinsichtlich möglicher Folgeschäden zu beachten? Das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 19 U 69/12) beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem der Klägerin nach einem Unfall eine Milz entnommen werden musste.
Sie erhielt daraufhin ein entsprechendes Schmerzensgeld. Fünf Jahre später verlangte Sie allerdings eine erneute Zahlung, weil ihr Immunsystem durch die Organentnahme geschwächt sei. Der Richter lehnte dies ab und begründete dies mit der dreijährigen Frist der Verjährung beim Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.
Sobald Sie von Ihrem Anspruch und dem Verursacher Kenntnis erhalten, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Mit diesem können Sie zusammen das weitere Vorgehen besprechen. Befürchten Sie Spätfolgen durch einen Unfall, besteht die Option, einen Feststellungsantrag zu erwirken. Dann können Sie unabhängig von der Verjährung erneut Schmerzensgeld verlangen. Lassen Sie sich dazu umfassend von einem Anwalt beraten. Tragen Sie an dem Unfall keine Schuld, muss die gegnerische Versicherung für die Anwaltskosten aufkommen.
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