Kurz & knapp: Schmerzensgeld beim Rippenbruch
Bei einem Verkehrsunfall verursacht der Sicherheitsgurt mitunter Rippenbrüche, die einen Schmerzensgeldanspruch begründen können.
Soweit das Gesetz einen Schadensersatzanspruch wegen einer Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung vorsieht, kann der Geschädigte auch ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe verlangen.
Wie viel Schmerzensgeld dem Verletzten aufgrund seines Rippenbruchs zusteht, hängt immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn der Schutz für Herz und Lunge verletzt wird
Inhaltsverzeichnis
Um den Alltag bewältigen zu können, sind wir auf die Funktionalität der inneren Organe angewiesen. Denn Sie versorgen unseren Körper mit Sauerstoff und den notwendigen Nährstoffen. Aus diesem Grund sind Herz, Lunge und Co. von einem besonderen Schutz umgeben – den Rippen.
Werden diese zum Beispiel bei einem Autounfall beschädigt – liegt also ein Rippenbruch bzw. eine -fraktur vor – ist dies in der Regel mit starken Schmerzen verbunden. Darüber hinaus fällt das Atmen schwer und die Bewegungsfreiheit ist deutlich eingeschränkt.
In einem solchen Fall kann der Verletzte unter Umständen seinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Rippenbruch geltend machen. Doch welche Voraussetzungen sind zu beachten? Und wie hoch kann bei einer Rippenfraktur das Schmerzensgeld ausfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann kommt es zu einer Rippenfraktur?
Der Mensch besitzt in der Regel zwölf Rippenpaare, welche gemeinsam mit dem Brustbein und der Brustwirbelsäule die Basis des Brustkorbs bilden. Neben dem Schutz von Herz und Lunge übernehmen die Rippen auch bei der Atmung eine zentrale Funktion, da sie das Heben bzw. Senken des Brustkorbs ermöglichen.
Aufgrund ihrer langen und gebogenen Form sind Rippen bei Unfällen recht verletzungsanfällig. So handelt es sich bei einem Rippenbruch um die häufigste Verletzung des Brustkorbs. Diese Diagnose gehört daher zum Alltag in der Unfallchirurgie.
Verspüren Sie nach einem Unfall oder einer Gewaltanwendung ein unangenehmes Ziehen beim Atmen, kann es sich dabei um das Symptom eines Rippenbruchs handeln. Auch wenn es sich dabei oft um eine einfache Fraktur handelt, welche in der Regel innerhalb von sechs Wochen ohne die Notwendigkeit einer Operation von selbst heilt, sollten Sie bei Beschwerden einen Arzt konsultieren.
Eine professionelle Einschätzung ist auch in dem Fall unerlässlich, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Rippenbruch geltend machen wollen.
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Rippenfraktur?
Nicht selten führt eine Rippenfraktur zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität, denn selbst das Atmen kann unter Umständen Schmerzen verursachen.
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn sich die Geschädigten, sollten sie die Verletzung nicht selbst herbeigeführt haben, mit dem Gedanken einer Forderung nach Schmerzensgeld beim Rippenbruch spielen.
Diese Möglichkeit räumt der Gesetzgeber gemäß § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein. In Absatz 2 heißt es dazu im Detail:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Demnach rechtfertigen Schäden am Körper, aber auch seelische Beschwerden eine finanzielle Entschädigung in Form von Schmerzensgeld. Dieses soll dabei insbesondere zwei Funktionen erfüllen: Ausgleich und Genugtuung.
Wie wird bei einem Rippenbruch das Schmerzensgeld bemessen?
Im Gegensatz zur verbreiteten Meinung handelt es sich beim Schmerzensgeld nicht um einen pauschalen, vom Gesetzgeber festgelegten Betrag. Stattdessen muss das Schmerzensgeld bei einem Rippenbruch für jeden Einzelfall separat bemessen werden. Dabei finden unter anderem folgende Faktoren Beachtung:
- Art und Schwere der Verletzung
- Zeitraum der Verletzungsfolgen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Möglichkeit eines Mitverschuldens des Geschädigten
- Umstände der Verletzungshandlung (Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
- Verhalten des Schädigers nach der Tat bzw. dem Unfall
- Wirtschaftliche Situation der Beteiligten
Anhand dieser Auflistung zeigt sich, dass es sich beim Festlegen der Ausgleichszahlung unter Umständen um einen komplexen Vorgang handelt, den eine Vielzahl von Faktoren beeinflussen. Ein wichtiges Merkmal ist dabei die Art der Verletzung. So ist bei einer Rippenserienfraktur ein höheres Schmerzensgeld zu erwarten als bei einer einzelnen gebrochenen Rippe.
Schmerzensgeldtabelle zum Rippenbruch: Was ist theoretisch möglich?
Da für das Schmerzensgeld bei einem Rippenbruch keine pauschal festgelegten Beträge existieren, fällt es Laien oft schwer einzuschätzen, wie viel sie als Ausgleich für die körperlichen Beeinträchtigungen verlangen können. Eine Orientierung können in diesem Fall sogenannte Schmerzensgeldtabellen geben.
Dabei handelt es sich um Sammlungen bisher gezahlter Schmerzensgelder, welche in Urteilen verschiedener Gerichtsverhandlungen zugesprochen wurden. Zwar fehlen bei diesen in der Regel Informationen zu den begleitenden Umständen, dennoch können die Tabellen einen ersten Eindruck vermitteln.
In der nachfolgenden Schmerzensgeldtabelle haben wir einige Beispiele zusammengetragen. Dabei zeigt sich, dass ein Rippenbruch nicht selten auch mit weiteren Verletzungen – wie Prellungen oder weiteren Frakturen – einhergeht. Daher dient die Tabelle nur als grobe Orientierung zum Schmerzensgeld beim Rippenbruch.
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Rippenfrakturen und Prellungen | ca. 500 Euro AG Duisburg Az. 5 C 187/79 Urteil von 1979 |
Fraktur der 7. Rippe, Prellungen, Hautabschürfungen und eine Oberschenkelquetschung | ca. 900 Euro LG Oldenburg Az. 5 O 2021/98 Urteil von 1999 |
Rippenfraktur und Brustkorbtrauma | ca. 1.500 Euro OLG Naumburg Az. 4 U 23/11 Urteil von 2011 |
Rippenfrakturen der 5. und 6. Rippe links sowie der 7. und 8. Rippe rechts | ca. 2.500 Euro AG Villingen-Schwenningen Az. 6 C 18/92 Urteil von 1992 |
Rippenserienfraktur und Verletzungen an sechs Zähnen | ca. 15.000 Euro LG Würzburg Az. 63 O 2223/08 Urteil von 2011 |
Rippenbrüche, Beinfrakturen sowie Fußfraktur | ca. 13.500 Euro Hannover Außergerichtlicher Vergleich von 2017 |
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