Kurz & knapp: Anzeige wegen Fahrerflucht
Entfernt sich jemand unerlaubt vom Unfallort und wird dabei erwischt, kommt es zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht.
Wurden Sie wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort angezeigt, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Häufig bleibt eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt erfolglos und der Geschädigte bleibt auf den Reparaturkosten für das eigene Fahrzeug sitzen.
Fahrerflucht im Video erklärt
Fahrerflucht begangen: Die Anzeige kommt
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland muss jeder Unfallbeteiligte die Feststellung seiner Personalien ermöglichen, andernfalls folgt eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Ist das Kennzeichen bekannt, kann zumindest der Halter des Kfz in aller Regel schnell ermittelt werden.
Der Geschädigte kann dann die Fahrerflucht anzeigen und somit auf eine Verurteilung des Unfallverursachers hinwirken. Diesen zu ermitteln ist vor allem für die Abwicklung mit der Versicherung vonnöten.
Doch was tun bei Fahrerflucht des Unfallverursachers, wenn das Kennzeichen nicht bekannt ist? Welche Möglichkeiten hat der Geschädigte dann und bietet eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen „Unbekannt“ Aussichten auf Erfolg? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
Was tun bei Fahrerflucht als Geschädigter?
Ein Kratzer im Auto ist immer ärgerlich. Schließlich dient ein Kfz vielen nicht nur als Nutzfahrzeug, sondern auch als eine Art Statussymbol. Wenn Sie den Schaden nicht einmal selbst verursacht haben, ist der Ärger umso größer.
Kommen Sie morgens zum Parkplatz und bemerken an Ihrem Fahrzeug Schäden, die vorher nicht da waren, liegt in aller Regel ein Unfall mit Fahrerflucht vor. In diesem Fall sollten Sie die Polizei rufen und den Fall erläutern.
Oft bleibt dann nur die Anzeige gegen „Unbekannt“ wegen Fahrerflucht. Die Aufklärungsrate ist hier allerdings relativ gering. Die Suche nach Zeugen durch die Beamten verläuft oftmals ins Leere, da gerade kleinere Schäden oft nicht bemerkt werden.
Fahrerflucht melden: Diese Infos sind wichtig
Wenn Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgeben, ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich wiedergeben. Dies umfasst die Angaben wann und wo Sie das Kfz abgestellt haben, zu welchem Zeitpunkt Sie den Schaden bemerkt haben etc. Haben Sie den Vorfall selbst beobachtet, ist es essentiell, dass Sie sich das Kennzeichen des Unfallverursachers merken.
Anzeige wegen Fahrerflucht verläuft erfolglos
Läuft die Anzeige wegen Fahrerflucht ins Leere, stellt dies den Geschädigten oft vor schwerwiegende Probleme. Besteht nur eine Teilkasko-Versicherung, so kommt diese in aller Regel nicht für Schäden auf, die durch dritte verursacht wurden.
Der Schaden muss also nicht selten aus eigener Tasche beglichen werden. Je nach Ausmaß können dabei schnell Beträge im vierstelligen Bereich anfallen. Die Verkehrsopferhilfe kann in einigen Fällen einspringen und die Betroffenen finanziell unterstützen.
Eine weitere Besonderheit in Bezug auf die Versicherung bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht stellt sich auch für den Flüchtigen dar: Wird ihm die Unfallflucht nachgewiesen, kann der Versicherungsanbieter ihn in Regress nehmen.
Das heißt, die Versicherung kommt zunächst für die Schäden auf, holt sich die Entschädigungszahlung allerdings vom Versicherten zurück.
Wendlandt meint
11. November 2024 at 14:13
Lohnt sich der Aufwand einen Unfall an meinem geparkten Auto anzuzeigen, wenn keine Zeugen ermittelt werden?
W. josef meint
27. März 2024 at 9:38
Hallo
[personenbezogene bzw. -beziehbare Daten von der Redaktion entfernt] Hier bei uns in der Stadt liest man täglich von Fahrerflüchtigen die auf Parkplätzen Autos beim ein bzw. ausparken beschädigen und ohne sich zumelden einfach wegfahren ist bei mir auch schon geschehen hatte einen Schaden von 1200€ das nur nebenbei.Nun meine Frage möchte gerne einen Leserbrief zu dem Thema in unsere Tageszeitung stellen ,aber kann denn nicht so formulieren das er auch was bewirkt auch bei den Betreibern der SUPPERMÄRKE vor dennen das ja meistens auch passiert vielleicht können sie mir ja da behilflich sein . Danke schon mal. Mit freundlichen Grüßen