Kurz & Knapp: Zeuge einer Fahrerflucht
Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vom Ort des Geschehens, bevor Feststellungen zu seiner Person getroffen werden konnten, begeht er gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) Fahrerflucht.
Haben Sie ein solches Verhalten beobachtet, sollten Sie sich als Zeuge einer Fahrerflucht vor allem das Kennzeichen, das Modell, die Farbe oder andere Merkmale des Fahrzeugs einprägen.
Da eine Fahrerflucht ohne Zeugen relativ schwierig aufzuklären ist, tun Sie den zuständigen Beamten einen großen Gefallen, wenn Sie ihnen die entsprechenden Informationen zukommen lassen.
Bei Unfallflucht Zeuge werden: Was Sie wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
Fahrerflucht ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach Paragraph 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Es gibt hier aber immer wieder Unklarheiten: Viele wissen zum Beispiel nicht, ob sie sich auch strafbar machen, wenn sie die Unfallflucht als Zeuge mitbekommen haben und sich dann vom Unfallort entfernen, ohne auf die Polizei zu warten oder diese selbst zu verständigen. Diese Ungewissheiten führen oft zu Unsicherheit im Verhalten. Im Folgenden erfahren Sie, wann Unfallflucht vorliegt, ob Sie als Zeuge ein Unfallbeteiligter sind und wie sich Zeugen am besten verhalten.
Wann liegt Unfallflucht vor?
Ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (StGB) liegt dann vor, wenn ein Unfallbeteiligter sich zu früh vom Unfallort entfernt, d. h. bevor Feststellungen zu seiner Person getroffen werden konnten oder er eine angemessene Zeit darauf gewartet hat. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Wer ist Unfallbeteiligter?
Strafbar machen sich nur Unfallbeteiligte, die sich vom Ort entfernen. Beteiligt sind sowohl der Verursacher als auch alle in den Unfall verwickelten Personen. Wer den Vorfall lediglich beobachtet hat, ist nur Zeuge und kann keine strafbare Unfallflucht begehen.
Was ist als Zeuge zu tun?
Bei Fahrerflucht ist der Zeuge nicht verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, sich der Polizei von sich aus für Auskünfte zur Verfügung zu stellen oder Anzeige zu erstatten. Doch als Beobachter der Geschehnisse können Sie den Ermittlern und dem Geschädigten von großer Hilfe sein, denn als Zeuge können Sie wichtige Hinweise zum Täter und seinem Auto liefern, die am Ende vielleicht zu seiner Identifizierung führen können. Schließlich ist es bei einem Unfall mit Fahrerflucht ohne Zeugen sehr schwierig, das Fahrzeug und seinen Halter ausfindig zu machen. Sie können daher als Zeuge bei den Ermittlungen sehr behilflich sein.
Worauf Sie als Zeuge achten müssen
Wer einen Unfall beobachtet und dabei sieht, dass der Verursacher einfach wegfährt, sollte sich wichtige Angaben zum Täter einprägen oder besser gleich aufschreiben. Dazu gehört in erster Linie natürlich das Kfz-Kennzeichen, aber auch Farbe, Modell und andere Merkmale des Fahrzeugs, sowie Tatzeitpunkt und -ort können bei der Ermittlung des Täters eine Hilfe sein. Teilen Sie diese Informationen der Polizei mit.
Wenn der Geschädigte bei dem Unfall nicht anwesend war, etwa weil ein geparktes Fahrzeug beschädigt wurde, versuchen Sie ihn über den Vorfall zu benachrichtigen, z. B. mit einer Notiz am Auto, und stellen Sie sich für die Fahrerflucht als Zeuge zur Verfügung.
Auch bei Fahrerflucht gilt: Hilfe leisten!
Wichtig ist: Auch wenn Sie sich bei einer Unfallflucht als Zeuge nicht strafbar machen, wenn Sie sich vom Ort des Geschehens entfernen, sind Sie selbstverständlich dennoch verpflichtet, Hilfe zu leisten, da Sie sich andernfalls der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Sichern Sie dazu die Unfallstelle ab und alarmieren Sie die Rettungskräfte, falls es verletzte Personen geben sollte. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.
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