Kurz & knapp: Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Das Bußgeld ist eine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Begehen Verkehrsteilnehmer einen schweren Verstoß gegen die Regeln der StVO, müssen diese neben der Geldbuße auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.
Im Bußgeldkatalog sind Richtwerte zu den Bußgeldern für einzelne Regelmissachtungen festgehalten. Diese können allerdings im Einzelfall, beispielsweise bei beharrlichen Pflichtverletzungen, entsprechend angepasst werden.
Die Höhe vom Bußgeld wird dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich Einspruch einlegen.
Übersicht zu speziellen Ratgebern rund um das Bußgeld:
Video: Das sind die teuersten Verkehrsordnungswidrigkeiten!
Die Geldbuße bei Verstößen gegen die StVO
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Eignung dafür vorweisen. Dieser Nachweis wird durch den Erwerb einer Führerscheinklasse erbracht. In der Fahrschule werden die Grundlagen für das Verständnis der Verkehrsregeln gelegt.
Wer sich nicht an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Die Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit kann je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen.
Doch ab wann führt eine Ordnungswidrigkeit zum Bußgeld? Wie läuft das Bußgeldverfahren ab? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Außerdem erfahren Sie, wann ein Bußgeld verjährt.
Was ist ein Bußgeld? Eine Definition
Eine Definition für den Begriff „Bußgeld“ zu finden, ist gar nicht so einfach. Es handelt sich hierbei nämlich um einen umgangssprachlichen Ausdruck. Im Fachjargon ist hierbei von einer „Geldbuße“ die Rede. Der Verständlichkeit halber werden wir im Ratgeber beide Ausdrücke verwenden.
Wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, müssen Betroffene je nach Schwere des Verstoßes mit unterschiedlichen Bußgeldern rechnen. Bei der Geldbuße handelt es sich um eine Maßnahme, durch die der Verkehrssünder für seinen begangenen Verstoß Buße tun soll.
Doch nicht bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit kommt das Bußgeld auch tatsächlich zum Einsatz. In § 56 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist nämlich Folgendes definiert:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Demzufolge handelt es sich also erst bei einer Geldbuße von 60 Euro um ein Bußgeld. Sämtliche Beträge die darunter liegen, werden als Verwarnungsgeld bezeichnet. Doch Obacht: Die entscheidende Formulierung ist hierbei das „kann“:
Ziehen Sie beispielsweise keinen Parkschein, wenn Sie Ihr Kfz in einem Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung abstellen und werden dabei vom Ordnungsamt erwischt, hinterlassen die Beamten in aller Regel einen Zettel unter Ihrem Scheibenwischer, der mit dem Angebot versehen ist, diese Ordnungswidrigkeit über ein Verwarnungsgeld abzuwickeln.
Zu diesem Zweck müssen Sie die auf dem Zettel vermerkte Summe innerhalb einer Woche an die angegebene Bankverbindung überweisen. Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie müssen sich neben dem Verwarnungsgeld auf zusätzliche Gebühren einstellen.
Wie hoch fällt das Bußgeld aus?
Wird wegen einem Verstoß gegen die StVO ein Bußgeld ausgesprochen, so orientiert sich dessen Höhe an den Vorgaben gemäß Bußgeldkatalog. Dieser definiert für die einzelnen Verstöße die Sanktionen.
Neben dem Bußgeld können Verkehrssünder auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erwarten.
Im OWiG wird die maximale Höhe von einer Geldbuße definiert. In § 17 Absatz 1 heißt es dazu:
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
So liegt das maximale Bußgeld gemäß OWiG bei 1.000 Euro. Allerdings handelt es sich hierbei nicht tatsächlich um die höchste Geldbuße, welche einen Verkehrssünder erwarten kann, wenn er gegen die Regeln der StVO verstößt.
Durch andere Gesetze, die auch im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, kann das Bußgeld höher ausfallen. So kann gemäß § 24a Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) für einen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro ausgesprochen werden.
Übersicht zu Ratgebern rund um das Bußgeld für einzelne Verstöße:
Bußgeld innerorts und außerorts
Wie bereits angeklungen ist, gibt es die unterschiedlichsten Verstöße, die ein Bußgeld im Straßenverkehr nach sich ziehen können. Von einem nicht gezogenen Parkticket über den nicht angelegten Gurt bis hin zu einem Rotlichtverstoß sind viele Szenarien denkbar.
Einer der häufigsten Verstöße ist die Geschwindigkeitsüberschreitung, welche mittels Blitzern und Radarfallen aufgedeckt werden kann. In Bezug auf die Höhe vom Bußgeld ist hierbei entscheidend, ob das Tempolimit außerorts oder innerorts missachtet wurde.
Innerhalb geschlossener Ortschaften fällt die Geldbuße nämlich meist höher aus, als wenn sich der Vorfall auf einer Landstraße oder Autobahn ereignet. Das liegt unter anderem darin begründet, das innerorts ein größeres Gefahrenpotenzial herrscht, dass plötzlich Passanten auf die Fahrbahn laufen.
Bußgelder in Deutschland: Regelmäßige Anpassung vom Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog wird in regelmäßigen Abständen angepasst bzw. erneuert. Dadurch kann es auch vorkommen, dass ein Bußgeld für einen bestimmten Verstoß steigt. Nach der großen Punktereform im Mai 2014 wurden einige Geldbußen, beispielsweise für das Fahren ohne Winterreifen, angehoben.
Am 19.10.2017 gab es eine erneute Anpassung vom Bußgeldkatalog. Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht der Verstöße, für welche sich das Bußgeld teils drastisch erhöht hat:
- Blockierung der Rettungsgasse: In den letzten Monaten überschlugen sich geradezu Meldungen von Kfz-Fahrern, die keine Rettungsgasse gebildet hatten und somit den Einsatzkräften den Weg zu Verletzten versperrt haben. Die Bundesregierung zog nun die Konsequenz daraus. Das Bußgeld für eine Blockierung der Rettungsgasse wurde von ursprünglichen 20 auf nunmehr mindestens 200 Euro. Zudem gibt es für den Rettungsgassenblockierer zwei Punkte in Flensburg und bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
- Handy am Steuer: Das Telefonieren während der Fahrt lenkt den Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab und kann zu gravierenden Unfällen führen. Daher wurde auch für diesen Verstoß das Bußgeld angehoben. Statt bisher 60 müssen telefonierende Kfz-Fahrer nun eine Geldbuße von 100 Euro zahlen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Das Verbot gilt übrigens auch für Tablets und andere elektronische Geräte. Radfahrer zahlen 55 Euro, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
- Verhüllungsverbot: Auch ein ganz neuer Verstoß hat es in den Bußgeldkatalog geschafft und wird demnach zukünftig mit einem Bußgeld sanktioniert: Verhüllt ein Autofahrer während der Fahrt sein Gesicht, sodass dieser nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist, droht eine Geldbuße von 60 Euro.
Bußgeld bezahlen: Ablauf vom Bußgeldverfahren
Wird beispielsweise durch einen Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt, wird zunächst durch die zuständige Behörde der Halter des betreffenden Kfz ausfindig gemacht. Dieser erhält im ersten Schritt einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen zugeschickt.
In diesem können Angaben zu dem Vorwurf der Tempoübertretung gemacht werden. War beispielsweise der Halter nicht der Fahrer des Wagens, kann er der Behörde diesen Umstand durch das Ausfüllen des Bogens mitteilen.
Macht der Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, leitet die Behörde Ermittlungen ein, um den Fahrer zu identifizieren. Kann dieser ermittelt werden, wird im nächsten Schritt des Bußgeldverfahrens ein Bußgeldbescheid gegen die betreffende Person erlassen und postalisch zugestellt.
Diesem Schreiben können Sie die Sanktionen, also auch das Bußgeld, entnehmen. Bedenken Sie: Ein Bußgeldbescheid erwächst 14 Tage nach Erhalt des Schreibens in Rechtskraft. Nach diesem Zeitraum können Sie keine Rechtsmittel mehr gegen das Bußgeld einlegen.
Kommen beim Bußgeld noch Gebühren hinzu?
Zusätzlich zu jedem Bußgeld fallen Gebühren in Höhe von mindestens 25 Euro an. Es handelt sich dabei um eine Bearbeitungsgebühr, die für den Verwaltungsaufwand in der Behörde zu entrichten ist. Außerdem wird für jeden versendeten Bußgeldbescheid eine Versandpauschale von 3,50 Euro erhoben. Sie zahlen also letztendlich das eigentliche Bußgeld + mindestens 25 Euro Bearbeitungsgebühr + 3,50 Euro Porto.
Können Sie ein Bußgeld in Raten zahlen?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie eine Geldbuße in Raten bezahlen. Dazu ist in aller Regel ein Nachweis erforderlich, dass Sie nicht in der Lage sind die volle Summe auf einen Schlag zu begleichen.
Wenden Sie sich diesbezüglich an die Behörde, welche den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Mit dieser können Sie die Modalitäten der Ratenzahlung klären.
Verjährung von Bußgeldern in Deutschland
In Deutschland verjähren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach einer gewissen Zeit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nach der Tat oder einem Verstoß im Straßenverkehr Rechtsfrieden herrscht.
§ 26 Absatz 3 StVG ist für die Verjährungsfristen vom Bußgeld entscheidend:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Erhalten Betroffene also erst später als drei Monate nach dem Tattag einen Bußgeldbescheid, so gilt das Bußgeld in aller Regel als verjährt.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Ist der Anspruch der Behörde auf ein Bußgeld verjährt, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie die Geldbuße nicht bezahlen müssen.
Denn auch im Fall einer Verjährung gilt, dass der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen in Rechtskraft erwächst.
Ignorieren Sie selbigen also, wird dieser rechtskräftig und Sie müssen das Bußgeld bezahlen. Um dies zu umgehen ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vonnöten.
Dieser sollte schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann nicht nur wegen einer möglichen Verjährung eine Chance auf Erfolg haben. Blitzer und Radarfallen können nicht immer zuverlässige Ergebnisse liefern. Häufig austretende Fehler sind dabei beispielsweise:
- Fehler bei der Verarbeitung der Messdaten
- Messgerät war nicht geeicht
- Personal, welches den Blitzer bediente war nicht ausreichend geschult
- Blitzer wurde falsch ausgestellt
Alle jene Fehler können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. Sind Sie nicht sicher, ob in Ihrem Fall ein Messfehler vorliegen könnte, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und ggf. Akteneinsicht beantragen um Fehler aufzudecken.
Erzwingungshaft: Wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird
Doch was passiert eigentlich, wenn der Betroffene den Bußgeldbescheid einfach ignoriert und das Bußgeld nicht bezahlt? Zunächst erhält der Zahlungsverweigerer Mahnungen per Post, für die jeweils eine Gebühr anfällt, welche zur Geldbuße addiert wird.
Sind alle vorherigen Mittel ausgeschöpft, droht dem Bußgeldverweigerer die Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG. In Absatz 3 des betreffenden Paragraphen wird zudem die Dauer einer solchen Haft definiert:
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.
Die Dauer der Erzwingungshaft richtet sich also maßgeblich nach der Höhe vom Bußgeld. Erhalten Sie die Aufforderung, eine solche Haftstrafe anzutreten, können Sie diese umgehen, indem Sie die Geldbuße inklusive Mahngebühren umgehend entrichten. Wichtig: Das Ableisten der Erzwingungshaft befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht des Bußgeldes.
Bußgeld aus dem Ausland: Müssen Sie zahlen?
Auch im Ausland werden Bußgelder verhängt, wenn Verkehrsteilnehmer ein Tempolimit missachten oder durch sonstige Verstöße gegen die Verkehrsregeln auffallen. Erhalten Betroffene einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland fragen sich diese nicht selten, ob Sie das Bußgeld überhaupt bezahlen müssen.
Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“. Konkret bedeutet dies, dass die Behörden jedes EU-Mitgliedstaates die Daten eines jeden Fahrzeughalters abfragen können, wenn dieser durch eine Ordnungswidrigkeit im betreffenden Land aufgefallen ist.
Auf diese Weise schafft es ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu Ihnen nach Hause. Weiterhin gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU: Übersteigt das Bußgeld eine Bagatellgrenze von 70 Euro, kann es auch von der Behörde des jeweiligen Landes, in welchem der Verkehrssünder wohnt, vollstreckt werden.
Karl-Heinz G meint
12. Mai 2022 at 10:31
Ich haben am 07.05.2022 in Hamburg ausversehen eine Rot Ampel überfahren nur hinter der Ampel
aber das war keine absehen ich hast das Rotlicht nicht gesehen dahin mussich mit zu Polizeiwache.
da würd ein sehen duch gefürhe es hast ausgestelle des ich kurzsehen bin und habe ein Augenarzt
auf gesuche , wo ich am 16.05.2022 einen Termin haben. ich vermut das ich jatzt befahren eine Bille
brauche. ich werde wohl büßgeld zahlen müss und darf eine Monst nicht fahren. dazu kommen noch das
ich mich nicht auskennen tun und haben micht verfahren.