Kurz & knapp: Gutachter-Kosten
Die Gutachter-Kosten richten sich normalerweise nach der Höhe des Schadens im Einzelfall.
Hierfür hat in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufzukommen. Im Kaskofall beauftragt die Kaskoversicherung einen Gutachter und bezahlt diesen auch.
Häufig läuft die Schadensfeststellung über das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen. Dieses ist dann vonnöten, um die Schäden zu regulieren.
Gutachter-Kosten: Was kostet ein Sachverständiger?
Nach einem Unfall geht es um die Frage, wie viel die Versicherung des Verursachers dem Geschädigten erstatten muss. Der Schaden am Auto, der bei dem Unfall entstanden ist, muss zunächst gesichtet und in einem Gutachten professionell eingeschätzt werden. Wie groß ist der Unfallschaden? Wie viel kostet die Reparatur? Hierfür wird das Auto von einem Gutachter geprüft. Kosten tut ein Sachverständigengutachten aber natürlich auch etwas.
Doch wer übernimmt nach einem Kfz-Schaden für den Gutachter die Kosten? Und wie viel kann ein solcher Autosachverständiger eigentlich kosten? Wie berechnet er das Honorar für sein Gutachten? Im folgenden Ratgeber soll Klarheit geschaffen werden über Fragen zum Gutachter und seinen Kosten nach einem Verkehrsunfall.
Inhaltsverzeichnis
Wann brauchen Sie einen Gutachter bei einem Autounfall?
In welchen Situationen ist ein Gutachter vonnöten? Wenn es nach einem Unfall um die Schadensregulierung geht, muss zunächst festgestellt werden, wie viel der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zahlen muss. Hierfür wird für gewöhnlich von der Versicherung ein Sachverständiger beauftragt. Auch der Geschädigte kann einen unabhängigen Gutachter bestellen – die Kosten für diesen Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.
Was kostet ein Gutachter für das Auto?
Wie viel kostet nun ein Gutachter? Die Kosten für ein Gutachten lassen sich nicht in einer pauschalen Antwort beziffern, weil sich das Gutachterhonorar in der Regel nach der Schadenshöhe richtet. Nach Stundensatz kann ein Gutachter zwar seine Preise auch berechnen, doch in der Regel berechnen sich die Sachverständigenkosten prozentual nach dem entstandenen Schaden.
Was heißt das konkret? Je nach Höhe des Schadens wird ein Prozentsatz zugrunde gelegt, anhand dessen der Gutachter nach einem Autounfall die Kosten berechnet. Dabei gilt: Je höher die Schadenssumme, desto niedriger der Kostenanteil. In der Regel konsultiert der Gutachter dabei eine Honorartabelle zur Orientierung, wie viel er für sein Gutachten veranschlagen kann.
Ein Beispiel: Wenn die Höhe des Schadens beispielsweise bei 1000 Euro liegt, kann ein Sachverständiger 250 Euro kosten. Dies würde 25 % entsprechen.
Bei einer Schadenssumme von 10 000 Euro können die Kosten für den Gutachter des Auto-Schadens etwa 800 Euro betragen. Dies würde nun nur noch 8 % entsprechen.
Neben dem Grundhonorar gibt es für den Gutachter weitere mögliche Kosten: Ein Kfz-Sachverständiger kann zum Beispiel noch das Porto oder die Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Wer zahlt die Gutachterkosten?
Wenn nach einem Verkehrsunfall Gutachterkosten für das Kfz anfallen, wer zahlt diese dann? Nach der Rechtsprechung gehören nach einem Unfall die Gutachter-Kosten, die zur Ermittlung der Schadenshöhe anfallen, mit zur Schadenssumme. Das heißt, dass hierfür der Verursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Geschädigte zusätzlich selbst noch einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzieht.
Wenn es sich um einen Kaskofall handelt, bestellt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter, dessen Kosten sie dann auch trägt. Wenn Sie in diesem Fall aber einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen wollen, müssen Sie für dessen Gutachten selbst aufkommen – für einen eigenen Unfall-Gutachter werden die Kosten dann nicht übernommen.
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