Kurz & Knapp: Fahrerkarte vergessen?
Eine Fahrerkarte muss bei jeder gewerblichen Fahrt mitgeführt werden. Haben Fahrer ihre Fahrerkarte jedoch vergessen, darf die Fahrt nicht angetreten werden.
Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist ausnahmsweise nur bei Verlust oder Defekt für 15 Werktage gestattet. Das Vergessen der Fahrerkarte ist hier nicht ausdrücklich geregelt. So kann das Fahren ohne als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Ob eine vergessene Fahrerkarte zu einem Bußgeld führt, liegt im Ermessen der Beamten bzw. der Behörden. Es können Bußgelder zwischen 250 Euro für den Fahrer und 750 Euro für das Unternehmen verhängt werden.
Fahrerkarte vergessen: Darf ich trotzdem fahren?
Grundsätzlich müssen Lkw-Fahrer in Fahrzeugen, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind, bei jeder Fahrt ihre Fahrerkarte dabeihaben und einstecken, damit die Lenk- und Ruhezeiten lückenlos dokumentiert sind. Denn wenn sie von der Polizei kontrolliert werden, müssen sie diese Zeiten stets nachweisen können.
Eine Ausnahme gibt es, wenn die Fahrerkarte verloren geht oder gestohlen wird. Dann darf der Fahrer nämlich maximal 15 Kalendertage lang ohne Karte fahren. Um seine Arbeitszeiten dennoch zu dokumentieren, muss er nach jeder Fahrt einen Ausdruck anfertigen und mit seinen persönlichen Angaben ergänzen. Nach spätestens sieben Tagen muss zudem ein Antrag auf eine Ersatzkarte erfolgen.
Doch wie sieht es aus, wenn kein Verlust oder Diebstahl der Karte vorliegt, sondern der Lkw-Fahrer sie nur zu Hause vergessen hat? Darf er dann ausnahmsweise ohne Fahrerkarte fahren oder darf er die Fahrt dann nicht antreten? Drohen bei einer Kontrolle Sanktionen? Erfahren Sie im Folgenden mehr.
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Fahrerkarte vergessen wurde: Welche Strafe droht?
Es kann jedem einmal passieren: Erst auf der Arbeit bemerken Sie, dass Sie die Fahrerkarte zu Hause vergessen haben. Was nun? Eine Ersatzkarte gibt es ja grundsätzlich nicht, weil Fahrer stets nur eine einzige Karte besitzen können. Dürfen Sie trotzdem fahren?
Wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt, müssen Berufskraftfahrer stets ihre Lenk- und Ruhezeiten vorweisen können. Wird die Kontrolle verhindert oder erschwert, etwa weil die Karte ungültig oder defekt ist, drohen Bußgelder.
Sollte der Lkw-Fahrer seine Fahrerkarte zu Hause vergessen, so darf er daher nicht fahren. Das Verhalten, wenn die Fahrerkarte vergessen wird, ist nämlich nicht explizit geregelt und kann daher als Fahren ohne Fahrerkarte gewertet werden.
Da es hier aber keine speziellen Vorschriften gibt, liegt es letztendlich an der Bewertung der Behörden im Einzelfall, was genau die Folgen sind, wenn der Lkw-Fahrer seine Fahrerkarte vergessen hat. Es sollte aber immer davon ausgegangen werden, dass dies als ordnungswidriges Fahren ohne Fahrerkarte gewertet wird. Daher sollte die Fahrt nicht angetreten werden, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde.
Grundsätzlich sind Bußgelder von 250 Euro für den Fahrer und 750 Euro für das Unternehmen möglich, wenn eine Kontrolle nicht möglich ist.
Fahrerkarte im Fahrzeug vergessen
Wenn Sie aber nur nach Feierabend Ihre Fahrerkarte im Kontrollgerät vergessen haben, so stellt dies grundsätzlich erstmal kein Problem dar. Im Normalfall können Sie anschließend die Fahrt wieder normal fortsetzen und sparen sich sogar den Nachtrag auf der Fahrerkarte für die zwischenliegende Ruhezeit, weil dies automatisch registriert wird.
Allerdings muss bei einem Belassen der Karte im Fahrzeug sichergestellt sein, dass die darauf befindlichen Daten nicht von Dritten manipuliert werden können. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, dass während Ihrer Ruhezeit jemand anders das Fahrzeug bewegt, weil dies auf Ihrer Karte aufgezeichnet würde. Auch ein kurzes Umsetzen des Fahrzeugs ist nicht zulässig.
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