Kurz & knapp: Kann das Kennzeichen beim Umzug mitgenommen werden?
Nein, seit 2015 ist ein Wechsel des Kennzeichens wegen eines Umzugs nicht mehr vorgeschrieben.
Ja, die Ummeldung muss dennoch ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnortes erfolgen.
Liegt der neue Wohnort im selben Zulassungsbezirk, ist die neue Adresse dennoch der Zulassungsstelle zu melden.
Kennzeichenwechsel bei Umzug: Ist er notwendig?
Inhaltsverzeichnis
Ein Umzug ist immer mit Stress verbunden, da neben dem eigentlichen Wohnungswechsel noch viele Formalitäten zu erledigen sind. Alte Verträge müssen gekündigt, neue abgeschlossen werden und natürlich müssen Sie sich ummelden. Aber was ist mit dem fahrbaren Untersatz, muss für diesen ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erfolgen?
Bis vor wenigen Jahren war es in einigen Bundesländern unerlässlich, das Kfz-Kennzeichen zu wechseln und bei einem Umzug die Ummeldung des Fahrzeugs in der künftig zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen. Seit Januar 2015 ist eine Kennzeichenänderung in Deutschland bei einem Umzug nicht mehr notwendig. Sie können, sofern Sie Ihr Kfz-Kennzeichen nicht ohnehin ändern wollen bei einem Umzug, es nun auch einfach bundesweit an Ihren neuen Wohnort mitnehmen.
Video: Kennzeichenummeldung und Wunschkennzeichen
Pflicht zur Ummeldung des Wagens
Auch wenn der Nummernschildwechsel bei einem Umzug nicht mehr vorgeschrieben ist, muss der Fahrzeugbesitzer beim Wohnortwechsel seinen Pflichten nachkommen und das Auto bei der betreffenden Zulassungsstelle ummelden. Immerhin muss die geänderte Anschrift auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden, um Ihre persönlichen Daten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Notwendige Dokumente für Ummeldung und Kennzeichenwechsel bei einem Umzug
Im Folgenden führen wir auf, welche Informationen die Zulassungsbehörde benötigt, wenn Sie einen Kennzeichenwechsel nach einem Umzug in Betracht ziehen oder Ihr Fahrzeug ummelden möchten.
Die erforderlichen Unterlagen richten sich zudem nach Ihrer spezifischen Situation und die hier aufgeführten Dokumente sind nicht in jedem Fall obligatorisch.
Folgende Unterlagen benötigt die Behörde für die Ummeldung:
- Gültige Ausweisdokumente, wie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein bzw. die Zulasssungsbescheinigung Teil 1
- Elektronische Bestätigung über die Versicherung (eVB-Nummer)
- Bericht über die Hauptuntersuchung
- Bericht über die Abgasuntersuchung
- SEPA-Mandat zum Einziehen der Kfz-Steuer
Darüber hinaus können weitere Nachweise erforderlich sein, wenn Sie sich z. B. vertreten lassen. In einem solchen Fall müssen eine schriftliche Vollmacht und die Ausweispapiere des Vertreters und des Vollmachtgebers vorliegen. Wird das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen, ist die Einverständniserklärung der Eltern nebst deren Personalausweisen notwendig.
Handelt es sich um einen Firmenwagen, sind wiederum gesonderte Unterlagen einzureichen, wie ein Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls die Vollmacht des Chefs und sein Ausweis, sofern er die Ummeldung nicht selbst vornimmt.
Entscheiden Sie sich hingegen für einen Kennenzeichenwechsel bei einem Umzug, müssen Sie der Behörde weitere Dokumente aushändigen. Dazu gehören der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die ehemaligen Kennzeichenschilder. Dann steht es Ihnen frei, ein neues Kennzeichen, vielleicht sogar ein Wunschkennzeichen, zu beantragen. Haben Sie neue Nummernschilder prägen lassen, muss die Zulassungsstelle auch diese abnehmen, um sicher zu gehen, dass sie der DIN-Norm entsprechen.
Da die Zulassungsbehörde oftmals sehr gut besucht wird, sollten Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen und etwas mehr Zeit einplanen, wenn Sie Ihren Kennzeichenwechsel bei einem Umzug vornehmen möchten. Viele Stellen bieten deshalb auch an, online einen Termin zu vereinbaren.
Kosten und Fristen für das Ummelden des Kfz
Wer keine Kennzeichenänderung bei dem Umzug vornimmt, spart im Übrigen einiges an Geld, da er keine neue Beschilderung bezahlen muss. Zwar ist auch beim bloßen Umschreiben eine Gebühr von etwa 20 Euro zu entrichten, aber kämen noch neue Autokennzeichen hinzu, beliefen sich die Kosten annähernd auf das Doppelte.
Günstiger wird die Umschreibung, wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen. Dann kostet eine Umschreibung aufgrund des geringeren Aufwands nur rund 12 Euro.
Weder das Umschreiben noch den Kennzeichenwechsel sollten Sie bei einem Umzug versäumen, da andernfalls ein Bußgeld von bis zu 100 Euro drohen kann. Dieser recht hohe Betrag wird damit gerechtfertigt, dass durch ein nicht ordnungsgemäß gemeldetes Fahrzeug die Arbeit der Polizei erheblich erschwert wird. Ist Ihre aktuelle Adresse nämlich nicht bei der Zulassungsstelle hinterlegt, können Ihnen etwaige Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden.
Wann ist ein Kennzeichenwechsel unvermeidlich?
Der Kennzeichenwechsel bei einem Umzug kann neuerdings also vermieden werden, wenn der Fahrzeughalter sein altes Nummernschild beibehalten will. Dies ist eine wichtige Neuerung für alle, die ihr Wunschkennzeichen nicht aufgeben oder damit auch in der Fremde ihre Heimatverbundenheit ausdrücken möchten. Wer die Gelegenheit beim Schopfe packen und sein Kennzeichen nach dem Umzug gleich wechseln möchte, kann dies natürlich auch weiterhin tun.
Ein Kennzeichenwechsel ist notwendig, wenn…
- der Wagen verkauft wird,
- ein Halterwechsel stattfindet oder
- das Kraftfahrzeug abgemeldet wird.
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