Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg
Verkehrsverstoß | Sanktion |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | ab 50 Euro |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h | ab 145 Euro |
Parkverstoß | ab 25 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 145 Euro |
Nicht angeschnallt | 75 Euro |
Handy am Steuer | 75 Euro |
Kurz & knapp: Verkehrsregeln von Luxemburg
Nähern Sie sich in Luxemburg einem Stauende, ist gemäß den Verkehrsregeln die Warnblinkanlage einzuschalten.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein geringerer Wert.
Ja, denn Bußgelder aus Luxemburg lassen sich auch in Deutschland vollstrecken.
Was besagen die Verkehrsregeln von Luxemburg?
Inhaltsverzeichnis
Das Großherzogtum Luxemburg gehört zu den kleinsten Staaten der Europäischen Union und spielt dennoch im Staatenbund eine wichtige Rolle. Denn dort sind unter anderem der Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäische Rechnungshof und die Europäische Investitionsbank angesiedelt.
Darüber hinaus können Sie in Luxemburg zahlreiche touristische Sehenswürdigkeiten, wie Museen und Denkmäler, die mitunter zum UNESCO Weltkulturerbe zählen, besuchen. Aufgrund der Lage des Großherzogtums entschließen sich viele Deutsche zur Anreise im eigenen Auto, allerdings gilt es dabei die landestypischen Verkehrsregeln und Vorschriften zu beachten.
Welche Tempolimits sollten Sie beachten, um Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg bei erhöhter Geschwindigkeit zu vermeiden? Und welcher Wert gilt bei der Promillegrenze? Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Grundlegende Verkehrsregeln von Luxemburg
Um bei einem Ausflug mögliche Sanktionen durch den Bußgeldkatalog von Luxemburg zu vermeiden, sollten Urlauber insbesondere die allgemeinen Tempolimits kennen. Diese sehen innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften von 90 km/h vor.
Auf der Autobahn schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich ein Tempolimit von 130 km/h vor. Allerdings reduziert sich die zulässige Geschwindigkeit bei entsprechenden Witterungsbedingungen. So ist bei Nässe maximal Tempo 110 zulässig.
Sanktionen drohen in Luxemburg gemäß Bußgeldkatalog auch beim Tatbestand „Alkohol am Steuer“. Wann dieser vorliegt, ergibt sich aus der gesetzlich definierten Promillegrenze. Regulär liegt diese bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger, die den Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt allerdings ein reduzierter Wert von 0,2 Promille.
Bußgeld aus Luxemburg: Gilt der Bescheid in Deutschland?
Haben Sie im Großherzogtum gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg. Dabei kann die Polizei die Bußgelder bereits an Ort und Stelle erheben oder durch einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einfordern.
Möglich ist dies durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld), der eine grenzüberschreitende Durchsetzung von Bußgeldern innerhalb der EU erlaubt. Dafür muss die Geldsanktion allerdings die Bagatellgrenze von 70 Euro erreichen. Dazu können aber auch Verfahrenskosten und Mahngebühren beitragen.
Erachten Sie die Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg als nicht gerechtfertigt bzw. ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Worauf es dabei zu achten gilt, sollten Sie ggf. mit einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
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