Kurz & knapp: Wichtige Fristen im Zusammenhang mit dem Anhörungsbogen
Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Anhörungsbogen zu verschicken, da sonst die Verjährung eintritt.
Wenn Sie statt eines Bußgeldbescheids zunächst einen Anhörungsbogen erhalten, unterbricht dieser die Verjährungsfrist des Bescheids.
m Anhörungsbogen werden Sie oft aufgefordert, diesen innerhalb von ein oder zwei Wochen ausgefüllt zurückzusenden. Sollten Sie diese verpassen, müssen Sie jedoch in der Regel mit keinerlei Sanktionen rechnen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Anhörungsbogen: Die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit
Wer bei einer Verkehrskontrolle mittels Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der Vernachlässigung des Mindestabstands oder beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde, gegen den wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid finden die Betroffenen allerdings häufig einen Anhörungsbogen in ihrem Briefkasten.
Da viele nicht wissen, wie Sie mit dieser Anhörung im Bußgeldverfahren umgehen sollen, wollen wir Ihnen einige Ihrer Fragen in unserem Ratgeber beantworten. Dabei geht es insbesondere darum, ob Sie beim Anhörungsbogen irgendeine Frist einhalten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Video zum Anhörungsbogen
Welche Aufgabe übernimmt der Anhörungsbogen?
Durch den Anhörungsbogen erfahren Sie zunächst einmal, dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wurde. Welcher Tat Sie genau beschuldigt werden, wann sich diese ereignet hat, mögliche Beweise finden Sie in einem solchen Anhörungsbogen. Hier ist auch erwähnt, innerhalb welcher Frist Sie den Anhörungsbogen zurückschicken sollen.
Seine eigentliche Aufgabe ist es allerdings, Ihnen „rechtliches Gehör“ zu verschaffen, Ihnen also Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, bleibt jedoch Ihnen überlassen. Sie können von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie sich andernfalls selbst oder einen nahen Verwandten belasten müssten.
Die Frage: „Wann kommt der Anhörungsbogen?“ ist schwer zu beantworten, da die zuständigen Behörden unterschiedlich schnell reagieren, je nachdem wie stark sie ausgelastet sind. Innerhalb von drei Monaten muss die Behörde den Anhörungsbogen ausstellen. Diese Frist ist deshalb wichtig, da nach diesem Datum eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht mehr möglich ist. Die Verjährungsfrist für den Anhörungsbogen ist abgelaufen.
Sie haben die im Anhörungsbogen angegebene Frist verpasst?
Stets ist im Anhörungsbogen eine Frist angegeben, innerhalb derer der ausgefüllte Bogen an die entsprechende Behörde zurückgeschickt werden soll. Meist sind dafür ein bis zwei Wochen vorgesehen. Doch was geschieht, wenn dieses Ultimatum verstrichen ist?
Für gewöhnlich haben Sie keine Sanktionen zu fürchten, da zumindest die Angaben zur Sache freiwilliger Natur sind. Sollten hingegen die Daten zu Ihrer Person fehlerhaft oder unvollständig sein, sind Sie verpflichtet, diese zu vervollständigen bzw. zu korrigieren und den Anhörungsbogen abzuschicken. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht Ihnen ein Bußgeld.
Die im Anhörungsbogen erwähnte Frist soll Sie in erster Linie dazu bewegen, diesen schnellstmöglich auszufüllen.
Anhörungsbogen: In welcher Frist kommt der Bußgeldbescheid?
Da der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten abgeschickt werden muss, denken viele Betroffene, sie könnten diese Frist verstreichen lassen, indem sie den Anhörungsbogen zurückhalten. In Wahrheit verlängert der Anhörungsbogen allerdings die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid, sodass die Behörde für die Zustellung desselben wiederum drei Monate Zeit hat.
Ebenso wenig Erfolg versprechend ist der Versuch, den zugestellten Bescheid zu ignorieren, bis die drei Monate verstrichen sind. Die für den Bußgeldbescheid und den Anhörungsbogen definierte Frist gibt nämlich lediglich an, bis wann die Behörde diese ausgefertigt haben muss. Anschließend gelten die Verjährungsfristen für die jeweiligen Delikte.
Geben Sie den wahren Fahrer im Anhörungsbogen nicht an und ist die Polizei nicht in der Lage diesen innerhalb der Drei-Monats-Frist ausfindig zu machen, gilt die Ordnungswidrigkeit übrigens als verjährt.
Es kann auch durchaus sein, dass Sie den Anhörungsbogen nach der Frist erhalten. Dieser ist dann immer noch gültig, sofern die Behörde ihn innerhalb der drei Monate abgeschickt hat.
Ulf meint
7. Juli 2022 at 16:28
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war neulich etwas schneller als erlaubt auf der Autobahn unterwegs und wurde dabei geblitzt.
Die vom Sensor gemessene Geschwindigkeit beträgt nach Toleranzabzug 125km/h wobei aber 100km/h erlabt waren.
Weil das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen ist, bekam zunächst er einen Brief mit „Anhörung im Bußgeldverfahren“.
Der Bogen wurde mit dem Verweis „keine Angabe nach §52 StPO“ versehen, unterschrieben und zurückgesandt.
Einige Zeit später kam dann ein weiterer Brief mit neuer „Anhörung im Bußgeldverfahren“ und zu dieser möchte ich gern meine Frage stellen.
Im Briefkopf stehen nämlich zwei Vornamen und ein Nachname, d.h. der Name meines Vaters, dann ohne Leerzeichen mein Name gefolgt von unserem Nachnamen.
Zur Veranschaulichung führe ich mal „HansLukas Müller“ an.
Wie darf ich damit umgehen, schließlich existiert keine Person mit dem Namen HansLukas Müller.
1. Dürfen wir den Brief einfach ignorieren weil keiner von uns HansLukas heißt?
Die Verjährung abwarten und dann nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides einen Widerspruch einlegen?
2. Muss ich oder mein Vater bzw. wir beide den beiliegenden Bogen zwecks Angabe von richtigen Personendaten ausfüllen und abgeben weil ich, er oder sogar wir beide uns sonst nach §111 OWiG strafbar machen?
(Wenn es so ist, könnte man als Beamter einfach alle Vornamen vieler Hausbewohner in eine Reihe schreiben und dann eine „Berichtigung“ des der betroffenen Person abwarten.)
3. Weil der Name des Vaters zuerst geschrieben ist, dürfte evtl. er den Bogen zur Korrektur der Personendaten zurücksenden und mich damit noch 3 Wochen auf dem Anliegen raushalten?
Nach dem Ablauf von 3 Wochen ist nämlich die Verjährung eingetreten und die Sache vom Tisch.
4.In wie fern greift hier das Briefgeheimnis nach §202 StGB, denn so gesehen dürfte weder ich noch mein Vater das Brief öffnen, somit dürfte der Anhörungsbogen nicht als übermittelt gelten. Oder?
5.Das Brief ist nicht mit Einschreiben zugestellt, kann ich da einfach die restlichen 3 Wochen abwarten und dann im Rahmen eines Widerspruches auf den später erhaltenen Bußgeldbescheid darauf hinweisen, dass ich zuvor keinen Abhörungsbogen erhalten habe.
Ich hoffe sehr, dass meine Geschichte sich für Sie als interessant erweist und Sie mir einen Tipp geben können.
Gruß,
HansLukas Müller
Ronny B meint
28. Januar 2023 at 18:40
Ich bin am 13.9.2022 mit dem LKW kontrolliert worden und heute am 28.1.2023 kam der Anhörungsbogen, meine Frage ,ist die Sache verjährt?