Kurz & knapp: Den Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugeben oder nicht?
Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Allerdings dient er auch der Ermittlung des Fahrers, wenn unklar ist, wer den Verstoß wirklich begangen hat.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das heißt, Sie müssen keine Angaben zur Sache machen (Angaben zur Person allerdings schon).
Sie sollten in Erwägung ziehen, den Verstoß (falls Sie ihn wirklich begangen haben) zuzugeben, weil die Behörde unter Umständen zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichten kann.
Anhörungsbogen zur Identifizierung des Fahrers
Wurde mit Ihrem Wagen ein Verkehrsverstoß begangen, wird ein solcher häufig durch einen Blitzer festgestellt und aufgezeichnet. Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, kommt dem Blitzerfoto zur Identifizierung des Fahrers eine enorme Bedeutung zu. Was ist aber, wenn das Bild von so schlechter Qualität ist, dass der Mann oder die Frau hinter dem Steuer nicht eindeutig erkennbar sind?
Haben Polizei oder Ordnungsbehörden Zweifel an der Identität des Verkehrssünders, können Sie vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen an den Halter des Kraftfahrzeugs schicken. Viele, die ein solches Schreiben erhalten, wissen nicht, ob es klug ist, wenn Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben. Wir erklären es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
Video zum Anhörungsbogen
Müssen Sie Angaben machen?
Der Anhörungsbogen informiert Sie darüber, dass aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Zugleich verschafft er Ihnen rechtliches Gehör, dies bedeutet, Sie erhalten Gelegenheit zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen.
Indem Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, erleichtern Sie der Polizei zweifellos die Strafverfolgung. Aber müssen Sie den Bogen beantworten?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, sich zu der Sache zu äußern. Auch wenn Sie ihn begangen haben, müssen Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben. Der Grund dafür ist schlicht der, dass Sie sich selbst oder enge Verwandte nicht belasten müssen.
Wann macht es Sinn, auf dem Anhörungsbogen Angaben zu machen? Haben Sie den Verkehrsverstoß nicht begangen, weil Sie das Auto verliehen haben oder es ein Firmenwagen ist, der von mehreren Personen genutzt wird, können Sie den wahren Fahrer angeben. Damit wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt und der eigentliche Verkehrssünder erhält einen Bescheid.
Sollten die im Bogen enthaltenen Angaben zu Ihrer Person allerdings fehlerhaft sein, sind Sie verpflichtet diese zu korrigieren und den Anhörungsbogen an die Behörde zurückzuschicken. Genauso verfahren Sie, falls Ihre Personalien nur unvollständig aufgeführt sind.
Sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben oder nicht?
Es steht Ihnen frei, ob Sie den Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugeben und ihn der Behörde zurücksenden. Entschließen Sie sich, das Schreiben zu beantworten, bedenken Sie, dass Ihre Aussagen stets der Wahrheit entsprechen müssen. Andernfalls könnten Sie wegen einer Falschaussage belangt werden. Deshalb ist es nicht ratsam, die Schuld für eine andere Person auf sich zu nehmen.
Wer darauf hofft, für seine Kooperationsbereitschaft am Ende – in Form milderer Sanktionen – belohnt zu werden, wenn er auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben würde, dürfte leider enttäuscht werden.
Ob Sie den Bogen nun ausfüllen oder nicht, dies hat weder positive noch negative Konsequenzen.
Auch ansonsten geht von dem Anhörungsbogen stets die latente Gefahr aus, sich mit seinen Aussagen zu belasten. Erklären Sie z. B., dass Sie durch das Handy abgelenkt waren und nur deshalb zu schnell gefahren sind, kann die eigentliche Sanktion für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wegen des Handyverstoßes verschärft werden.
Machen Sie hingegen von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, darf Ihnen Ihr Schweigen nicht negativ ausgelegt oder die Strafe verschärft werden. Sie erhalten dann einfach innerhalb der folgenden drei Monate den Bußgeldbescheid per Post.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben sollten, können Sie in dieser Frage auch einen Anwalt konsultieren.
Jenny B. meint
17. November 2020 at 20:57
unentschuldigten Fehlzeiten in der Schule. Anhörungsbogen: muss ich von meinem Äußerungsrecht Gebrauch machen ? Und muss die Zuwiderhandlung zugegeben werden?
Gina meint
14. März 2022 at 12:58
Hallo,
Ich habe den Anhörungsbogen nich abgeschickt und jetzt hat paar mal scho Ordungsamt an der Tür geklingelt. Ich war nicht zu Hause nur die Nschbar hat mir erzählt, dass die da waren. Was soll ich den sagen wenn die wieder kommen?
Ich möchte von meine Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch machen.