Kurz & knapp: Strafzettel in Frankreich
Durch ein Vollstreckungsabkommen der EU-Länder, kann ein Strafzettel aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings in der Regel erst ab einem Betrag von 70 Euro.
Sie können den Strafzettel direkt in Frankreich bezahlen und sparen sich so etwaige Gebühren.
Ja, wer den Strafzettel zeitnah begleicht spart Geld. Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln kann sich die Ersparnis auf 13 bis 45 Euro belaufen.
Mit dem Auto nach Frankreich reisen
Frankreich ist ein Land, das sich auch unter deutschen Touristen großer Beliebtheit erfreut und sie mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten, atemberaubenden Landschaften und dem besonderen Flair in seinen Bann zieht. Zudem ist es durch seine geografische Nähe auch gut mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen zu bereisen, sodass die Urlauber mobil sind.
Allerdings birgt es immer ein gewisses Risiko, im Ausland mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, schließlich gelten hier andere Verkehrsregeln, die Ihnen eventuell unbekannt sind. Die Missachtung der Gesetze kann Ihnen dann nach dem Bußgeldkatalog für Frankreich Sanktionen einbringen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab über die Vorschriften in Ihrem Urlaubsland informieren, um derartige Konsequenzen zu vermeiden. Was ist aber, wenn Sie trotz aller Vorsicht dennoch einen Strafzettel aus Frankreich erhalten? Müssen Sie ihn bezahlen? Das erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Müssen Sie den Strafzettel aus Frankreich bezahlen?
Meist ist schon einige Zeit seit dem Urlaub vergangen, bis Sie in Ihrem Briefkasten plötzlich einen Bußgeldbescheid aus Frankreich finden. Vielleicht haben Sie sich einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlicht- oder Parkverstoßes schuldig gemacht oder einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Die Gründe, weshalb Sie Post von den französischen Behörden erhalten können, sind vielfältig.
Die Überraschung kann aus dreierlei Gründen groß sein: Zum einen lässt ein Strafzettel aus dem Ausland in der Regel lange auf sich warten, zum anderen fallen die Bußgelder deutlich höher aus als in Deutschland und darüber hinaus kann es sein, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht gefahren sind. Letzteres kann daher kommen, dass die Blitzer in Frankreich von hinten auslösen. Dadurch sind zwar das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und damit auch der Halter bekannt, aber nicht der Fahrer. Mehr ist in unserem Nachbarland nicht nötig, denn hier gilt grundsätzlich die Halterhaftung.
Wer sich nun an die Hoffnung klammert, den Strafzettel aus Frankreich nicht bezahlen zu müssen, der irrt. Nur wenn beim Bußgeldbescheid Fehler vorliegen, die ihn unwirksam machen, ist es in der Regel möglich die Zahlung zu umgehen. Immerhin gibt es ein EU-weites Abkommen, dass es den Mitgliedern erlaubt, Bußgelder auch länderübergreifend einzutreiben. So kann es bei einem Bußgeld aus Frankreich auch zur Vollstreckung in Deutschland kommen.
Wer aus Frankreich einen Bußgeldbescheid erhält, der neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot vorsieht, muss nicht fürchten, in Deutschland nun nicht mehr fahren zu dürfen. Ein Fahrverbot aus dem Ausland gilt nämlich nur in dem Land, in dem es verhängt wurde. Sollten Sie während des Fahrverbotes wiederum mit dem Kfz nach Frankreich reisen, kann dies einige Probleme mit sich bringen, denn hier verstoßen Sie gegen geltendes Recht. Haben Sie sich geweigert, den Strafzettel aus Frankreich zu bezahlen, kann das Bußgeld bei Ihrer erneuten Einreise von den französischen Behörden eingetrieben werden. Erst wenn die Verjährungsfristen, die mehrere Jahre dauern können, verstrichen sind, können keine Forderungen mehr gegen die Betroffenen geltend gemacht werden.
Schnell sein zahlt sich beim Strafzettel aus Frankreich aus
Wer in Frankreich einen Strafzettel erhält, kann diesen direkt vor Ort bezahlen oder später überweisen. Wer jedoch keine Fehler im Bescheid findet und nicht vorhat, Einspruch gegen diesen einzulegen, sollte das Bußgeld zeitnah entrichten. Auf diese Weise kann er beim Strafzettel in Frankreich je nach Verstoß zwischen 13 und 45 Euro sparen. Bezahlen Sie den Strafzettel aus Frankreich hingegen nicht in der gesetzten Frist, erhöht sich das Bußgeld unter Umständen recht erheblich.
Micha meint
16. Juni 2023 at 10:16
Hallo, ich habe wegen 2kmh zuviel einen Brief bekommen und soll 90 €zahlen. Das ist in keinem Verhältnis und ich werde nicht zahlen. Werde Einspruch erheben und Wenn es nach Deutschland geht werde ich weil Halterhaftung in Deutschland nicht ist, dagegen Einspruch erheben. Habe nicht vor so schnell wieder nach Frankreich zu fahren.
Ika meint
26. Mai 2023 at 20:05
Hallo, mir ergeht es ähnlich, ich habe auch einen Bußgeldbescheid erhalten und mehrfach ignoriert – heute kam ein weitere per Einwurfeinschreiben über 180€. Alles in Französisch verfasst. Ich spreche die Sprache nicht und kann somit nicht sagen was genau mir vorgeworfen wird. Weiss jemand wie es sich in dem Fall verhält ich habe gelesen, dass die Bescheide in Deutsch verfasst sein müssen um zur Vollstreckung in Deutschland zu kommen.
Habt Ihr mittlerweile mehr Infos?
Ika
Wolfgang meint
18. Februar 2023 at 23:45
Hallo Franz,
mit Interesse habe ich Deine Ausführungen gelesen.
Bei mir liegt der Fall genau so vor … exakt dasselbe.
Auch ich habe nicht vor, dieser Zahlungsaufforderung
nachzukommen, weil dies reine Abzocke ist.
Wie ist es Dir weiter ergangen ?
Petr meint
13. April 2023 at 13:39
Bonjour,
Ich habe nur 5 km Ueberschritten und wurde mir 90.-€ geschickt als Strafe!!
Ich will es auch nicht zahlen
Petr
Salem meint
8. Juni 2023 at 22:09
Hallo,
Ich war in Straßburg und habe an meiner Windschutzscheibe eine Parkstrafe in Höhe von 35 € entdeckt. Muss ich diese bezahlen?
Danke
Franz S meint
17. Oktober 2022 at 16:51
Hallo!
Ich soll wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich von nur 1 km/h(!!!) sage und schreibe „vermindert“ 45 € oder „pauschal“ 68 € oder „erhöht“ sogar 180 € bezahlen. Lese ich da obigen Beitrag richtig, dass diese Geldbuße in Deutschland nicht gegen mich zwangsvollstreckt werden kann? Oder ist bei der Vollstreckungsgrenze von 70 € nicht auf die „verminderte“ Geldbuße von 45 €, sondern auf die „erhöhte“ Geldbuße von 180 € abzustellen? Dies ist ganz entscheidend dafür, ob man bezahlen soll oder dies gefahrlos verweigern kann!
Meine Meinung: „Meine“ Geldbuße ist wegen der unverhältnismäßigen Höhe zumindest hier in D. ohnehin nicht vollstreckbar (Willkür-Verbot in Deutschland!). Die Staffelung der Bußgeld-Höhe hat Erpressungs-Charakter, der sie in Deutschland sittenwidrig und auch deshalb nicht zwangsvollstreckbar macht. Gibt es dazu schon eine Rechtssprechung). Viele Grüße Franz
Oliver Z. meint
11. Januar 2023 at 20:32
Hallo Franz,
ich habe aktuell genau dieselbe Problematik (auch von den Zahlen her identisch). Wie ist die Sache bei Dir denn ausgegangen? Hast Du die Knolle bezahlt? Oder nicht? Ich würde sie grundsätzlich nicht zahlen, das einzige, was sich dann aber etwas mulmig anfühlt, wäre, wenn man zufällig mit dem gleichen Auto nochmal in Frankreich unterwegs ist und man vorort kontrolliert und die Nichtzahlung festgestellt wird (ob man dann neben einem höheren Bußgeld noch weiteren Ärger bekommt). Daher schwanke ich noch.
LG Oliver