Bußgelder: Tempoverstöße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Bußgelder – mit dem Lkw die Geschwindigkeit überschritten
Bußgelder – die Geschwindigkeit mit einem Pkw mit Anhänger überschritten
Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Je nachdem, mit welcher Art von Kraftfahrzeug Sie außerorts unterwegs sind, kann eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung maßgeblich sein. Für Pkw liegt diese z. B. bei 100 km/h, für Lkw bis 3,5 Tonnen bei 80 km/h und für Lkw über 7,5 Tonnen bei 60 km/h.
Auf der Autobahn herrscht in der Regel keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern kein geringeres Tempo durch Schilder vorgeschrieben ist.
Sobald Sie außerorts 41 km/h schneller unterwegs sind, als es die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung vorsieht, drohen Punkte in Flensburg.
Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften
Inhaltsverzeichnis
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Außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht in aller Regel ein höheres Tempolimit als in der Stadt. Dadurch soll eine schnelle Reise auf Autobahn, Land- und Schnellstraße gewährleistet werden. Doch nicht für jedes Kfz gilt dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
So sind Lkw und Pkw mit Anhänger meist an ein anderes Tempolimit gebunden als ein normaler Pkw. Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen, beispielsweise wegen einer Baustelle gelten aber für alle Fahrzeuge gleichermaßen.
Doch wie hoch ist die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts für die einzelnen Kfz eigentlich? Welche Strafe droht, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet wird? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über die maßgebenden Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gemäß StVO
Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts wie innerorts hat das Ziel, schwerwiegende Unfälle zu verhindern. In § 3 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen für unterschiedliche Kfz außerhalb geschlossener Ortschaften definiert:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[…]
außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
[…]
Für Lkw sowie Pkw mit Anhänger gelten also besondere Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften. Verfügt der Anhänger über eine Tempo-100-Zulassung, so darf mit diesem, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist, auch in dieser Geschwindigkeit gefahren werden.
Für wen herrscht außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts, gilt für Pkw, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Auf der Autobahn gilt sonst eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Diese greift auch auf Land- und Schnellstraßen. Allerdings nur in folgenden zwei Fällen:
- Die Fahrbahnen sind nicht baulich getrennt, haben jedoch mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung
- Straßen verfügen über eine baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen durch z. B. Grünstreifen oder eine Mittelleitplanke
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Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet: Welche Strafe droht?
Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet und der Betroffene tappt in eine Radarfalle, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestehen.
Bei letzterem handelt es sich um einen temporären Entzug der Fahrerlaubnis. Wird das Fahrverbot angetreten, muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden und der Betroffene darf für maximal drei Monate kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen.
Wie hoch die jeweiligen Sanktionen ausfallen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts mit einem Pkw missachtet wurde, hängt maßgeblich mit der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. So ist bis zu einer Überschreitung von 20 km/h nur ein Bußgeld vorgesehen.
Ab einer Geschwindigkeit von 21 km/h kommt neben der Geldbuße mindestens ein Punkt in Flensburg hinzu. Ein einmonatiges Fahrverbot wird verhängt, wenn der Betroffene mindestens 41 km/h zu schnell war.
In der Probezeit das Tempolimit außerorts überschritten
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis, egal welcher Führerscheinklasse, erwerben zu können, ist der Besuch einer Fahrschule unumgänglich. Sind die Prüfungen in Praxis und Theorie erfolgreich absolviert, erhält der Betroffene den Führerschein und darf mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Allerdings stehen Fahranfänger in den ersten beiden Jahren nach Erwerb einer Fahrerlaubnis unter besonderer Beobachtung und müssen erst einmal nachweisen, dass sie in der Lage sind, sich an die Regeln der StVO zu halten.
In der Probezeit drohen daher noch weitere Konsequenzen, wenn die Verkehrsregeln missachtet werden. Dabei wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Um letztere handelt es sich bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Betroffene müssen außerdem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, erhält der Fahranfänger die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Beim dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit ist dann Schluss: Dem Führerscheinneuling wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Aber folgen Probezeitmaßnahmen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts überschritten wurde?
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da stets eine Rolle spielt, wie schnell der Betroffene gefahren ist. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr gilt als A-Verstoß. Übertretungen unter diesem Wert lösen keine Probezeitmaßnahmen aus.
Wann können Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Wurde durch einen Blitzer festgestellt, dass Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachtet haben, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Betroffene erhalten zunächst einen Anhörungsbogen. Diesen können sie nutzen, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Danach erfolgt in aller Regel die Zustellung von einem Bußgeldbescheid, in welchem dem Temposünder die entsprechenden Sanktionen mitgeteilt werden. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Blitzer und Radarfallen anfällig für Fehler sind.
Haben Sie als das Gefühl, die Geschwindigkeitsmessung kann nicht der Realität entsprechen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheid einen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist, erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft.
Entscheiden Sie sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, muss dieser schriftlich an die zuständige Behörde gerichtet werden. Es empfiehlt sich, das entsprechende Schreiben per Einschreiben zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass der Einspruch fristgerecht eingelegt wurde.
Sollten Sie nicht sicher sein, inwiefern ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei Missachtung der Geschwindigkeitsgrenze außerorts Chance auf Erfolg hat, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten.
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