Kurz & knapp: Knöllchen
Der Begriff Knöllchen ist ein anderes Wort für Strafzettel und wird von Autofahrern an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs vorgefunden.
Ein Knöllchen kann für verschiedene Verstöße im ruhenden Verkehr ausgestellt werden und hat in der Regel ein Verwarnungsgeld zur Folge.
Bezahlen Sie ein Knöllchen nicht, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Was ist ein Knöllchen und woher kommt der Begriff?
Inhaltsverzeichnis
Findet ein Falschparker bei seiner Rückkehr zum Fahrzeug einen auf der Windschutzscheibe befestigten Zettel, ist oft die Rede davon, dass dieser ein Knöllchen bekommen hat. Doch was heißt das eigentlich?
Der Begriff “Knöllchen” ist ein anderes Wort für Strafzettel. Ein Fahrzeugführer erhält diesen, wenn er eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat. Der Verkehrssünder erhält in diesem Fall ein Verwarnungsgeld, das in der Regel zwischen fünf und 55 Euro beträgt.
Ein Verwarnungsgeld kann zum Beispiel bei einem Parkverstoß verhängt werden, da es sich hierbei in der Regel um eine weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Dementsprechend erhält jemand, der ordnungswidrig parkt, einen Strafzettel. Das ist ein kleines Stück Papier, das von dem kontrollierenden Ordnungsbeamten unter die Scheibenwischer des Fahrzeugs geklemmt wird.
Doch woher kommt der Begriff “Knöllchen”? Bei dem Wort handelt es sich wohl um eine Umformung aus dem ländlichen (besonders rheinischen) Wort “Protoköllchen”. Dabei handelt es sich um eine Verkleinerungsform von Protokoll, welches angefertigt werden muss, wenn ein Verwarnungsgeld verhängt wird. “Protoköllchen” wurde scherzhaft an das Wort “Knolle” angelehnt und ergab dann das Wort Knöllchen.
Erteilt die Polizei auch Knöllchen? Strafzettel werden nicht nur für Parkverstöße vergeben, sondern auch beispielsweise für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Fall erhalten Sie das Knöllchen von der Polizei, denn Ordnungsbeamte sind in der Regel für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr zuständig.
Knöllchen fürs Falschparken: Bei welchen Parkverstößen erhalte ich einen Strafzettel?
Zu den typischen Parkverstößen, für die ein Knöllchen vergeben wird, zählen zum Beispiel folgende:
- Die maximal zulässige Parkdauer wurde überschritten (20 bis 40 Euro)
- Parken im Halteverbot (35 Euro)
- Parken ohne gültigen Parkschein (20 bis 40 Euro)
- Parken auf dem Behindertenparkplatz ohne Behindertenparkausweis (55 Euro)
- Parken entgegen der Fahrtrichtung (15 Euro)
- Parken auf Rad– oder Gehweg (55 Euro)
Muss ein Knöllchen eigentlich unbedingt am Auto angebracht sein? Nein, in manchen Fällen erhalten Falschparker den Strafzettel direkt in die Hand, wenn Sie beispielsweise auf frischer Tat ertappt werden oder wenn Sie gerade in dem Moment zurückkehren, in dem der Ordnungsbeamte das Knöllchen ausstellt.
Knöllchen am Auto vorgefunden? So gehen Sie vor
Kehren Sie zu Ihrem Fahrzeug zurück und finden ein Knöllchen vor, sollten Sie den Strafzettel lesen, um herauszufinden, welcher Parkverstoß Ihnen vorgeworfen wird, wie hoch das Verwarnungsgeld ist und wohin Sie das Geld überweisen müssen.
Erkennen Sie den Verstoß an, können Sie den genannten Betrag innerhalb der genannten Frist bezahlen und das Verwarnungsgeldverfahren ist damit abgeschlossen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel eine Woche.
Haben Sie das Knöllchen verloren, ist das kein Beinbruch, da Ihnen in der Regel zusätzlich ein Schreiben mit der entsprechenden Verwarnung per Post zugestellt wird. Über Ihr Kennzeichen wird der Halter des Fahrzeugs und so auch Ihre Adresse ermittelt. Knöllchen werden nicht per Einschreiben verschickt.
Knöllchen trotz Parkschein: Erkennen Sie den Verstoß nicht an, weil Sie beispielsweise ein Knöllchen trotz vorhandenem Parkschein erhalten haben, können Sie gegen den Strafzettel an sich zunächst keinen Einspruch einlegen. Hierzu müssen Sie warten, bis die Zahlungsfrist verstrichen ist. Wird ein Knöllchen nicht bezahlt, erhalten Sie nämlich einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie dann vorgehen können.
Was passiert, wenn Sie ein Knöllchen nicht bezahlen?
Wie bereits erwähnt, erhalten Sie nach Ende der Zahlungsfrist einen Bußgeldbescheid, wenn Sie das Parkknöllchen nicht bezahlen. Sie sollten es in jedem Fall vermeiden, die Zahlung des Knöllchens einfach zu vergessen, da sich die Kosten im Nachhinein erhöhen können.
Was kostet ein Knöllchen in diesem Fall? Beachten Sie, dass sich mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids die Kosten erhöhen können, da ein Bußgeldverfahren eröffnet wird, wenn ein Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird. In diesem Fall kommen nämlich zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und eine Zustellungsgebühr von 3,50 Euro auf.
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wollen Sie rechtliche Schritte gegen den Vorwurf einleiten, sollten Sie in jedem Fall in Erwägung ziehen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die vorliegende Situation am besten beurteilen und Ihnen sagen, wie nun vorzugehen ist. Außerdem kann er bewerten, ob ein Einspruch Sinn macht und wie Ihre Erfolgschancen sind.
Eine Verjährung tritt beim Knöllchen übrigens nicht ein, da eine Verjährung erst möglich ist, wenn ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde.
Frank L meint
24. Februar 2023 at 14:03
Hallo werte Frau Glaue,
habe heute ein Knöllchen erhalten, unter der Kennung xxxx.
Mein Vergehen war, dass ich heute Morgen meine Schwiegermutter zum Notarzt gefahren habe. Da sich Ihre Zehen bereits schwarz gefärbt haben und sie kaum vor Schmerzen überhaupt noch einen Schritt machen konnte, bin ich direkt vor Ihrer Haustür gefahren, um sie bestmöglich zu entlasten. Dabei habe ich darauf geachtet, die Fußgängerzone, sowie den Radweg nicht allzu sehr zu behindern. Mit Warnblinkanlage hielt ich, (nicht geparkt), ca 10 Minuten, da es nicht schneller ging. Vielleicht können Sie in Hinsicht der Umstände noch einmal von einem Bußgeld abstand nehmen. Das würde mich sehr freuen und entlasten, da sie sich immer noch in der Notaufnahme befindet und es nicht gut aussieht. Zusätzlich steht in Ihrer Wohnung seid heute eine Trocknungsanlage der Wohnungsgesellschaft, da sie kürzlich zu allem Unglück auch noch einen Rohrbruch im Haus hatte. Sie sehen wir haben gerade genug Ärger am Hals. Vielleicht können Sie angesichts der Umstände ein Auge zudrücken. Ich danke Ihnen recht herzlich und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichem Gruß
Frank L
L. meint
24. November 2019 at 13:06
Auf dem Parkplatz gilt die StVO. Laut dem aktuellen Bußgeld Katalog ist Parken ohne Parkscheibe mit 10 € – 30 € zu verwarnen.
Ich parkte an einem Parkplatz wo die Parkscheiben Regelung gilt um 11:30 Uhr. Um 11:34 Uhr bekam ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 €, das entspricht einer Parkdauer von über 3 Stunden. Ich habe elektronischen Fahrtenbuch, daher kann ich ganz genau die Zeit nachweisen. Wann ich angekommen bin. Normaler Weise müsste ich 10 € bezahlen (Parken ohne Parkscheibe bis zu einer Stunde).
Es liegt ganz offensichtlich ein falscher Tatbestand vor. Kann die Parküberwachung Firma ein Knöllchen nachträglich ändern?
Tom meint
9. April 2019 at 13:28
Das Knöllchen zu bezahlen ist immer etwas anstrengend und Kräfte zehrend. Schließlich passiert es ziemlich schnell , dass man ein Knöllchen kriegt. Das weiß ich gut weil meine Cousine Beim Ordnungsamt arbeitet und für die Parkraumüberwachung zuständig ist.