Kurz & knapp: Informationen zum Strafzettel
Ein Strafzettel wird in der Regel bei leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr ausgestellt. Verwarnungsgelder für falsches Parken sind üblich.
Strafzettel kann das Ordnungsamt bei Parkverstößen, aber auch die Polizei bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausstellen.
Bezahlen Sie den Strafzettel nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, gegen welchen Sie Einspruch einlegen können.
Was ist eigentlich ein Strafzettel?
Inhaltsverzeichnis
Begeht ein Fahrzeugführer einen Verstoß im ruhenden Verkehr, findet dieser bei der Rückkehr zu seinem Fahrzeug häufig einen Zettel an seiner Windschutzscheibe, in dem ihm ein bestimmter Parkverstoß vorgeworfen wird. Dieser Zettel wird im Volksmund als Strafzettel bezeichnet.
Der Falschparker muss in diesem Fall ein Verwarnungsgeld zahlen, das zwischen fünf und 55 Euro betragen kann. Um einen Bußgeldbescheid handelt es sich hierbei nicht, da von einem Bußgeld erst gesprochen wird, wenn der Verkehrssünder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro leisten muss.
Finden Sie ein Knöllchen an Ihrem Fahrzeug vor, können Sie diesem alle wichtigen Informationen entnehmen. Sie erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird, welchen Betrag Sie wohin überweisen müssen und welche Zahlungsfrist vorgesehen ist. In der Regel müssen Sie das Verwarngeld innerhalb von einer Woche bezahlen.
Doch was müssen Sie tun, wenn Sie dem Vorwurf widersprechen wollen? Bekommen Verkehrssünder einen Strafzettel nur fürs Falschparken? Was passiert, wenn man einen Strafzettel nicht bezahlt? All das erfahren Sie im Folgenden.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Strafzettel aus dem Ausland
Strafzettel fürs Falschparken: Was droht?
Strafzettel – Im Parkverbot geparkt oder die Parkdauer überschritten: Wie hoch ist das Verwarngeld bei Parkverstößen eigentlich? Das hängt in der Regel von der genauen Art des Parkverstoßes ab.
Entscheidend ist auch, wie lange der Parkverstoß angedauert hat und ob daraus eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer entstanden ist. Wurde die maximal zulässige Parkdauer überschritten, richtet sich die Höhe des Verwarnungsgeldes danach, um wie viel diese überschritten wurde.
- Strafzettel – Parken ohne gültigen Parkschein: Wie hoch das Verwarngeld hier ausfällt, hängt wie auch beim Parken ohne Parkscheibe davon ab, wie lange der Parkverstoß angedauert hat. Bei bis zu 30 Minuten drohen 20 Euro Verwarnungsgeld, bei mehr als einer Stunde sind es bereits 25 Euro und bei mehr als zwei Stunden 30 Euro. Parken Sie ohne Parkschein bis zu drei Stunden, kann ein Verwarngeld von 35 Euro, bei über drei Stunden 40 Euro die Folge sein.
- Strafzettel – Auf dem Behindertenparkplatz geparkt: Auf dem Schwerbehindertenparkplatz darf nur ein Fahrzeugführer parken, der in Besitz eines Behindertenparkausweises ist. Für alle anderen Autofahrer ist das Parken hier verboten und kann mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet werden.
- Strafzettel – Absolutes Halteverbot missachtet: Parken Sie im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, kann das ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehen.
- Strafzettel – Auf Privatparkplatz zu lange oder ohne Parkscheibe geparkt: Auch hier richtet sich die Höhe des Verwarngeldes nach der Dauer der Parkzeit. Parkplatzbetreiber können 15 bis 30 Euro verlangen.
Übrigens: Auch für das ordnungswidrige Parken auf dem Privatparkplatz kann ein Strafzettel drohen, wenn Sie die zulässige Parkdauer überschreiten oder keine Parkscheibe auslegen.
Wird auch für andere Verstöße im Straßenverkehr ein Strafzettel ausgestellt?
Im Volksmund wird ein Bescheid über die Verhängung eines Verwarngeldes als Strafzettel bezeichnet, wenn dieser vor Ort von einem Beamten unmittelbar nach dem Verstoß ausgestellt wird. So sprechen viele also auch von einem Strafzettel, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde.
Wird die betroffene Person also danach von Beamten angehalten und ein Bescheid ausgestellt, in dem die Zahlung eines Verwarngeldes angeordnet wird, handelt es sich dabei also auch um einen Strafzettel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Somit kann also auch die Polizei einen Strafzettel in Deutschland ausstellen.
Strafzettel nicht bezahlt: Was passiert nun?
Wie lange habe ich Zeit, um den Strafzettel zu bezahlen? Innerhalb einer Frist von einer Woche sollte der Strafzettel per Überweisung bezahlt werden.
Was passiert eigentlich, wenn Sie ordnungswidrig parken und den Strafzettel nicht bezahlen oder wenn Sie den Strafzettel vergessen zu zahlen? Zahlen Sie das im Strafzettel aufgeführte Verwarnungsgeld nicht innerhalb der genannten Frist, wird von der Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Beachten Sie dabei aber, dass sich beim Strafzettel die Kosten erhöhen, wenn Sie diesen nicht zahlen. Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, fallen für den Strafzettel nämlich weitere Gebühren wie eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und die Gebühr für die Zustellung des Bußgeldbescheids von 3,50 Euro an.
Strafzettel verloren: Was nun?
Haben Sie den Strafzettel mit allen wichtigen Informationen zur Höhe des Verwarnungsgeldes und Kontodaten verloren, ist das kein Problem. In diesem Fall ist es am einfachsten, auf den entsprechenden Bußgeldbescheid zu warten.
Verjährung beim Strafzettel
Bei einem Strafzettel tritt keine Verjährung ein, da eine Verjährung nur im Bußgeldverfahren möglich ist. Wird das im Strafzettel angeordnete Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Erst dann beginnt eine Verjährungsfrist des Bußgeldverfahrens, nicht aber eine Verjährung der Anordnung zur Zahlung eines Verwarngeldes. Letztere verfällt nämlich bereits mit Eröffnung des Bußgeldverfahrens.
Strafzettel fürs ordnungswidrige Parken: Lohnt ein Einspruch?
Hierbei sollte beachtet werden, dass gegen einen Strafzettel kein Einspruch eingelegt werden kann. Wollen Sie dem Ihnen zur Last gelegten Vorwurf widersprechen, weil Sie beispielsweise einen Strafzettel trotz vorhandenem Parkschein erhalten haben, können Sie dies erst tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sie müssen also warten, bis die Zahlungsfrist des Verwarnungsgeldes verstrichen ist.
Wollen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser weiß, wie in solch einem Fall vorzugehen ist und kann beurteilen, ob ein Einspruch Sinn macht.
Hegner meint
14. Februar 2024 at 0:10
Ich habe eine Strafzettel für eingeschränken Halteverbot für Zone Zeichen 290 erhalten,
Kosten € 25.-
Diese Straße macht eine Rechtskurve und das Schild war nicht am Anfang der Straße gestanden,
sondern in einer 90°C Kurve, die man nicht im Zusammenhang dieser Straße sehen kann.
Und man wird irritiert, in dem man glaubt, das dieses Schild für die Straße gerade aus bestimmt ist.
Da ein Pfeil rauf und runter angezeigt. Und an der Straßenmarkierung ist nur ein Hinweis Parken,
müßste nicht dieses eingeschränkte Halteverbotsschild drunter stehen, dass man dieses mit dem parken in diesem Zusammenhang sieht?
Frage, wo muss dieses Schild stehen, Entfernung vom Anfang der Rechtskurve, bzw. am Anfang dieser Rechts-Kurve war es mindestens Abstand zu den Parkzonen/ Haltebereich?
Can meint
6. Januar 2022 at 20:52
Hallo,
ich habe 55 € Bußgeld wegen falsch Parken im Bereich einer Mobilen Halteverbotsschilder erhalten.
Die Mobilen Halteverbotsschilder waren für ca. 2 Wochen aufgestellt und während der ganzen Zeit wurden keinerlei Baumaßnahmen oder sonstige Unternehmung die das aufstellen der Mobilen Haltesschilder rechtfertigen durchgeführt.
Wie kann ich Vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Laura meint
20. Juni 2020 at 0:57
Ich hab eine Frage, ich hatte falsch geparkt gehabt.
Hatte einen Verwarnungsbescheid bekommen ihn aber total vergessen gehabt zu überweisen. Heute lag ein Brief in meinem Briefkasten mit einem Bußgeldbescheid, jetzt steht dort drinne Fahrverbot? Natürlich habe ich das Geld dann sofort überwiesen. Können sie mir jetzt wirklich noch den Führerschein weg nehmen ?
Neumann meint
4. Oktober 2019 at 11:21
Ich fuhr In Pisa am Turm in eine Strasse , in der der re. Straßenrand voll geparkt war .
Plötzlich wurde eine Lücke frei . Ich parkte ein . 20 min. später ging ich zum Auto zurück ( hatte etwas vergessen , achtete nochmal auf Parkautomaten ,keine vorhanden ).
Am KFZ dann 2 Beamte , und eine Zahlungsaufforderung von 1 2 5 ,- € per Zettel Din A 5 Größe von COMUNE PISA .
Bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen reduziert sich alles um 30 % auf 87,50 € ( Schnellzahler-Rabatt )
Die Beamten sagte mir , ich bin in eine Parkverbotszone mit Überwachung gefahren .
Keiner der anderen parkenden hatten einen Zettel am KFZ .
Ich zahlte , um diese überzogene Gebühr nicht zur Lawine werden zu lassen .
Piknockyou meint
25. November 2019 at 19:52
Oh man. Wie kannst du nur zahlen?! Italien kann in Deutschland nichts vollstrecken!!
Ich habe dort schon oft einen Strafzettel erhalten. Für Parken ohne Parkschein. Oder ich bin in ZTL gefahren oder geblitzt. Hat alles keine Folgen!
Niklas meint
11. Januar 2022 at 12:24
Hallo Piknockyou,
Danke für das Teilen deiner Erfahrungswerte.
Ich habe einen Bescheid wegen dem Befahren einer ZTL aus Italien erhalten
und frage mich, wie nun die weitere Verfahrensweise beim nicht Begleichen der Strafe ist.
Kannst du deine Erfahrungen dahingehend teilen?
Besten Dank vorab!