Kurz & knapp: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Das Tempolimit auf einer Landstraße richtet sich nach dem jeweiligen Kfz, mit welchem diese befahren wird. Pkw und andere Kfz bis 3,5 t dürfen 100 km/h fahren.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt für Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger).
Lediglich mit maximal Tempo 60 dürfen Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen variiert je Fahrzeug
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Diese gibt unter andere verschiedene Höchstgeschwindigkeiten innerorts und außerorts vor.
Während das Tempolimit in der Stadt meist akzeptiert wird, ist die Verlockung außerhalb geschlossener Ortschaften das Gaspedal voll durchzutreten bei einigen Verkehrsteilnehmern hoch. Schließlich gelten außerorts eh höhere Tempolimits.
Doch wie ist die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen eigentlich definiert? Für welche Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Regelungen außerhalb geschlossener Ortschaften? Hat ein Übertreten der Höchstgeschwindigkeit einer Landstraße Auswirkungen auf die Probezeit? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf Landstraßen?
Im Gegensatz zum Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften, welche grundsätzlich bei 50 km/h liegt, variiert die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße je nach Kfz, mit welchem diese befahren wird. Diese ist in § 3 Absatz 3 StVO festgehalten:
[…]
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
[…]
Es gelten also drei unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten auf der Landstraße. Zur besseren Übersicht werden diese in der nachfolgenden Tabelle noch einmal für Sie zusammengefasst:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Gilt für: |
---|---|
60 km/h | - Kfz über 7,5 t - Kfz über 3,5 t mit Anhänger - Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen |
80 km/h | - Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw) - Pkw mit Anhänger - Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger - Busse (auch mit Gepäckanhänger) |
100 km/h | - Pkw und andere Kfz bis 3,5 t |
Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten: Sanktionen
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße soll der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen. Daher ist diese gerade für schwere Lkw besonders hoch, da bei einer Kollision von diesen Fahrzeugen aufgrund des Gewichts eine besondere Gefahr ausgeht.
Doch auch mit einem Pkw kann bei einem Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ein erheblicher Schaden einhergehen, bei dem nicht selten auch Personen verunglücken. Daher wird strikt gegen Temposünder auf der Landstraße vorgegangen.
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten und eine Radarfalle registriert den Verstoß, erwarten den Temposünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann es sich dabei um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. Den nachfolgenden Tabellen können Sie die Sanktionen entnehmen:
Bußgelder: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten
Bußgelder: Mit dem Lkw die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschritten
Bußgeldrechner zur überschrittenen Geschwindigkeit auf der Landstraße
Alternativ zu unserer Bußgeldtabelle, können Sie auch unseren Bußgeldrechner nutzen, um zu erfahren, welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße überschreiten.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um die Richtwerte gemäß Bußgeldkatalog handelt. Im Einzelfall können die Sanktionen, welche in Kraft treten, wenn Sie auf der Landstraße die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, variieren.
Welche Auswirkungen hat das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße in der Probezeit?
In Deutschland gibt es die Fahrerlaubnis, welche durch eine bestandene praktische Fahrprüfung ausgestellt wird, zunächst auf Probe. Für die ersten zwei Jahre stehen Führerscheinneulinge unter besonderer Beobachtung.
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass viele junge Fahrer in Unfälle verwickelt sind. Durch die Probezeit soll die Sensibilität für die Verkehrssicherheit erhöht werden, in dem sich die Fahrer besonders genau an die Regeln der StVO halten.
Werden diese Missachtet, gibt es neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog noch die sogenannten Probezeitmaßnahmen. Damit diese in Kraft treten können, müssen sich Fahranfänger schwerwiegende Regelmissachtungen leisten.
Dabei wird zwischen A- (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) unterschieden. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße stellt einen A-Verstoß dar, wenn der Betroffene 21 km/h oder mehr zu schnell unterwegs war.
In diesem Fall muss der Führerscheinneuling an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, in denen der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung steht. Diese Probezeitmaßnahme tritt auch in Kraft, wenn sich der Betroffene zwei B-Verstöße leistet.
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